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Amtstafel

Ab 1. Mai 2019: Neue Öffnungszeiten der Bezirkshauptmannschaft

Parteienverkehrszeiten

a) ALLGEMEIN: Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
b) Bürgerservicestelle HARTBERG: Montag bis Freitag: 7 bis 15 Uhr

c) Bürgerservicestelle Fürstenfeld; Montag, Mittwoch bis Freitag: 7 bis 13 Uhr, Dienstag; 7 bis 15 Uhr

Diese Regelung tritt mit 1. Mai 2019 in Kraft.

 

Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
8230 Hartberg, Rochusplatz 2
Tel: (03332) 606, Fax: (03332) 606-550
bhhf@stmk.gv.at
www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at

Benützungsverbot, wenn Fertigstellungsanzeige fehlt

Gem. Stmk. Baugesetz hat der Bauherr vor Benützung der neuen baulichen Anlage die Fertigstellungsanzeige mit den notwendigen Unterlagen vorzulegen. Das wurde bis 2015 teilweise sträflich vernachlässigt.

Wenn die Baubehörde davon Kenntnis erlangt (z.B. im Rahmen von Neueinreichungen oder Fertigstellung von offenen Bauakten), ist sie verpflichtet, den Bauherren zur Vorlage der Fertigstellungsanzeige aufzufordern. Werden die notwendigen Unterlagen nicht vorgelegt, ist ein Benützungsverbot bescheidmäßig auszusprechen.

Bitte kontrollieren Sie Ihre baurechtlichen Unterlagen dahingehend. Im Zweifelsfalle erhalten Sie im Bauamt die notwendigen Informationen.

Baurechtliche Sicherheit vor Übergabe oder Verkauf

Es kommt immer wieder vor, dass die Übernehmer oder Käufer von Häusern und Höfen im Nachhinein erfahren, dass Bau- und/oder Benützungsbewilligungen fehlen. Die nachträgliche Bewilligung ist für den neuen Eigentümer meist schwieriger zu erlangen, als für den Bauherren selber (kein Bezug zum Bauführer, fehlende Kenntnisse über die zeitliche Ausführung von Bauabschnitten, etc.).
Das ist dann sehr ernüchternd für den neuen Besitzer und kann im Streitfall eine Rückabwicklung des Vertrages bewirken.

Jeder Liegenschaftseigentümer sollte über seinen baurechtlichen Bestand Kenntnis haben. Sofern das nicht eindeutig der Fall ist, kann man gerne ins Bauamt kommen und in die aufliegenden Unterlagen Einsicht nehmen. Im Rahmen einer umfangreichen und kostenlosen Beratung wird zu den vorliegenden Bauakten Auskunft gegeben.

Wenn Bau- oder Benützungsbewilligungen fehlen, wird vom zuständigen Bauamtsmitarbeiter der einfachste Weg zur Erlangung der notwendigen Bewilligungen mit entsprechenden Info-Blättern vermittelt.

Erst wenn baurechtlich alles in Ordnung ist, soll man die Liegenschaft mit gutem Gewissen an seine Nachkommen bzw. Käufer weitergeben.

Auch der Käufer einer Liegenschaft soll sich vor der Unterschrift am Kaufvertrag ein Bild über die vorhandenen bzw. notwendigen Bewilligungen machen. Für die Einsichtnahme in die Bauakte ist allerdings die Zustimmung des Eigentümers notwendig.

Kommen Sie ins Bauamt und informieren Sie sich über die aufliegenden Unterlagen.

„Gesundheitstelefon“ ersetzt Bereitschaftsdienst

Das “Gesundheitstelefon” ersetzt seit 1. April 2019 den bisherigen Bereitschaftsdienste der örtlich ansässigen Ärzte. Erstauskunft und – wenn nötig – Weitervermittlung gibt es über das Gesundheitstelefon: Tel. 1450 (ohne Vorwahl aus allen Netzen)
Infos unter: www.1450.at

Das Gesundheitstelefon wurde mittlerweile in der Steiermark in jeder Region um Bereitschaftsordinationen an Wochenenden und Feiertagen mit Öffnungszeiten von 8 bis 11 Uhr ergänzt. Geöffnete Ordinationen (Montag bis Sonntag) können auf der Homepage www.ordinationen.st abgerufen werden. Dabei sind die jeweils geöffneten Ordinationen mit Angabe der Öffnungszeiten ersichtlich. Zur Erleichterung der Suche kann der jeweilige Standort vorab ausgewählt werden.
Diese Homepage wurde in Kooperation mit der steirischen Ärztekammer, der steirischen Gebietskrankenkasse, dem Gesundheitsfonds Steiermark und dem steirischen Roten Kreuz erstellt.