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Fundamt

Handy verloren, Schlüssel gefunden? Für Fundgegenstände gibt es genaue Vorgaben.

Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als € 10 Euro oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z. B. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.
Zuständig ist in den meisten Fällen die Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Anschrift und Kontaktdaten zu den Fundbehörden bietet Ihnen auch der Amtshelfer des Bundes, die Internetseite www.help.gv.at.
Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.

Finderlohn

Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßigen Aufwandes (z. B. Fahrtkosten) sowie auf Finderlohn.
Die Höhe des Finderlohnes ist abhängig davon, ob der Gegenstand verloren oder vergessen wurde. Als verloren gilt alles, was dem Eigentümer im öffentlichen Raum abhanden kommt (z.B. auf der Straße). Als vergessen gilt, was im Aufsichtsbereich eines Dritten unabsichtlich hinterlassen wurde (z. B. in Hotels, Restaurants oder Geschäften). Finderlohn steht dabei nur jenen Personen zu, die nicht selbst in diesem Bereich wohnen oder beschäftigt sind (z. B. Bedienstete eines Hotels). Für vergessene Gegenstände beträgt der Finderlohn 5%, für verlorene Gegenstände 10%. Wenn der Wert € 2.000 übersteigt, wird der Finderlohn für den Teil des Wertes, der über € 2.000 liegt, halbiert.
Wer einen Finderlohn beanspruchen möchte, muss dies bekannt geben, wenn der Fundgegenstand im Gemeindeamt abgegeben wird. Die Auszahlung des Finderlohnes erfolgt nicht über die Behörde sondern zwischen Finder und Eigentümer.

Unser Tipp

Haben Sie etwas Wertvolles verloren, fragen Sie bei uns im Bürgerservice nach. Denn in vielen Fällen kann nur auf diese Weise der Besitzer eines abgegebenen Fundgegenstandes ermittelt werden: Tel. (03335) 2038

Verlustanzeige

Wichtig: Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie im Bürgerservice eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn er gefunden wird. Nähere Informationen dazu bieten auch in diesem Fall die Internetseite www.help.gv.at und das Bürgerservice: Tel. (03335) 2038