Die nächsten kostenlosen Energieberatungstage mit DI Matthias Primas, MSc finden zu folgenden Terminen im Bauamt der Marktgemeinde, statt: Freitag, 23. Juni, 8 bis 12 Uhr Freitag, 29. September, 8 bis 12 Uhr Freitag, 1. Dezember, 8 bis 12 Uhr
Das Land Steiermark fördert auch im heurigen Jahr die individuelle Energieberatung: Diese erfolgt per Telefon, in der Energieberatungsstelle oder bei Ihnen zuhause. Sie erhalten dabei Informationen über Energiesparpotentiale in Ihrem Haushalt, Energiekostenreduktion, erneuerbare Energie und Klimaschutz. Die Ich-tu’s-Serviceline ist von Montag bis Freitag telefonisch erreichbar: Tel. 0316 877 3955 Weitere Infos über Kosten und Fördermöglichkeiten unter: www.ich-tus.at
Die massiv angestiegenen Energiekosten für Strom und fossile Brennstoffe befeuern die Suche nach alternativen Heizsystemen. Oftmals werden Holzöfen in Eigenregie installiert oder reaktiviert.
Feuerstätten sind aber keine Objekte, welche in Eigenregie und ohne Planung angeschafft, aufgestellt und angeschlossen werden dürfen. Es braucht die Abklärung mit dem zuständigen Rauchfangkehrer und im Falle von Mietwohnungen auch die Genehmigung des Vermieters. Fachkundige Planung und fachkundiger Einbau des Ofens und dessen Anschluss an den Kamin (Abgasanlage) sind notwendig.
Gibt es dabei Mängel, kann es zur Brandentstehung oder zu Rauchgasaustritt kommen – in beiden Fällen besteht Lebensgefahr für die Bewohner!
Daher bitte folgende Schritte einhalten:
Information beim Fachbetrieb und Auswahl des gewünschten Produktes
Abklärung mit dem zuständigen Rauchfangkehrermeister
Abklärung mit der Baubehörde
Anschluss durch befugte Firma
Dichtheitsprüfung durch den zuständigen Rauchfangkehrermeister
Jede Feuerstätte benötigt für eine optimale und wirtschaftliche Verbrennung ausreichend Luft (Verbrennungsluft). Die verbrauchte Luft verlässt im Abgas durch die Abgasanlage die Wohnung, und die notwendige Verbrennungsluft strömt durch Mauerritzen, Fenster- und Türschlitze nach. Der optimale und gefahrlose Abzug der Abgase ist somit gewährleistet (der sogenannte „Rauchfangzug“ ist möglich).
Gerade bei den heutigen modernen Bauweisen und Sanierungsmaßnahmen werden die Gebäudehüllen immer dichter (Wärmedämmung, dichte Fenster und Türen, Einbau von Rollläden, …). Dadurch funktioniert der natürliche Auftrieb der Abgasanalage nicht mehr, die Abgase bleiben im Fang „stehen“ oder strömen zurück. Ein weiterer Faktor ist, das Dunstabzugshauben, Bad- oder WC-Lüfter Luft absaugen und ein gefährlicher Unterdruck entsteht. Die Kraft der Gebläse zieht Rauchgase aus dem Kaminofen direkt in den Raum. Rauchgas- bzw. Kohlenmonoxidvergiftungen können die Folge sein. Das kann leider auch tödlich enden.
Auch nachträgliche Veränderungen am Gebäude können die Verbrennungsluftzuführung wesentlich verschlechtern:
Einbau oder Abdichtung neuer Türen und Fenster
Wärmedämmung der Außenwände
Einbau von Rollläden
Einbau von Dunstabzügen, Absaugventilatoren, kontrollierte Wohnraumlüftungen, Wärmepumpen, etc.
Der Rauchfangkehrer hat spezielle Messgeräte zum Messen dieser notwendigen Verbrennungsluftzufuhr und informiert über die optimalen Maßnahmen für den sicheren Betrieb der Feuerungsanlage.
Bei einem negativen Rauchfangbefund ist die Baubehörde zur Ausstellung eines Heizverbot-Bescheides verpflichtet. Erst nach Sanierung und positivem Rauchfangkehrerbefund ist eine Wiederinbetriebnahme der Heizanlage möglich.
