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Förderungen

Es gibt für sehr viele Lebensbereiche Förderungen, die von Personen mit Hauptwohnsitz Pöllau entweder direkt von der Marktgemeinde finanziert werden oder über diese beantragt werden können. Wir informieren Sie gerne.

Junges Pöllau

  • Geburt eines Kindes: Pöllauer Gutscheine im Wert von € 50,-, Einladung zum Baby-Treff, veranlasst die Marktgemeinde
  • Mehrwegwindeln: € 40,- Förderung für den Ankauf, Antragstellung erforderlich, Information im Bürgerservice
  • Windelsäcke: gratis, Abholung in einem der Abfallsammelzentren und im Bürgerservice
  • Kindergartenbus: jährlicher Kostenbeitrag (wird von der Marktgemeinde direkt an das Busunternehmen bezahlt)
  • Schulstartgeld für die 1. und 5. Schulstufe (erster Schuleintritt in die 1. Klasse Volksschule und 1. Klasse Mittelschule bzw. Gymnasium), veranlasst die Marktgemeinde, Abholung im Bürgerservice
  • Zuschuss für mehrtägige Veranstaltungen (mit Nächtigung):
    • bis 3 Tage: € 10,- pro Schüler und Veranstaltung
    • ab 4 Tage: € 15,- pro Schüler und Veranstaltung
    • Voraussetzungen:
      • – Besuch einer Schule in der Marktgemeinde Pöllau: Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule
      • – Hauptwohnsitz des Schülers in der Marktgemeinde
      • – Antragstellung durch die jeweilige Schule nach Durchführung der Veranstaltung
  • Maturaballspenden: € 30,- pro Maturajahrgang einer Schule, wenn mindestens ein Schüler mit Hauptwohnsitz Pöllau diesem Maturajahrgang angehört, Antragstellung erforderlich
  • Semesterticket für Studierende mit Hauptwohnsitz Pöllau: Antragstellung im jeweils aktuellen Semester erforderlich, maximal € 110,- (keine rückwirkende Auszahlung)
  • Mehrphasen-Fahrausbildung für Klasse A oder B („Fahrsicherheitstraining“): Antragstellung erforderlich, € 150,-, einmalig pro Person bis zum 24. Lebensjahr (Mehrkosten sind selbst zu tragen)

Förderungen von Personen und Veranstaltungen

  • Essen auf Rädern: Unterstützungsbeitrag von € 1,50 pro Essen für sozial Bedürftige
  • Förderung von Mobil 50+
  • Altersjubiläum (ab dem 80. Geburtstag im 5-Jahres-Rhythmus): Einladung zu einem gemeinsamen Mittagessen aller Jubilarinnen und Jubilaren eines Quartals, veranlasst die Marktgemeinde
  • Weihnachtsfeiern der Marktgemeinde für Senioren
  • Sozialförderung: Hier klicken, um zum Antragsformular zu gelangen.
  • Sportförderungen
  • Vereinsförderungen
  • Förderungen von Sonderveranstaltungen

Öko-Förderungen

Sie bauen oder sanieren? Siehe Öko-Förderungen.

Information und Antragstellung im Bauamt

Landwirtschaftliche Förderungen

Information und Antragstellung im Referat Infrastruktur

  • Besamungszuschuss für Rinder: je deckfähigem Rind ab dem 16. Monat € 25,50,-
  • Besamungszuschuss für Schweine: € 5,- für alle deckungsfähigen Sauen
  • Besamungszuschuss für Schafe: je Besamung € 4,54 oder Widderankauf € 9,08 je deckfähigem Schaf (max. € 600,- alle 2 Jahre)
  • Besamungszuschuss für Pferde: je Besamung € 21,08
  • Stierankauf und Fütterung: 50 %
  • Eberankauf und Fütterung: 50 %
  • Falltierentsorgung: Restbetrag nach Landesförderung i. H. v. 75 %

Wegeförderung

Information und Antragstellung im Referat Infrastruktur:

Haus- und Hofzufahrten, welche keine Kammer- oder Programmzufahrten sind

  • Schotterförderung € 7,50 pro lfm bei 3m Fahrbahnbreite (daher Schotterkörper 4m)
  • Asphalt oder Pflasterung € 22,50 pro lfm bei 3m Fahrbahnbreite
  • Schotterung und Asphaltierung bzw. Pflasterung € 30,- pro lfm bei 3m Fahrbahnbreite

Bei schmäleren Fahrbahnen ist die Förderung aliquot zu kürzen. Förderungsfähig sind private Haus- und Hofzufahren bis zur ersten Garage bzw. Autoabstellplatz. Die nächste Fördermöglichkeit für Asphalt oder Pflastersteine liegt nach 15 Jahren wieder vor.

Kammerwege (Förderung der Kammer bis 30% möglich)

  • Förderung der Differenz auf max. 70 %

Grundlage der Abrechnung ist das Abrechnungsblatt der jeweiligen Förderstelle (Kammer, Land, etc.). Ab einer Weglänge von 300m und mehr wird die Förderung der Differenz auf max. 80 % erhöht

Programmwege (Förderung bis max. 60% möglich)

  • Förderung der Differenz auf max. 70 %

Grundlage der Abrechnung ist das Abrechnungsblatt der jeweiligen Förderstelle (Kammer, Land, etc.). Ab einer Weglänge von 300m und mehr wird die Förderung der Differenz auf max. 80 % erhöht

Gräderaktionen

Gräder wird durch die Kammer gefördert. Schotter wird durch den Besitzer beigestellt

  • Die Gemeinde gewährt eine Zuschuss auf Schotter in der Höhe von max. 50 %.

Wirtschaftsförderung

Lehrlingsförderung für ortsansässige Betriebe: € 150,- pro Lehrling pro Jahr (anteilsmäßigen Auszahlung für volle Monate).
Antragstellung in der Finanzverwaltung der Marktgemeinde, nützen Sie das nachstehende Formular für Ihr Ansuchen: