Amtstafel
Novelle Stmk.Baugesetz
Mit 29.06.2022 sind die letzten Novellen des Stmk. Bau- und Raumordnungsgesetzes in Kraft getreten. Nachstehende wesentliche Änderungen sind u.a.:
- Bei Bauansuchen für Neu- oder Zubauten ist das Baugrundstück vorweg vermessen zu lassen, sofern es nicht schon im Grenzkataster aufscheint.
- Vermessungsurkunde muss der Fertigstellungsanzeige für Neu- und Zubauten von Gebäuden beigelegt werden. Sollte die tatsächliche Lage mit der bewilligten Lage nicht übereinstimmen (Aliud), muss das Bauwerk baubehördlich als Neubau betrachtet werden und es ist ein entsprechendes Bauansuchen auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen einzubringen.
- Kesseltausch von Feuerungsanlagen (ohne bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen) sind meldepflichtig mit entspr. Nachweisen
- Bei Stilllegung von Tierhaltung für mind. 10 Jahre erlischt die Bewilligung dazu. Das neuerliche Einstellen von Tieren ist baurechtlich zu genehmigen (Geruchsgutachten).
- Vergrößerung von rechtmäßig bestehenden Wohnbauten im Freiland auf max. 250 m² Bruttogeschossfläche mit max. 2 Wohneinheiten, wenn in den letzten 10 Jahren ein durchgehender Hauptwohnsitz nachgewiesen wird, Verdoppelungsmöglichkeit im Freiland bleibt weiterhin bestehen
- alte Baulandmobilisierungsverträge und alte Bebauungsfristen laufen weiter
- neue Bebauungsfristen nur mehr mit 5 Jahren und mit Leistung einer Raumordnungsabgabe (2 % vom Baugrundstückspreis/Jahr) oder Freilandrückwidmung nach Rechtskraft des Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes
- Ersichtlichmachung von Geruchszonen anstelle von Geruchsschwellenabständen und Belästigungsbereichen bei Tierhaltungsbetrieben
Achtung Wasserabschaltung!
Von Dienstag, 12.07.2022, bis Donnerstag, 14.07.2022, müssen Arbeiten an der Wasserleitung durchgeführt werden. Daher ist es notwendig die Wasserversorgung in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in folgenden Ortsteilen auszusetzen.
Wir ersuchen Sie in dieser Zeit keine wasserverbrauchenden Geräte in Betrieb zu nehmen. Auch sollte vorab notwendiges Trinkwasser und Brauchwasser als Reserve vorbereitet werden.
Bauen mit der oststeirischen Landschaft

… lautet der Titel des Leitfadens für gebietstypisches, zeitgemäßes Bauen in der Oststeiermark. Darin sind wertvolle Tipps für Bauherrn und Planer festgehalten, um einfache, funktionelle und leistbare Bauwerke zu schaffen.
Bauwerke prägen die Landschaft für uns und unsere nächsten Generationen. Lernen wir von unseren früheren Generationen: Einfach bauen ist günstig bauen! Dabei ist der wertschätzende und respektvolle Umgang mit dem Bauplatz und der vorherrschenden Landschaft Grundvoraussetzung für die Erhaltung unseres einzigartigen Landschaftsbildes und unserer Lebensqualität.
Baukultur ist auch „Umbaukultur“. Es geht dabei um eine neue Kultur der Nutzung alter Gebäudesubstanz durch Umbau, Wiederverwendung oder Neukombination. Kompetente PlanerInnen arbeiten mit dem, was bereits vorhanden ist, experimentieren und finden oft überraschende Antworten. Die Bestandsnutzung ist ein Beitrag zur aktuellen Ressourcenfragen in Bezug auf Material- und Flächenverbrauch.
Der praktische Ratgeber wurde von der BBL Oststeiermark und LAG Zeitkultur Oststeirisches Kernland in Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienststellen herausgegeben kann kostenlos vom Bauamt abgeholt oder unter nachstehendem Link heruntergeladen werden:
https://www.dropbox.com/s/r5lc7hsi6f4hfs0/BAUKULTUR_Leitfaden_WEBFILE.pdf?dl=0
