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Amtstafel

Leitfaden für den Betrieb von Drohnen

Die Austro Control GmbH weist als zuständige Luftfahrbehörde darauf hin, dass für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 („Drohnen“) bestimmte Vorgaben verbindlich sind.
Details finden Sie hier.

Kontakt
Austro Control
Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung
Tel. 0517 030 
www.austrocontrol.at

Gedankenlose Entsorgung kostet und gefährdet

„Denk KLObal, schütz den Kanal!“ lautet das Motto der Abwasserentsorger. Doch was glauben Sie, was alles über den Schmutzwasserkanal „billig“ entsorgt wird? Die Liste ist lang: Es sind Fremdkörper wie Feuchttücher, Binden, Tampons, Wattestäbchen, Biomüll, Strumpfhosen, Batterien, Stallmist, Bekleidung, Medikamente, Speiseöle und vieles mehr. Im Jahr 2016 waren es auf der Kläranlage Pöllau rund 45 Tonnen dieser Fehlwürfe, die nicht ins WC gehören. Die daraus resultierenden Kosten von € 29.700,- müssen von der Pöllauer Bevölkerung getragen werden.

Noch dazu sind die Klärwärter des Reinhalteverbandes Pöllauer Tal bei ihren Arbeiten auf den Verbandsanlagen täglich Gefahren ausgesetzt. Sie haben 11 Kläranlagen, 51 Pumpstationen, 38 Hauspumpstationen und 153 km Schmutzwasserkanal zu warten. Werden scharfe und spitze Gegenstände gedankenlos über den Kanal entsorgt, stellt dies für die Klärwärter eine große gesundheitliche Gefährdung dar – in letzter Zeit landeten in der Kläranlage sogar mehrere Spritzen!

Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist in Pöllau mit drei Abfall- und Problemstoffsammelzentren sichergestellt. Wer ordnungsgemäß entsorgt, schont nicht nur seine eigene Geldbörse, sondern trägt auch zur Sicherheit der Bediensteten des Reinhalteverbandes Pöllauer Tal bei.

Gebühren

Sie brauchen einen Staatsbürgerschaftsnachweis oder eine Geburtsurkunde? Bitte wenden Sie sich an Rosmarie Fuchs vom Standesamt der Marktgemeinde: Tel. 03335 2038 301

Folgende Gebühren fallen an:
– Staatsbürgerschaftsnachweis: € 48,90
– Geburts- Sterbe- oder Heiratsurkunde oder internationale Urkunden: € 9,30

Aufgepasst: Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass sind für Kinder bis zum zweiten Lebensjahr kostenlos!

Reisepässe werden ausschließlich in der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt: Tel. 03332 606

Luftwärmepumpen – Schallgrenzwerte beachten

Durch Luftwärmepumpen kommt es immer wieder zu Beschwerden wegen störender Geräusche. Meist dann, wenn die Anlagen im Freien aufgestellt sind. Je nach Flächenwidmung und der vorherrschenden Umgebungsgeräuschsituation ergeben sich nach der ÖAL-Richtlinie 6/18 bzw. der ÖNORM S 5021 Lärmrichtwerte. Als Beispiel sei für ein ländliches Wohngebiet ein A-bewerteter Schalldruckpegel von max. 30 Dezibel an der Grundgrenze als Zielwert genannt.

Die Errichtung einer Luftwärmepumpe ist bei der Gemeinde anzuzeigen. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Formular Bauanzeige (kann auch im Bauamt ausgefüllt werden)
  • Lageplan mit Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Beschreibungen von befugtem Planer
  • Bestätigung des Planverfassers über baurechtliche Anforderungen
  • Nachweis über den zulässigen Schallleistungspegel an der Grundstücksgrenze und zum nächstgelegenen Objekt durch befugte Personen oder Unternehmen

Vor dem Ankauf einer Wärmepumpe zu beachten:

  • Schalldruckpegel mit dem Lieferanten innerhalb der Grenzwerte festlegen
  • günstige Platzierung der Anlage wegen der Schallreflexionen durch andere Bauteile
  • ev. Einhausung in Absprache mit dem Lieferanten

Damit ist man für sich und seine Rechtsnachfolger abgesichert und die nachbarschaftlichen Beziehungen werden nicht beeinträchtigt. Weiterführende Informationen sind auch unter folgendem Link abrufbar: Bauamt-Info

Anmeldung für Kinderkrippe

Freie Betreuungsplätze für die jüngsten Gemeindebürger von 0 bis 3 Jahren gibt es in der Kinderkrippe Pöllau. Das Besichtigen bzw. Hineinschnuppern in die Krippe ist jederzeit möglich, Anmeldungen nimmt Krippenleiterin Karin Ofenluger entgegen: Tel. 0660 9577120.

