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Amtstafel

Bereitschaftsdienst erweitert

Wie der Gesundheitsfonds Steiermark informiert, wurde im Juli der neue ärztliche Bereitschaftsdienst in der Steiermark in jeder Region um Bereitschaftsordinationen an Wochenenden und Feiertagen mit Öffnungszeiten von 8 bis 11 Uhr ergänzt.
Geöffnete Ordinationen (Montag bis Sonntag) können nunmehr auf der Homepage www.ordinationen.st abgerufen werden. Dabei sind die jeweils geöffneten Ordinationen mit Angabe der Öffnungszeiten ersichtlich. Zur Erleichterung der Suche kann der jeweilige Standort vorab ausgewählt werden.
Diese Homepage wurde in Kooperation mit der steirischen Ärztekammer, der steirischen Gebietskrankenkasse, dem Gesundheitsfonds Steiermark und dem steirischen Roten Kreuz erstellt.

Das WC ist kein Mistkübel

Unglaubliche 12 Millionen Euro Mehrkosten werden in der Steiermark pro Jahr allein durch Fehlwürfe und unsachgemäße Entsorgung über den Kanal verursacht. Auch im Naturpark Pöllauer Tal werden Batterien, Stroh, Unterwäsche, Strümpfe, Socken, Binden, Tampons, Windeln, Wattestäbchen, Feuchttücher, Spritzen, Rasierklingen, Bioabfall, Speisereste, Frittieröle und andere Fette über den Kanal „entsorgt“, berichtet der Reinhalteverband Pöllauer Tal.
Diese sogenannten „Fehlwürfe“ verursachen:
– Verstopfung der Schmutzwasserkanäle
– Verstopfung von Pumpen und Beschädigung der Maschinen in der Kläranlage
– Verschlechterung der Reinigungsleistung der Kläranlage
– Geruchsbelästigung und Rattenplagen
– Gefährdung der Mitarbeiter

Daher der dringende Appell: Entsorgen Sie Abfälle über die dafür vorgesehenen Behälter, um die Funktionsfähigkeit des Kanals und Kläranlagen sicherstellen zu können.

 

„Fundstücke“ aus dem Kanal:

 

Freie Fahrt mit dem Rad

Kurze Wege mit dem Fahrrad erledigen: Um den Umstieg aufs Rad zu erleichtern, wurde in der Marktgemeinde Pöllau das bisher geltende allgemeine Fahrverbot in den Bereichen Schloss, Schlosspark und Aupark aufgehoben: Vom Jüngsten, das Rad fahren lernt, über Schüler, die in die Schule radeln, bis hin zu Senioren, die einen Abstecher in den Park machen – das Rad muss in den angeführten Bereichen nicht mehr geschoben werden. Die Regelung gilt auch für Scooter.
Nicht vergessen: Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sollte selbstverständlich sein!

Leitungsservitute

Im Rahmen von Grabungsarbeiten und bei jeglichen Baueinreichungen ist vorweg abzuklären, ob unterirdische Leitungen betroffen sind.

Speziell bei älteren Leitungsführungen wurden keine Warnbänder und Schutzplatten verwendet, sodass Grabungsschäden und kostenintensiven Reparaturen „vorprogrammiert“ sind.

Bei Strom-Freileitungen sind die notwendigen Schutzabstände unbedingt einzuhalten, um Leben und Gesundheit nicht zu gefährden. Bei Bedarf werden vom Netzbetreiber Schutzisolierungen angebracht.

Nachstehend eine kurze Aufstellung möglicher Leitungsträger:

Wasserleitungen Marktgemeinde, Genossenschaft, Private Betreiber
Kanal Reinhalteverband Pöllauer Tal, GF DI (FH) Andreas Felberbauer, Marktgemeinde Pöllau
Stromleitung Feistritzwerke Steweag GmbH
Postleitung A1-Telekom, Planbeauskunftung online: https://www.a1.net/plugselfcare/application.xhtml#
Oberflächenwasserkanäle, Drainageleitungen, etc. Marktgemeinde, Private Betreiber, etc.

Das Leitungsnetz des Reinhalteverbandes Pöllauer Tal ist bereits über die „GIS-Steiermark-Seite“ online abrufbar:

Im Rahmen der Bewilligung von Bauvorhaben wird vom Bauamt im Besonderen darauf hingewiesen, dass bei Bedarf rechtzeitig mit dem Leitungsträger das Einvernehmen herzustellen ist.

Bauen im Grünen

Nach unserem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz soll die Wohnbebauung grundsätzlich im gewidmeten Bauland stattfinden. Außerhalb dieses Baulandes – sprich Freiland – sind nur wenige Ausnahmen möglich:

– land- und forstwirtschaftliche Nutzung (aufrechte Landwirtschaft im Sinne des ROG)
– Um- und Zubau bestehender rechtmäßiger baulicher Anlagen (max. Verdoppelung)
– Nutzungsänderungen im Rahmen der Verdoppelung
– Generell unter Beachtung der Vorgaben der Baubezirksleitung Oststeiermark (Landschaftsschutz)

Im landwirtschaftlichen Bereich ist der aufrechte Betrieb eine Grundvoraussetzung für die positive Beurteilung. Sollte ein Betrieb eine Reduktion oder gar Stilllegung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit planen, möge er sich rechtzeitig im Bauamt über den baurechtlichen Bestand seiner Liegenschaft informieren.

Nach der Stilllegung kann der notwendige Bedarf für bestimmte Baulichkeiten nicht mehr belegt werden und bestimmte Bauvorhaben können dann auch nicht mehr bewilligt werden.

Kommen Sie ins Bauamt und informieren Sie sich über die Möglichkeiten zur Sicherung des baurechtlichen Bestandes.