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Amtstafel

Gedanken eines bemühten Bauamtsmitarbeiters

Die Arbeiter im Bauamt ist nicht immer einfach und lustig – und kann persönlich an die Substanz gehen. Das gibt es in jeder Berufsgruppe. So möchte ich auf diesem Wege an unsere GemeindebürgerInnen herantreten:

Unsere vordringliche Aufgabe ist die umfassende Information an Bauwerber, Eigentümer und Nutzer von baulichen Anlagen. Dazu müssen Sie aber mit uns rechtzeitig in Kontakt treten. Wir versuchen, rasch und in schriftlicher Form eine korrekte Auskunft zu den verschiedenen Anfragen und Wünschen zu geben. Mündliche Zusagen oder Baufreigaben sind und waren im Gesetz nie vorgesehen und haben keine rechtliche Relevanz.

Trotzdem wird unsere Arbeit nicht immer geschätzt und durch „Halbwahrheiten“ sogar schlecht geredet. Manchmal werden wir mit Vorwürfen konfrontiert, die jeglicher Grundlage entbehren. Ich bitte all jene, die sich ungerecht behandelt fühlen, direkt zu uns zu kommen. Wir sind ein transparenter Dienstleister, der die Karten auf den Tisch legt.

Haben Sie daher Verständnis für unsere Arbeit:

  • Bauberatungen durch die Bauamtsmitarbeiter sind immer kostenlos. Der 1. Weg sollte daher immer zu uns führen. Selbst angefertigte Skizzen mit Bemaßung von den Bauwünschen sind für die Erstbeurteilung und weitere Vorgangsweise sehr hilfreich.
  • Unser Baudatenblatt ist der Grundstein für eine erfolgreiche Planung und eine rasche Bewilligung bzw. Enderledigung.
  • Unsere umfangreichen Informationsblätter sind möglichst einfach und verständlich formuliert und sollen über die gesetzlichen Grundlagen und Vorgangsweisen informieren.
  • Zusätzliche Informationen sind auch über unsere Homepage abrufbar: https://www.marktgemeinde-poellau.at/bauen-wohnen/bauamt/
  • Formulierungen müssen teilweise in „Juristendeutsch“ verfasst werden, damit möglichst eindeutige Aussagen getroffen werden können. Wir versuchen trotzdem, verständlich zu erklären.
  • Die bautechnische Beurteilung erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Sachverständigen, welche sich an die jeweils gültigen Gesetze, Richtlinien und Normen zu halten haben. Abänderungen sind nur mit schlüssigen, plausiblen und nachvollziehbaren Gegengutachten möglich.
  • Eine qualitätsvolle Planung verhindert lange Bearbeitungszeiten und verringert die Gesamtkosten.
  • Bei Baueinreichungen wird auch der bauliche Bestand auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Im Bedarfsfall bitte „ein Gesamtbauvorhaben“ (Bauwunsch+nachträgl. Bewilligung konsensloser Bauten) einreichen.
  • Sollten wir im Zuge eines Verfahrens von konsenslosen baulichen Veränderungen Kenntnis erlangen, müssen wir einen Beseitigungsauftrag erteilen.
  • Bei fehlenden Benützungsbewilligungen ist ein Benützungsverbot auszusprechen, da der Gesetzgeber keinen anderen Spielraum zulässt.
  • Wenn der Bürgermeister oder seine Mitarbeiter die baurechtlichen Befugnisse überschreiten oder entsprechenden Handlungen unterlassen, wird dies als „Amtsmissbrauch“ strafrechtlich verfolgt.
  • Die Marktgemeinde kann bei Aufhebung von Bescheiden oder Feststellen von falschen Beurteilungen mit Regressforderungen belastet werden.
  • Immer öfter werden wir mit kritischen Anfragen von Nachbarn konfrontiert, im schlimmsten Fall mit Anzeigen, wo wir zur Überprüfung verpflichtet sind.
  • Die Rechtslage wird für Sie und Ihre Rechtsnachfolger leider nicht einfacher. Je früher Sie um eine ev. notwendige nachträgliche Bewilligung ansuchen, desto einfacher kann diese erwirkt werden.

