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Amtstafel

Reisezeit – Reisepasszeit

Die Urlaubszeit naht! Wenn Sie eine Reise buchen, empfiehlt sich auch gleich ein Blick in die Dokumentenmappe, um die Gültigkeit des Reisepasses zu überprüfen.

Reisepässe stellt die Bezirkshauptmannschaft aus, dafür sind folgende Unterlagen persönlich vorzulegen:

  • – bei Erstausstellung des Reisepasses bzw. nach Verlust des alten Reisepasses: aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate), Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Kindern unter 12 Jahren ist auch die Vorlage des Staatsbürgerschaftsnachweises eines Elternteiles möglich), eventuell bei Namensänderung: Heiratsurkunde bzw. Namensänderungsbescheid
  • – nach Gültigkeitsablauf des Reisepasses: aktuelles Passfoto, alter Reisepass, eventuell bei Namensänderung: Heiratsurkunde bzw. Namensänderungsbescheid

Weitere Informationen gibt’s in der Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft.

Kontakt
Bürgerservicestelle: Montag bis Donnerstag 7 bis 15 Uhr, Freitag 7 bis 17 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Rochusplatz 2 | 8230 Hartberg
Tel. 03332 606

Rückschau auf das Jahr 2018

Im Rahmen der Weihnachtsfeier für Bedienstete, Gemeinderäte und Ehrenamtliche dankte Bürgermeister Johann Schirnhofer den 104 Teil- und Vollzeitbeschäftigten sowie den Ehrenamtlichen für ihren Einsatz. Besonders würdigte er das Engagement jener Mitarbeitenden, die 2018 ein Dienstjubiläum feierte. Applaus gab es für jene Bediensteten, die in die Pension verabschiedet wurden.

 

Dienstjubiläum feierten
10 Jahre: Elke Lang (Raumpflegerin)
15 Jahre: Thomas Hofstädter (Musikschullehrer), Mag. Katalin Kiss (Musikschullehrerin), Andrea Pfeifer (Raumpflegerin)
20 Jahre: MMag. Dietmar Hammerl (Musikschullehrer), Manuela Moosbacher (Kindergartenpädagogin), Bakk. Alexandra Pflanzl (Musikschullehrerin), Notburga Stelzer (Raumpflegerin)
25 Jahre: Friedrich Lang (Bauhofmitarbeiter), Andreas Paar (Bauhofmitarbeiter)
30 Jahre: Mag. Josef Rois, Musikschullehrer

Seit 2018 neu im Dienst der Marktgemeinde
Klaudia Brandner MA (Musikschulehrerin), Heide Doringer (Raumpflegerin), Johann Maierhofer (Bauhofmitarbeiter), Mag. Franz Posch (Musikschullehrer), Josef Rechberger (Verwaltungsbediensteter), Lukas Schweighofer (Verwaltungsbediensteter), Helga Trummer (Verwaltungsbedienstete)

2018 aus dem Dienst der Marktgemeinde ausgeschieden
Mag. Franz Ebner (Musikschullehrer), Erika Kernbichler (Raumpflegerin), Christina Krobath (Kindergärtnerin), Josef Letonia (Bauhofmitarbeiter), Corinna Retter (Kindergärtnerin), Anna Rechberger (Verwaltungsbedienstete)

Langjährige Bedienstete und verdiente „Neo-Pensionäre“ wurden vom Gemeindevorstand geehrt.

 

 

Neu in den Gemeindedienst eingetreten: Josef Rechberger (links) sowie – im Bild von rechts nach links – Heide Doringer, Lukas Schweighofer, Helga Trummer, Klaudia Brandner MA. Nicht am Bild mit dem Gemeindevorstand: Johann Maierhofer und Mag. Franz Posch

Blick in die Bevölkerungsstatistik von 2018

Mit Stand 31.12.2018 waren in der Marktgemeinde Pöllau 6.330 Personen (3.211 Frauen, 3.119 Männer) gemeldet. Davon 6.023 Hauptwohnsitze und 307 Nebenwohnsitze.

