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Amtstafel

Akkus – Gefahrenquelle im Alltag

Lithium-Akkus hat so gut wie jeder bei sich zu Hause – sei es im Handy, in der Digitalkamera, im Akkuschrauber oder im E-Bike. Da bei unsachgemäßer Handhabung von diesen Akkus aber auch Brandgefahr ausgehen kann, empfiehlt der Abfallwirtschaftsverband Hartberg einen sorgfältigen Umgang.

Lithium ist ein hochreaktives Metall: Kommt es mit Luft oder Wasser in Kontakt, kann es zu heftigen Reaktionen bis hin zu Bränden oder Explosionen durch Selbstentzündung kommen. Gleiches kann die Folge eines Kurzschlusses sein, also wenn der Plus- und Minus-Pol über elektrische Leiter in Kontakt kommen. Lithium-Batterien sowie Lithium-Akkus sind durch das aufgedruckte „Li“-Zeichen erkennbar und sind bei sachgemäßem Gebrauch weitgehend sicher.

Ab sofort müssen Lithium-Akkus getrennt im Altstoffsammelzentrum abgegeben werden. Dafür stehen neue explosionssichere 60-Liter-Fässer mit Entlüftungseinrichtung zur Verfügung. Akkus aus Elektrogeräten sollten, sofern dies möglich ist, entfernt und extra abgegeben werden. Freiliegende Kontakte sollen nach Möglichkeit vor der Abgabe im ASZ abgeklebt werden, um das Risiko von Kurzschlüssen zu minimieren.

Wichtig! Ausgediente Akkus und Batterien auf Grund der Brandgefahr keinesfalls in die Restmüllmülltonne werfen. Die Lithium-Ionen-Akkus bzw. Elektroaltgeräte mit solchen Akkus oder Batterien können im ASZ kostenlos abgegeben werden. Sie werden wenn möglich recycelt oder umweltgerecht entsorgt. Informationen zum Thema gibt’s im ASZ oder bei Umwelt-und Abfallberater Gerhard Kerschbaumer vom Abfallwirtschaftsverband Hartberg: Tel. 03332 6545623

Tatort WC

Feuchttücher killen Pumpen und erhöhen die Abwassergebühren.

Feuchttücher sind technisierte und getränkte Stoffe aus synthetischen Fasern bzw. Naturfasern oder einem Fasergemisch. Neben dem Einsatz in den Bereichen Gewerbe, Industrie und Medizin, werden diese Tücher auch immer häufiger im Haushalt als WC-Hygienepapier und zur Körperpflege verwendet. Diese Tücher sind extrem reißfest. Werden sie nun über das WC oder den Ausguss entsorgt, beginnt das Problem.

Da sich Feuchttücher im Wasser nicht auflösen oder zersetzen, verstopfen sie Toiletten, Abflussrohre und sogar ganze Kanalstränge. Denn Feuchttücher wickeln sich um die Laufräder der Pumpen und führen so zum Pumpenversagen.

Die Behebung dieser Verstopfungen und Pumpenausfälle verursacht viel Arbeit und hohe Kosten, da ein beträchtlicher Einsatz von Personal und Spezialgeräten (Hochdruckkanalreinigung) erforderlich ist. Diese Kosten müssen alle tragen, da sie vom Kläranlagenbetreiber auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden und damit auf die Einwohner umgelegt werden.

Bitte entsorgen Sie WC-, Kosmetik-, Baby- und Hygienefeuchttücher nur über den Restmüll. Wenn Sie folgende Tipps und Tricks beachten, steht einer Verwendung von Feuchttüchern nichts im Wege. So schonen Sie die Umwelt und helfen mit, unnötige Kosten zu vermeiden:

  • Feuchttücher über Restmüll entsorgen. Stellen Sie einfach einen kleinen Mülleimer ins WC bzw Bad.
  • Feuchttücher sparsam einsetzen.
  • Feuchttücher aus Papier verwenden.
  • Feuchttücher selber herstellen: Verwenden Sie dazu übliches Toilettenpapier und Körperlotion oder spezielle Sprays für die Hautpflege!

Die Umwelt sagt „Danke“!

Weitere Auskünfte zum Thema Feuchttücher erhalten Sie beim Reinhalteverband Pöllauer Tal: Tel. 4192

 

Bewilligung für Werbe- und Ankündigungstafeln

Baurechtlich durch Bauamt

Alle Errichtungen, Änderungen oder Erweiterungen von Werbe- und Ankündigungseinrichtungen (Tafeln, Schaukästen, sonstige Vorrichtungen und Gegenstände, an denen Werbungen und Ankündigungen angebracht werden können, Bezeichnungen , Beschriftungen u. dgl.)“ sind im Bauamt der Marktgemeinde im Anzeigeverfahren bekanntzugeben.

 

Naturschutzrechtliche oder Ortsbildschutzrechtliche Bewilligung

Je nach Aufstellungsgebiet ist entsprechend anzusuchen. Das Bauamt ist gern behilflich.

