Amtstafel
Amtsblatt 3/2019 der Bezirkshauptmannschaft
Das neue Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld ist in elektronischer Form erschienen.
Familienleistungen in Österreich
Die wichtigsten sozialen Leistungen auf Landes- und auf Bundesebene und die Informationen von A wie AlleinerzieherInnen bis Z wie „Zwei und mehr – Steirischer Familienpass“ gibt’s auf der Homepage des Landes praktisch als Download: www.zweiundmehr.steiermark.at/cms/ziel/135796311/DE
Ab 1. Mai 2019: Neue Öffnungszeiten der Bezirkshauptmannschaft
Parteienverkehrszeiten
a) ALLGEMEIN: Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
b) Bürgerservicestelle HARTBERG: Montag bis Freitag: 7 bis 15 Uhr
c) Bürgerservicestelle Fürstenfeld; Montag, Mittwoch bis Freitag: 7 bis 13 Uhr, Dienstag; 7 bis 15 Uhr
Diese Regelung tritt mit 1. Mai 2019 in Kraft.
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
8230 Hartberg, Rochusplatz 2
Tel: (03332) 606, Fax: (03332) 606-550
bhhf@stmk.gv.at
www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at
Neues Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft
Das neue Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld – der „Blick hinein 1/2019“ – ist soeben in elektronischer Form erschienen.
Benützungsverbot, wenn Fertigstellungsanzeige fehlt
Gem. Stmk. Baugesetz hat der Bauherr vor Benützung der neuen baulichen Anlage die Fertigstellungsanzeige mit den notwendigen Unterlagen vorzulegen. Das wurde bis 2015 teilweise sträflich vernachlässigt.
Wenn die Baubehörde davon Kenntnis erlangt (z.B. im Rahmen von Neueinreichungen oder Fertigstellung von offenen Bauakten), ist sie verpflichtet, den Bauherren zur Vorlage der Fertigstellungsanzeige aufzufordern. Werden die notwendigen Unterlagen nicht vorgelegt, ist ein Benützungsverbot bescheidmäßig auszusprechen.

Bitte kontrollieren Sie Ihre baurechtlichen Unterlagen dahingehend. Im Zweifelsfalle erhalten Sie im Bauamt die notwendigen Informationen.