„Pickerl“ für Zentralheizungen

Ab sofort müssen regelmäßig alle Zentralheizungen für Öl, Gas und feste Brennstoffe überprüft werden. Mit dem „Steiermärkischen Feueranlagengesetz“ wird die regelmäßige Überprüfung von Zentralheizungsanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Danach müssen alle Zentralheizungsanlagen für Öl, Gas und feste Brennstoffe wie Holz oder Kohle im Abstand von ein bis drei Jahren (je nach Leistung der Anlage und Brennstoff) überprüft werden. So soll der effiziente und umweltfreundliche Betrieb der Heizung sichergestellt werden.

Das Ergebnis der Überprüfung durch den Rauchfangkehrer oder den Prüfberechtigten fließt dann in die neue Heizungsdatenbank des Landes Steiermark ein. Kommt es zu keiner fristgerechten Prüfung der Anlage oder werden die Emissionsgrenzwerte überschritten, muss die Behörde im Extremfall – ähnlich wie bei der „Pickerlüberprüfung“ beim Auto – eine Stilllegung der Heizung anordnen.

Die Kosten für die Überprüfung liegen – je nach Brennstoff –zwischen € 39 und € 50, sie müssen vom Betreiber der Anlage übernommen werden.

Auch die regelmäßige Inspektion von Zentralheizungsanlagen, die mehr als 20 KW an Leistung haben, muss im Intervall von 4 bis 8 Jahren durchgeführt werden. Hier geht es um Effizienz, Dimensionierung der Anlage und den Dämmstandard des Gebäudes. Der Rauchfangkehrer muss auch hier die vorgegebenen Fristen überwachen und bietet, neben den gelisteten Sachverständigen, auch diese Inspektionen an.

Diese EU-Vorgabe ist umzusetzen, da Österreich bis 2030 den Schadstoffausstoß im Bereich Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr um 36 % reduzieren muss. Wenn also die Effizienz von Feuerungsanlagen in ganz Europa überprüft wird, dann wird sich über die nächsten Jahre ein bemerkbarer Umwelteffekt einstellen. Und das ist jedenfalls ein dringend notwendiger Schritt zur Erreichung der vereinbarten Klimaziele.

Wassergebühr ab 1. Juli 2017 harmonisiert

Einen weiteren großen „Brocken“ hat der Fusionsausschuss der Marktgemeinde nun mit der Harmonisierung der Wassergebühren bewältigt, die mit 1. Juli umgesetzt wird.

Im November 2015 begann der Fusionsausschuss unter der Leitung von Vizebürgermeister Josef Pfeifer an der Harmonisierung der Wassergebühren zu arbeiten: Es wurden die vorhandenen Daten der ehemaligen Gemeinden Pöllau, Rabenwald, Saifen-Boden, Schönegg und Sonnhofen zusammengestellt und an alle Fraktionen im Gemeinderat weitergeleitet.
Im Zuge der Erstellung der Übersicht aller Ausgaben und Einnahmen für Wasser musste jedoch festgestellt werden, dass in einigen ehemaligen Gemeinden nicht alle angefallenen Kosten auch wirklich unter der Kostenstelle Wasser verbucht wurden. Die tatsächlichen Kosten waren also wesentlich höher als zunächst angenommen. Daher stellte der Fusionsausschuss alle bisher erfolgten Investitionen, alle derzeit ausstehenden Wasserdarlehen in der Höhe von zirka € 860.000 sowie die daraus resultierenden jährlichen Kosten für Rückzahlungen in der Höhe von rund € 90.000 dar.
Im Bereich Wasser lagen in den Jahren 2012 bis 2015 die durchschnittlichen Ausgaben bei € 390.000. Dem standen durchschnittliche Einnahmen von € 235.000 gegenüber. Somit wurde in den letzten vier Jahren jährlich ein durchschnittliches Minus in der Höhe von € 153.000 geschrieben.

70 Kilometer
Es gilt derzeit ein Wasserleitungsnetz von rund 70 Kilometer zu erhalten. Darüber hinaus wurde mit Experten beurteilt, welche Investitionen mittelfristig in den nächsten zehn bis 15 Jahren erforderlich sein werden. Diese Kosten belaufen sich auf rund € 1.000.000 netto (abzüglich möglicher Förderungen).

Projekt Kosten netto
Erschließung der drei Quellen in Rabenwald (Oberlerchner), inkl. Zusammenschluss WV Saifen-Boden mit Pöllau € 550.000
Generalsanierung bzw. Nacherschließung Hocheggerquelle Saifen-Boden € 150.000
Fassung bzw. Erweiterung von Quellen in Sonnhofen, in weiterer Folge Netzzusammenschluss mit Saifen-Boden bzw. Pöllau € 215.000
Leitungskataster € 65.000
Dornhoferquelle, Rabenwald € 10.000

Warum werden die Wassergebühren geändert?
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat in einer Weisung die Fusionsgemeinden darauf hingewiesen, dass es im gemeinsamen Gemeindegebiet nur eine einheitliche Gebühr geben darf. Darüber hinaus wurde die grundsätzliche Möglichkeit einer stufenweisen Anpassung bis 2021 unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Die Marktgemeinde Pöllau hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um für die betroffene Bevölkerung eine schonende Anpassung durchführen zu können.
Der Abrechnungsstichtag wurde mit 1. Juli des laufenden Jahres festgelegt.