 

Daher:

  • Trachten Sie auf sämtliche notwendigen Bewilligungen bei Ihren eigenen baulichen Anlagen!
  • „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – Wissen schützt vor Dummheit!“
  • Zögern Sie nicht, uns vorher zu fragen!
  • Distanzieren Sie sich von „Wirtshausgesprächen“, welche Behörden vorverurteilen, ohne zu hinterfragen.
  • Verlangen Sie von uns eine schriftliche Auskunft oder Bestätigung, damit Sie im Bedarfsfall (Rechtstreit, Versicherungsregress, Nachweispflicht, Haftungsanspruch, etc.) abgesichert sind!

Um Ihre Rechtssicherheit bemüht: Peter Retter

Unterstützung für hilfsbedürftige Menschen

Besonders hilfsbedürftigen Menschen ohne familiäre oder nachbarschaftliche Hilfe stehen für dringend notwendige Besorgungen – Lebensmittel oder Medikamente – folgende Personen ehrenamtlich zur Verfügung:
Berger Johann 0664/3083517 (täglich)
Buchegger Gabi 0664/5537527 (täglich)
Felja Edith 0676/3051970 (täglich)
Fischer Christa u. Hans 0664/4314724 (Fr-So, sonst bei Bedarf)
Gruber Renate 0664/5060389 (wochenends)
Haas Maria 0664/9705169 (täglich)
Hartl Matthias 0664/1009574 (täglich)
Kerschbaumer Alexander 0664/1819960 (täglich außer mittwochs)
Kornteil Fritz 0664/2644028 (Sa-So)
Lembäcker Walter 0664/2200096 (täglich)
Paar Veronika 0664/4307806 (täglich)
Polzhofer Verena 0680/2223014 (täglich)
Retter Julia 0664/5514445 (bei Bedarf)
Ritter Birgit 0664/1009575, (03335)2303 (täglich)
Saurer Jürgen 0664/9742934 (bei Bedarf)
Spreitzhofer Franz 0664/2251377 (über mobil50plus)
Stalzer Heidi 0664/4433924 (täglich)
Stranzl Andreas 0664/4305330 (täglich)
Thier Alexandra 0664/9142843 (bei Bedarf)
Weitzer Petra 0664/4120094 (täglich)
Zustellung regionaler Lebensmittel
Bauernladen Pöllau 03335/4550 (Bestellungen: Mo-Fr 9-12 Uhr)
Faist Christian 0676/4950414
Hofladen Muhr 0664/5988927
Kröpfl Jürgen 0664/1345528
Gastronomiebetriebe, die auskochen (Essen wird zugestellt)
Gasthof Gruber 03335/2464 (Do-So, 11-13 Uhr)
Gasthof Ritter 0664/1009575, (03335)2303 (jederzeit)
Gasthof Stelzer-Hubmann 0664/5224098, (03335)2267 (durchgehend 10-19 Uhr)
Inseltown Heschl 03335/4555 Fr-Sa 16-19 Uhr, So 12-19 Uhr
Restaurant Haider 0664/4521403, (03335)2353 (Do-So durchgehend)
Schlosswirt Schmitz 0664/88198717 (Fr-So 12-13 Uhr)
Stand: 24.11.2020

Herausfordernde Zeiten – reden hilft

Veränderte Lebenssituationen fordern uns heraus und stellen unsere gewohnten Problemlösungsfähigkeiten auf die Probe. Gerade in solchen Zeiten helfen uns Gespräche, die Sicherheit vermitteln.

Das Kriseninterventionsteam des Landes Steiermark stellt unter der Telefonnummer 0800 500 154 geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die Zeit haben, zuhören und begleiten. Das Kriseninterventionsteam sieht sich auch als Drehscheibe, damit Sie bei Bedarf bestmöglich vernetzt werden und eine bedürfnisgerechte Hilfe erhalten. Besetzt ist die kostenlose Hotline täglich von 9 bis 21 Uhr.

Telefonische Begleitung für Menschen …

  • …mit Fragen und Anliegen
  • …mit Sorgen und Ängsten
  • …die sich alleine fühlen
  • …die um Verstorbene trauern
  • …die mit einer außenstehenden Person über ihre Anliegen sprechen möchten
  • …die einer Gruppe besonders gefährdeter Personen angehören
  • …die sich in Quarantäne oder in freiwilliger Selbstisolation befinden
  • …die das Gefühl haben, es ist alles zu viel und deshalb ein Gegenüber zum Ordnen der Gedanken und der Bedürfnisse benötigen