Wenn beim Heizungstausch auch bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen von Räumlichkeiten betroffen sind, ist neben den üblichen Einreichunterlagen vom Installateur auch eine Bestätigung eines Baumeisters, Architekten oder Ziviltechnikers notwendig, dass die baurechtlichen Normen eingehalten werden.
Nutzungsänderungen sind z.B. der Einbau einer Zentralheizung in einem nicht bewilligten Heizraum oder die Lagerung von Brennstoffen (z.B. Pellets) in einem nicht bewilligten Brennstofflagerraum.
Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, vor Planungsbeginn im Bauamt zu einem kostenlosen Beratungsgespräch „vorbeizuschauen“.
Die Marktgemeinde Pöllau hat seit 2017 eine eigene Immobilien-Plattform auf ihrer Homepage betrieben. Auf dieser konnte nach den angebotenen Immobilien gesucht werden bzw. konnten diese dort direkt angeboten werden.
Anfang Oktober wurde dieses Service in Zusammenarbeit mit der Regionalentwicklung Oststeiermark und der größten österreichischen Immobilienplattform „Willhaben“ abgeändert:
Damit ergeben sich folgende Vorteile für Immobilienanbieter:
Sämtliche Angebote im Gemeindegebiet können kostenlos eingegeben und veröffentlicht werden.
Das Inserat erreicht nun einen wesentlich größeren Interessentenkreis.
Wer bisher auf Willhaben kostenpflichtig inseriert hat, kann dies nunmehr kostenfrei erledigen.
und für Immobiliensuchende:
Nunmehr sind sämtlich angebotenen Immobilien direkt unter „willhaben“ abrufbar und man kann entsprechende Suchagenten setzen. Dann erhält man automatisch die neuesten Angebote.
Die bisherige Plattform wurde inaktiv gesetzt und sämtliche Angebote können hier nicht mehr abgerufen werden. Bestehende Angebote müssen also erneut eingegeben werden. Bei Fragen oder Problemen können Sie gerne im Bauamt Pöllau rückfragen.
Aufgrund der Energiekrise stellt sich für viele Haus- und Wohnungsbesitzer die Frage, ob die bestehende, veraltete Heizungsanlage nicht getauscht werden soll. Ein neues Heizsystem ist eine Investition in die Zukunft und muss gut durchdacht sein. Wir empfehlen dazu folgende Vorgangsweise:
Vereinbaren Sie eine firmenunabhängige und produktneutrale Energieberatung. Diese Beratung kann vor Ort, per Telefon oder auf digitalem Weg erfolgen.
Informieren Sie sich im Internet u.a. auf www.kesseltausch.at oder etwa auf örtlichen Informationsveranstaltungen.
Planen Sie Ihr neues klimafreundliches Heizsystem mit einem professionellen Fachbetrieb. Die regionalen Anbieter stehen dazu gerne zur Verfügung.
Informieren Sie sich persönlich im Bauamt, welche baurechtlichen Meldungen notwendig sind und welche Gemeindeförderungen zusätzlich beantragt werden können.
Sichern Sie sich Ihre Förderung durch Registrierung auf www.kesseltausch.at, sobald Ihr Projekt baureif oder abgeschlossen ist.
Genießen Sie Ihr neues, wohlig warmes Zuhause mit heimischer, krisensicherer und klimafreundlicher Energie.
Aufgrund der Energiekrise und der bestehenden Einspeiseproblematik planen manche Eigentümer von Photovoltaikanlagen den Einbau eines stationären Batteriespeichers. Auch hier bitten wir vorweg in das Bauamt zu kommen und den Standort für solche Anlagen abklären zu lassen. Je nach Größe und Gegebenheit ist ein eigener Raum mit erhöhter Brandgefahr (ähnlich einem Heizraum) vorzusehen.
Bis zu einem Energiegehalt von 20 kWh sind solche Batterien meldepflichtig, darüber bewilligungspflichtig. Im Brandschadensfall kann die ordnungsgemäße Meldung von großer Bedeutung werden.