Gebühren ab 1. Juli 2017
Bezeichnung Gebühr (exkl. 10% Mwst)
Wasserzählergebühr € 5,45
Jährliche Bereitstellungsgebühr:
§  1-2-Familienwohnhäuser inkl. Landwirtschaften, Bauprovisorien, Landwirtschaften ohne bewohntes Objekt € 76,39
§  Gewerbebetriebe, freie Berufe, Buschenschenken u. Siedlungshäuser während der Bauzeit € 117,43
§  Mehrparteienhäuser pro Wohneinheit € 76,39

Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt je 1000 Liter (1 Kubikmeter) im derzeitigen Versorgungsbereich des Leitungsnetzes im Bereich:

  • Ortsverwaltungsteile (OVT) Pöllau, Rabenwald und Schönegg
    ab 1.7.2017: € 1,49
  • OVT Saifen-Boden
    ab 1.7.2017: € 1,16
    ab 1.7.2018: € 1,49
  • OVT Sonnhofen
    ab 1.7.2017: € 0,84
    ab 1.7.2018 : € 1,16
    ab 1.7.2021: € 1,49

Für bezogenes Wasser eines Nichtanschlussinhabers (z. B. bei Entnahme von Trinkwasser am Hydranten) beträgt der Gebührensatz € 1,82 pro 1000 Liter (1 Kubikmeter). Für Neubauten wird während der Bauphase das benötigte Wasser kostenlos zur Verfügung gestellt.

Sonstige Gebühren
Bezeichnung Gebühr (exkl. 10% Mwst)
Wasserzählerentleerung zur Verhinderung von Frostschäden € 30,–
Zählertausch wegen Frostschaden, ungerechtfertigte Anzweiflung des Messergebnisses € 80,–
Stilllegung des Hausanschlusses € 80,–
Beendigung der Stilllegung € 80,–

Wasseranschlussgebühr
Als Grundlage für die Berechnung ist das Steiermärkische Wasserleitungsbeitragsgesetz anzuwenden. Der Einheitssatz ist in der Wassergebührenordnung festgelegt, er darf 7,5 % der durchschnittlichen Baukosten auf den Laufmeter der gesamten öffentlichen Wasserversorgungsanlage betragen. Die Berechnung der gesamten öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Pöllau hat eine Anschlussgebühr von € 8,75 netto pro Quadratmeter Bruttogeschoßfläche ergeben. Für die Berechnung der Quadratmeter ist das Steiermärkische Wasserleitungsbeitragsgesetz, § 4, anzuwenden.
Die erforderlichen Beschlüsse für die Wasserleitungsordnung und die Wassergebührenverordnung wurde fraktionsübergreifend vom Gemeinderat am 16. März 2017 einstimmig beschlossen. In diesem Zusammenhang dankt Fusionsausschussobmann Josef Pfeifer allen Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit. Die Harmonisierung und die maßvolle Anhebung der Wassergebühren ermöglichen es, unsere Wasserversorgung auf eine wirtschaftlich sichere Basis zu stellen und die bevorstehenden, dringend notwendigen Investitionen zu finanzieren.

Hundeabgabe

Wer einen Hund halten möchte, hat damit nicht nur viel Verantwortung und Freude, es sind auch Abgaben zu leisten: Bitte kommen Sie mit dem Impfpass des Tieres in das Marktgemeindeamt, um ihren vierbeinigen Liebling anzumelden. Infos: Tel. (03335) 2038 DW 402 oder Tel. DW 502
Übrigens: Bedarfszuweisungen und Förderungen des Landes sind auch davon abhängig, ob kommunale Abgaben wie die Hundeabgabe tatsächlich eingehoben werden!
Hier klicken, um zum Erhebungsformular für die Anmeldung Ihres Hundes zu gelangen.

Gassisäckchen
Dank gebührt all‘ jenen Hundebesitzern, die die Häufchen ihrer vierbeinigen Freunde in den dafür vorgesehenen Gassisäckchen entsorgen und sich an die Leinen- und Beißkorbpflicht im öffentlichen Raum halten. Und wer im freien Gelände unterwegs ist: Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Vierbeiner die Futterwiesen nicht als Hundeklo benutzt. Der Kot löst sich trotz Regens nicht vollständig auf und könnte so ins Grünfutter der Nutztiere gelangen.

Hecken an öffentlichen Verkehrsflächen

Die Eigentümer von Hecken an öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege und Straßen) werden gebeten, diese ständig so zurückzuschneiden, dass der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr diese Bereiche uneingeschränkt passieren kann.

 „Aus“ für Öko-Box

Seit die Sammlung von Tetra-Packungen mittels Öko-Box eingestellt wurde, gibt es zwei Möglichkeiten, diese Leichtfraktion fachgerecht zu entsorgen: Getränkekartons können in die Gelbe Tonne oder in den Gelben Sack geworfen werden. Wer sortenrein sammelt, kann die Packungen in Säcken in den Abfallsammelzentren der Marktgemeinde in die dafür vorgesehenen Recyclingboxen werfen.