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Wassergebühr ab 1. Juli 2017 harmonisiert

Einen weiteren großen „Brocken“ hat der Fusionsausschuss der Marktgemeinde nun mit der Harmonisierung der Wassergebühren bewältigt, die mit 1. Juli umgesetzt wird.

Im November 2015 begann der Fusionsausschuss unter der Leitung von Vizebürgermeister Josef Pfeifer an der Harmonisierung der Wassergebühren zu arbeiten: Es wurden die vorhandenen Daten der ehemaligen Gemeinden Pöllau, Rabenwald, Saifen-Boden, Schönegg und Sonnhofen zusammengestellt und an alle Fraktionen im Gemeinderat weitergeleitet.
Im Zuge der Erstellung der Übersicht aller Ausgaben und Einnahmen für Wasser musste jedoch festgestellt werden, dass in einigen ehemaligen Gemeinden nicht alle angefallenen Kosten auch wirklich unter der Kostenstelle Wasser verbucht wurden. Die tatsächlichen Kosten waren also wesentlich höher als zunächst angenommen. Daher stellte der Fusionsausschuss alle bisher erfolgten Investitionen, alle derzeit ausstehenden Wasserdarlehen in der Höhe von zirka € 860.000 sowie die daraus resultierenden jährlichen Kosten für Rückzahlungen in der Höhe von rund € 90.000 dar.
Im Bereich Wasser lagen in den Jahren 2012 bis 2015 die durchschnittlichen Ausgaben bei € 390.000. Dem standen durchschnittliche Einnahmen von € 235.000 gegenüber. Somit wurde in den letzten vier Jahren jährlich ein durchschnittliches Minus in der Höhe von € 153.000 geschrieben.

70 Kilometer
Es gilt derzeit ein Wasserleitungsnetz von rund 70 Kilometer zu erhalten. Darüber hinaus wurde mit Experten beurteilt, welche Investitionen mittelfristig in den nächsten zehn bis 15 Jahren erforderlich sein werden. Diese Kosten belaufen sich auf rund € 1.000.000 netto (abzüglich möglicher Förderungen).

Projekt Kosten netto
Erschließung der drei Quellen in Rabenwald (Oberlerchner), inkl. Zusammenschluss WV Saifen-Boden mit Pöllau € 550.000
Generalsanierung bzw. Nacherschließung Hocheggerquelle Saifen-Boden € 150.000
Fassung bzw. Erweiterung von Quellen in Sonnhofen, in weiterer Folge Netzzusammenschluss mit Saifen-Boden bzw. Pöllau € 215.000
Leitungskataster € 65.000
Dornhoferquelle, Rabenwald € 10.000

Warum werden die Wassergebühren geändert?
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat in einer Weisung die Fusionsgemeinden darauf hingewiesen, dass es im gemeinsamen Gemeindegebiet nur eine einheitliche Gebühr geben darf. Darüber hinaus wurde die grundsätzliche Möglichkeit einer stufenweisen Anpassung bis 2021 unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Die Marktgemeinde Pöllau hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um für die betroffene Bevölkerung eine schonende Anpassung durchführen zu können.
Der Abrechnungsstichtag wurde mit 1. Juli des laufenden Jahres festgelegt.

Gebühren ab 1. Juli 2017
Bezeichnung Gebühr (exkl. 10% Mwst)
Wasserzählergebühr € 5,45
Jährliche Bereitstellungsgebühr:
§  1-2-Familienwohnhäuser inkl. Landwirtschaften, Bauprovisorien, Landwirtschaften ohne bewohntes Objekt € 76,39
§  Gewerbebetriebe, freie Berufe, Buschenschenken u. Siedlungshäuser während der Bauzeit € 117,43
§  Mehrparteienhäuser pro Wohneinheit € 76,39

Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt je 1000 Liter (1 Kubikmeter) im derzeitigen Versorgungsbereich des Leitungsnetzes im Bereich:

  • Ortsverwaltungsteile (OVT) Pöllau, Rabenwald und Schönegg
    ab 1.7.2017: € 1,49
  • OVT Saifen-Boden
    ab 1.7.2017: € 1,16
    ab 1.7.2018: € 1,49
  • OVT Sonnhofen
    ab 1.7.2017: € 0,84
    ab 1.7.2018 : € 1,16
    ab 1.7.2021: € 1,49

Für bezogenes Wasser eines Nichtanschlussinhabers (z. B. bei Entnahme von Trinkwasser am Hydranten) beträgt der Gebührensatz € 1,82 pro 1000 Liter (1 Kubikmeter). Für Neubauten wird während der Bauphase das benötigte Wasser kostenlos zur Verfügung gestellt.

Sonstige Gebühren
Bezeichnung Gebühr (exkl. 10% Mwst)
Wasserzählerentleerung zur Verhinderung von Frostschäden € 30,–
Zählertausch wegen Frostschaden, ungerechtfertigte Anzweiflung des Messergebnisses € 80,–
Stilllegung des Hausanschlusses € 80,–
Beendigung der Stilllegung € 80,–

Wasseranschlussgebühr
Als Grundlage für die Berechnung ist das Steiermärkische Wasserleitungsbeitragsgesetz anzuwenden. Der Einheitssatz ist in der Wassergebührenordnung festgelegt, er darf 7,5 % der durchschnittlichen Baukosten auf den Laufmeter der gesamten öffentlichen Wasserversorgungsanlage betragen. Die Berechnung der gesamten öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Pöllau hat eine Anschlussgebühr von € 8,75 netto pro Quadratmeter Bruttogeschoßfläche ergeben. Für die Berechnung der Quadratmeter ist das Steiermärkische Wasserleitungsbeitragsgesetz, § 4, anzuwenden.
Die erforderlichen Beschlüsse für die Wasserleitungsordnung und die Wassergebührenverordnung wurde fraktionsübergreifend vom Gemeinderat am 16. März 2017 einstimmig beschlossen. In diesem Zusammenhang dankt Fusionsausschussobmann Josef Pfeifer allen Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit. Die Harmonisierung und die maßvolle Anhebung der Wassergebühren ermöglichen es, unsere Wasserversorgung auf eine wirtschaftlich sichere Basis zu stellen und die bevorstehenden, dringend notwendigen Investitionen zu finanzieren.