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Öffentliche Gewässer sind keine Mistkübel

Leider erfolgten in letzter Zeit wieder Hinweise, dass aus öffentlichen Gewässern, Saifen- oder Werksbach, Ratten auf Privatgrundstücke kommen. Die Tiere werden insbesondere durch das Entsorgen von biogenen Abfällen wie Speisereste, Obstreste, Grasschnitt und dergleichen in Fließgewässer angelockt und dringen in der Folge auch auf Privatgrundstücke vor.

Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Entsorgen jeglichen Abfalls – auch von biogenen Stoffen – in Gewässern strengstens verboten ist. Im Falle des Nachweises des Verursachers kann und wird ausnahmslos ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Eine Rattenvertilgungsaktion durch einen zertifizierten Kammerjäger ist naturgemäß bei Fließgewässern nicht möglich. Eine solche kann bei Bedarf im Bereich des öffentlichen und nach außen geschlossenen Abwasserkanalsystems durch die Marktgemeinde veranlasst werden.

Die Marktgemeinde appelliert daher nochmals eindringlich, alle biogenen Abfälle über die dafür vorhandenen Bioabfallbehälter und alle anderen Abfälle entsprechend den Entsorgungsvorschriften ordnungsgemäß und nach Fraktionen getrennt zu entsorgen.