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Bürgerservice

Seniorenurlaubsaktion: Anmeldung bis 27. März

Sehr kurzfristig hat das Land diesmal den Termin für die Gratis-Urlaubsaktion für bedürftige Senioren bekanntgegeben: Diese kostenlose Seniorenurlaubsaktion findet für den Bezirk Hartberg-Fürstenfeld von 18. bis 25. April 2023 im Gasthof zur Alten Post in Schwanberg statt. Zusätzliche Termine könnten noch folgen, sind aber derzeit nicht bekannt.

Vor dem Weg ins Marktgemeindeamt können für alle Pöllauerinnen und Pöllauer, die an der kostenlosen Aktion teilnehmen wollen, die für den Antrag erforderlichen Formulare bereits abgerufen und ausgefüllt werden:

Mitzubringen sind auch aktuelle Einkommensbelege (Pensionsabschnitte, aus denen die Zusammensetzung der Pension und ein eventuelles Ausgedinge ersichtlich sind).

Achtung, die Antragstellung ist für alle Pöllauerinnen und Pöllauer im Bürgerservice des Marktgemeindeamtes nur bis Montag, 27. März 2023, während der Amtsstunden möglich!

Weitere Informationen:
www.soziales.steiermark.at
Bürgerservice der Marktgemeinde Pöllau: Tel. (03335) 2038

Heizkostenzuschuss noch bis 28. Februar beantragen

Wie bereits mehrfach berichtet, können bis einschließlich 28. Februar 2023 Pöllauerinnen und Pöllauer im Bürgerservice des Marktgemeindeamtes während der Amtsstunden Anträge für den einmaligen Heizkostenzuschuss des Landes stellen. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,- für alle Heizungsanlagen.

Mitzubringen sind alle Einkommensnachweise und etwaige Beihilfen der im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen!

Anspruchsberechtigt sind Antragstellerinnen und Antragssteller, die mindestens seit dem 1. September 2022 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen nicht die Einkommensgrenzen (siehe Richtlinien) übersteigt.

Wenn Mitbewohner im Haushalt angeführt sind, welche für die Ermittlung der Fördergrenzen zu berücksichtigen sind, müssen auch die angeführten Mitbewohner seit 1. September 2022 mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gemeldet sein. Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen und Asylwerber. Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine Wohnunterstützung beziehen.

PARTEIENVERKEHRSZEITEN
Montag: 8-12 Uhr, 13-17 Uhr
Dienstag: 8-12 Uhr
Mittwoch: kein Parteienverkehr
Donnerstag: 8-12 Uhr, 13-17 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr

 

Heizkostenzuschuss für Winter 2022/23

Wie bereits mehrfach berichtet, können noch bis einschließlich 28. Februar 2023 Pöllauerinnen und Pöllauer im Bürgerservice des Marktgemeindeamtes während der Amtsstunden Anträge für den einmaligen Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark stellen. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,- für alle Heizungsanlagen.

Mitzubringen sind alle Einkommensnachweise und etwaige Beihilfen der im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen!

Anspruchsberechtigt sind Antragstellerinnen und Antragssteller, die mindestens seit dem 1. September 2022 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen nicht die Einkommensgrenzen (siehe Richtlinien) übersteigt.

Wenn Mitbewohner im Haushalt angeführt sind, welche für die Ermittlung der Fördergrenzen zu berücksichtigen sind, müssen auch die angeführten Mitbewohner seit 1. September 2022 mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gemeldet sein. Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen und Asylwerber. Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine Wohnunterstützung beziehen.

PARTEIENVERKEHRSZEITEN
Montag: 8-12 Uhr, 13-17 Uhr
Dienstag: 8-12 Uhr
Mittwoch: kein Parteienverkehr
Donnerstag: 8-12 Uhr, 13-17 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr

 

Heizkostenzuschuss 2022/23

Ab 3. Oktober 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023 können Pöllauerinnen und Pöllauer im Bürgerservice des Marktgemeindeamtes während der Amtsstunden Anträge für den einmaligen Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark stellen. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,- für alle Heizungsanlagen.

Mitzubringen sind alle Einkommensnachweise und etwaige Beihilfen der im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen!

Anspruchsberechtigt sind Antragstellerinnen und Antragssteller, die mindestens seit dem 1. September 2022 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen nicht die Einkommensgrenzen (siehe Richtlinien) übersteigt.

Wenn Mitbewohner im Haushalt angeführt sind, welche für die Ermittlung der Fördergrenzen zu berücksichtigen sind, müssen auch die angeführten Mitbewohner seit 1. September 2022 mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gemeldet sein. Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen und Asylwerber. Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine Wohnunterstützung beziehen.