 

Straßenrechtliche Bewilligung

Außerhalb von Ortsgebieten (nach der Straßenverkehrsordnung) sind Werbungen/ Ankündigungen innerhalb einer Entfernung von 100m vom Fahrbahnrand verboten. Die Bezirkshauptmannschaft hat jedoch Ausnahmen von diesem Verbot zu bewilligen, wenn die Werbungen und Ankündigungen einem dringlichen Bedürfnis der Straßenbenützer dienen oder für diese immerhin von erheblichem Interesse sind oder in einem nach dem Raumordnungsgesetz gewidmetem Bauland errichtet werden sollen und eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs und der Verkehrssicherheit – unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – nicht zu erwarten ist. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs ist bei einer Blendwirkung, Sichtbehinderung oder Verwechslungsgefahr mit Straßenverkehrszeichen gegeben. Keinesfalls erlaubt ist das „Plakatieren“ an Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, wie insbesondere bei/an Verkehrsampeln, Straßenverkehrszeichen, Verkehrsleiteinrichtungen, Schutzinseln, Straßenlaternen, Verkehrsspiegel etc.

 

Ø  Wo darf man prinzipiell werben:

Grundsätzlich dürfen Werbungen/Ankündigungen, wie Plakate für diverse Veranstaltungen, Betriebe bzw. Produkte etc. nur in Ortsgebieten angebracht werden. Voraussetzung hiefür ist jedenfalls die Zustimmung des Grundeigentümers.

 

Ø  Ausgenommen

sind gem. Naturschutzgesetz 2017 Wahlwerbungen innerhalb von 6 Wochen davor bis spätestens 2 Wochen nach dem Wahltag.

 

Nähere Auskünfte erteilen gerne die Mitarbeiter des Bauamtes sowie die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Anlagenreferat.

Bauen im Freiland nur eingeschränkt möglich

Das Stmk. Raumordnungsgesetz schränkt Bautätigkeiten im „nicht gewidmeten Bauland“ restriktiv ein:

Im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft können Um- und Zubauten sowie Nutzungsänderungen relativ einfach begründet werden und sind somit bewilligungsfähig. Als Landwirt im Sinne dieses Raumordnungsgesetzes ist eine aufrechte Bewirtschaftung mit entsprechenden Einkommensgrundlagen notwendig. Im Zweifelsfalles ist ein Gutachten der Agrarbezirksbehörde einzuholen.

Allen Landwirten wird daher empfohlen, ihren baulichen Bestand auf bewilligte Rechtmäßigkeit zu prüfen (Bau- und Benützungsbewilligung). Durch eventuelle Grundstücksverkäufe, Verpachtungen oder Gesetzesänderunen geht die „Landwirteeigenschaft im Sinne des Raumordnungsgesetzes“ verloren. Dann sind einzelen Bauvorhaben, Bestandsgebäude oder Nutzungsänderungen nicht mehr bewilligungsfähig. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Abbruch von bereits bestehenden Gebäuden kommen.

Außerhalb der Land- und Forstwirtschaft sind Um- und Zubauten sowie Nutzungsänderungen nur eingeschränkt möglich.

  • Bitte informieren Sie sich immer vor Beginn von Bautätigkeiten oder Nutzungsänderungen.
  • Prüfen Sie Ihre bestehenden Gebäude auf Rechtmäßigkeit.
  • Das Team des Bauamtes steht kostenfrei zur Verfügung.

Leitfaden für den Betrieb von Drohnen

Die Austro Control GmbH weist als zuständige Luftfahrbehörde darauf hin, dass für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 („Drohnen“) bestimmte Vorgaben verbindlich sind.
Details finden Sie hier.

Kontakt
Austro Control
Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung
Tel. 0517 030 
www.austrocontrol.at

Gedankenlose Entsorgung kostet und gefährdet

„Denk KLObal, schütz den Kanal!“ lautet das Motto der Abwasserentsorger. Doch was glauben Sie, was alles über den Schmutzwasserkanal „billig“ entsorgt wird? Die Liste ist lang: Es sind Fremdkörper wie Feuchttücher, Binden, Tampons, Wattestäbchen, Biomüll, Strumpfhosen, Batterien, Stallmist, Bekleidung, Medikamente, Speiseöle und vieles mehr. Im Jahr 2016 waren es auf der Kläranlage Pöllau rund 45 Tonnen dieser Fehlwürfe, die nicht ins WC gehören. Die daraus resultierenden Kosten von € 29.700,- müssen von der Pöllauer Bevölkerung getragen werden.

Noch dazu sind die Klärwärter des Reinhalteverbandes Pöllauer Tal bei ihren Arbeiten auf den Verbandsanlagen täglich Gefahren ausgesetzt. Sie haben 11 Kläranlagen, 51 Pumpstationen, 38 Hauspumpstationen und 153 km Schmutzwasserkanal zu warten. Werden scharfe und spitze Gegenstände gedankenlos über den Kanal entsorgt, stellt dies für die Klärwärter eine große gesundheitliche Gefährdung dar – in letzter Zeit landeten in der Kläranlage sogar mehrere Spritzen!

Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist in Pöllau mit drei Abfall- und Problemstoffsammelzentren sichergestellt. Wer ordnungsgemäß entsorgt, schont nicht nur seine eigene Geldbörse, sondern trägt auch zur Sicherheit der Bediensteten des Reinhalteverbandes Pöllauer Tal bei.

Gebühren

Sie brauchen einen Staatsbürgerschaftsnachweis oder eine Geburtsurkunde? Bitte wenden Sie sich an Rosmarie Fuchs vom Standesamt der Marktgemeinde: Tel. 03335 2038 301

Folgende Gebühren fallen an:
– Staatsbürgerschaftsnachweis: € 48,90
– Geburts- Sterbe- oder Heiratsurkunde oder internationale Urkunden: € 9,30

Aufgepasst: Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass sind für Kinder bis zum zweiten Lebensjahr kostenlos!

Reisepässe werden ausschließlich in der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt: Tel. 03332 606

Luftwärmepumpen – Schallgrenzwerte beachten

Durch Luftwärmepumpen kommt es immer wieder zu Beschwerden wegen störender Geräusche. Meist dann, wenn die Anlagen im Freien aufgestellt sind. Je nach Flächenwidmung und der vorherrschenden Umgebungsgeräuschsituation ergeben sich nach der ÖAL-Richtlinie 6/18 bzw. der ÖNORM S 5021 Lärmrichtwerte. Als Beispiel sei für ein ländliches Wohngebiet ein A-bewerteter Schalldruckpegel von max. 30 Dezibel an der Grundgrenze als Zielwert genannt.

Die Errichtung einer Luftwärmepumpe ist bei der Gemeinde anzuzeigen. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Formular Bauanzeige (kann auch im Bauamt ausgefüllt werden)
  • Lageplan mit Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Beschreibungen von befugtem Planer
  • Bestätigung des Planverfassers über baurechtliche Anforderungen
  • Nachweis über den zulässigen Schallleistungspegel an der Grundstücksgrenze und zum nächstgelegenen Objekt durch befugte Personen oder Unternehmen

Vor dem Ankauf einer Wärmepumpe zu beachten:

  • Schalldruckpegel mit dem Lieferanten innerhalb der Grenzwerte festlegen
  • günstige Platzierung der Anlage wegen der Schallreflexionen durch andere Bauteile
  • ev. Einhausung in Absprache mit dem Lieferanten

Damit ist man für sich und seine Rechtsnachfolger abgesichert und die nachbarschaftlichen Beziehungen werden nicht beeinträchtigt. Weiterführende Informationen sind auch unter folgendem Link abrufbar: Bauamt-Info

Anmeldung für Kinderkrippe

Freie Betreuungsplätze für die jüngsten Gemeindebürger von 0 bis 3 Jahren gibt es in der Kinderkrippe Pöllau. Das Besichtigen bzw. Hineinschnuppern in die Krippe ist jederzeit möglich, Anmeldungen nimmt Krippenleiterin Karin Ofenluger entgegen: Tel. 0660 9577120.

„Pickerl“ für Zentralheizungen

Ab sofort müssen regelmäßig alle Zentralheizungen für Öl, Gas und feste Brennstoffe überprüft werden. Mit dem „Steiermärkischen Feueranlagengesetz“ wird die regelmäßige Überprüfung von Zentralheizungsanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Danach müssen alle Zentralheizungsanlagen für Öl, Gas und feste Brennstoffe wie Holz oder Kohle im Abstand von ein bis drei Jahren (je nach Leistung der Anlage und Brennstoff) überprüft werden. So soll der effiziente und umweltfreundliche Betrieb der Heizung sichergestellt werden.

Das Ergebnis der Überprüfung durch den Rauchfangkehrer oder den Prüfberechtigten fließt dann in die neue Heizungsdatenbank des Landes Steiermark ein. Kommt es zu keiner fristgerechten Prüfung der Anlage oder werden die Emissionsgrenzwerte überschritten, muss die Behörde im Extremfall – ähnlich wie bei der „Pickerlüberprüfung“ beim Auto – eine Stilllegung der Heizung anordnen.

Die Kosten für die Überprüfung liegen – je nach Brennstoff –zwischen € 39 und € 50, sie müssen vom Betreiber der Anlage übernommen werden.

Auch die regelmäßige Inspektion von Zentralheizungsanlagen, die mehr als 20 KW an Leistung haben, muss im Intervall von 4 bis 8 Jahren durchgeführt werden. Hier geht es um Effizienz, Dimensionierung der Anlage und den Dämmstandard des Gebäudes. Der Rauchfangkehrer muss auch hier die vorgegebenen Fristen überwachen und bietet, neben den gelisteten Sachverständigen, auch diese Inspektionen an.

Diese EU-Vorgabe ist umzusetzen, da Österreich bis 2030 den Schadstoffausstoß im Bereich Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr um 36 % reduzieren muss. Wenn also die Effizienz von Feuerungsanlagen in ganz Europa überprüft wird, dann wird sich über die nächsten Jahre ein bemerkbarer Umwelteffekt einstellen. Und das ist jedenfalls ein dringend notwendiger Schritt zur Erreichung der vereinbarten Klimaziele.