PARTEIENVERKEHRSZEITEN
Montag: 8-12 Uhr, 13-17 Uhr
Dienstag: 8-12 Uhr
Mittwoch: kein Parteienverkehr
Donnerstag: 8-12 Uhr, 13-17 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr

 

Gratis-Urlaubsaktion für bedürftige Senioren

Heuer gibt es wieder eine Gratis-Urlaubsaktion des Landes Steiermark für bedürftige Seniorinnen und Senioren. Als kostenloses Service unterstützt die Marktgemeinde interessierte Pöllauerinnen und Pöllauer wieder beim Stellen der Anträge.
Antragsfrist: 14. April 2022

Für Interessierte aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld stehen heuer zwei Termine zur Verfügung:

    1. Turnus: Dienstag, 3. Mai, bis Dienstag, 10. Mai 2022
      „Martinhof“, 8543 St. Martin im Sulmtal, Oberhart 53 (16 Plätze)
    2. Turnus: Dienstag, 24. Mai, bis Dienstag, 31. Mai 2022
      „Alte Post“, 8541 Bad Schwanberg, Hauptplatz 20 (40 Plätze)

Für Informationen zu den Richtlinien der Seniorenurlaubsaktion hier klicken.

Vor dem Weg ins Marktgemeindeamt können die für den Antrag erforderlichen Formulare auch bereits abgerufen und ausgefüllt werden:
Antrag
Verständigung von Angehörigen
Ärztliche Bestätigung für Pflegegeldbezieher

Mitzubringen sind auch aktuelle Einkommensbelege (Pensionsabschnitte, aus denen die Zusammensetzung der Pension und ein eventuelles Ausgedinge ersichtlich sind).

Weitere Informationen:
www.soziales.steiermark.at
Bürgerservice der Marktgemeinde Pöllau: Tel. (03335) 2038

 

Meldung von Saisonarbeitslosigkeit

Seit 2018 dürfen von den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark Einstellzusagen nur noch bis maximal zwei Monate berücksichtigt werden. Von 2. Dezember 2019 bis 31. Jänner 2020 gibt es in diesem Winter noch die Möglichkeit, während der Amtsstunden einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Darüber hinaus können Anträge auf Arbeitslosengeld einfach und bequem über das Internet mittels eAMS-Konto gestellt werden. Damit können die Vorteile des elektronischen Aktes in Form einer raschen Erledigungsdauer genützt werden. Wichtig ist, dass alle Angaben vollständig ausgefüllt werden. Das Konto bleibt immer aktiv – auch, wenn man wieder in Beschäftigung ist.
Wer einen FinanzOnline-Zugang hat, kann sich für sein eAMS-Konto gleich über FinanzOnline registrieren. Ansonsten können die Zugangsdaten dafür beim AMS Hartberg-Fürstenfeld telefonisch oder per Mail unter ams.hartberg@ams.at angefordert werden.

Folgende 5 Schritte sind für die Arbeitslosmeldung und die Beantragung des Arbeitslosengeldes erforderlich (spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit!):

 

 

 

Schulstartgeld für das Schuljahr 2019/20

Wie berichtet, hält die Marktgemeinde Pöllau alljährlich ein Schulstartgeld in Form von Gutscheinen bereit. Das Schulstartgeld ist für alle Kinder mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde, die im Schuljahr 2019/20 erstmalig eine 1. bzw. 5. Schulstufe der Pflichtschulen besuchen, vorgesehen.
Die Gutscheine sind bis 15. Dezember 2019 gültig und können von einem Erziehungsberechtigten des Kindes noch bis zu diesem Datum im Bürgerservice der Marktgemeinde Pöllau während der Amtsstunden abgeholt werden.

„Gesundheitstelefon“ ersetzt Bereitschaftsdienst

Das “Gesundheitstelefon” ersetzt seit 1. April 2019 den bisherigen Bereitschaftsdienste der örtlich ansässigen Ärzte. Erstauskunft und – wenn nötig – Weitervermittlung gibt es über das Gesundheitstelefon: Tel. 1450 (ohne Vorwahl aus allen Netzen)
Infos unter: www.1450.at

Das Gesundheitstelefon wurde mittlerweile in der Steiermark in jeder Region um Bereitschaftsordinationen an Wochenenden und Feiertagen mit Öffnungszeiten von 8 bis 11 Uhr ergänzt. Geöffnete Ordinationen (Montag bis Sonntag) können auf der Homepage www.ordinationen.st abgerufen werden. Dabei sind die jeweils geöffneten Ordinationen mit Angabe der Öffnungszeiten ersichtlich. Zur Erleichterung der Suche kann der jeweilige Standort vorab ausgewählt werden.
Diese Homepage wurde in Kooperation mit der steirischen Ärztekammer, der steirischen Gebietskrankenkasse, dem Gesundheitsfonds Steiermark und dem steirischen Roten Kreuz erstellt.