Das Durchschnittsalter der Frauen lag 2018 bei 46,88 Jahren, das der Männer bei 43,99. Die Lebenserwartung der Männer lag bei 77,9 Jahren, bei den Frauen bei 82,84 Jahren. Es gab 61 Geburten, 37 Sterbefälle, 126 Anmeldungen und 187 Abmeldungen. Somit ergibt sich ein Abgang von 37 Personen seit 31.12.2017. Die drei ältesten Bewohner der Marktgemeinde waren mit Stand 31.12.2018 drei Frauen mit 107 Jahren, 99 Jahren und 97 Jahren.

2019: Die „Flora“ jubiliert

Bereits zum 60. Mal geht dieses Jahr der Blumenschmuckwettbewerb „Die Flora“ in Szene. Wer beim Einzelbewerb mitmachen möchte, hat dazu bis 17. Juni 2019 Gelegenheit. Die Sieger des floralen Wettkampfs werden bei der Schlussveranstaltung am 5. September 2019 in der Grazer Stadthalle bekannt gegeben. Anmeldungen nimmt Marktgemeinde-Mitarbeiterin Beatrix Brunnader, Standort Schulplatz, bis 17. Juni 2019, 12 Uhr, entgegen: Tel. (03335) 2038 DW 800, beatrix.brunnader@poellau.gv.at

Infos: www.blumenland.at

Effizienteres Arbeiten durch Neuanschaffungen möglich

Mähsaison startet in Pöllau mit neuer Top-Ausrüstung.

Ab Mai 2019 wird ein John-Deere-6155r-Traktor samt einer funkelnagelneuen, topmodernen Dücker-Frontmähkombination im gesamten Gemeindegebiet im Einsatz sein. Diese wird ausschließlich von speziell geschulten Mitarbeitern des Bauhofes bedient werden. Die neue Ausrüstung ermöglicht eine automatische Anpassung an das Gelände. „Vorrangig werden mit dieser Technik die Randbereiche, also zwei bis vier Streifen, entlang der Straßen gemäht. Geplant sind je nach Bedarf zwei bis drei Schnitte in den Nahbereichen“, erläutert Gemeindekassier Jürgen Kröpfl die Vorzüge der neuen Gerätschaft und der geänderten Arbeitsorganisation. Die übrigen Böschungen werden dann mit den bestehenden Heckauslegemähwerken geschnitten.

Zusätzlich werden auch mit einer Spezialsäge Äste gekürzt, welche dann durch weitere Mitarbeiter entsorgt werden.

Für die neue Technik nimmt die Marktgemeinde einiges an Geld in die Hand, kostet doch der Traktor mit Spezialausstattungen wie Panoramadach und Vorderachsabstützung rund € 130.000. Dazu kommen noch rund € 100.000 für die Frontmähkombination. Diese Ausrüstung ermöglicht mit zwei bis drei Schnitten pro Saison eine höhere Leistung, wurde doch bisher teilweise pro Saison erstmals Ende Mai und im Juni gemäht.

Gemeindekassier Kröpfl stellt auch klar, dass künftig nicht zwingend die gewohnten Mitarbeiter in den einzelnen Ortsverwaltungsteilen mähen werden, sondern einzelne und speziell auf diese Gerätschaften eingeschulte Bedienstete: „In den Nahbereichen wird nach Möglichkeit drei Mal gemäht werden, größere Böschungen sollen hingegen je nach Bedarf ein bis zwei Mal geschnitten werden.“

Äste werden je nach Bedarf von größeren Trupps mit drei Mitarbeitern gekürzt. Bauern, die den Astschnitt als Hackgutmaterial haben möchten, können sich bei Bauhofleiter Siegfried Fuchs melden: Tel. 0664 1568622

Geplantes Bauvorhaben in seiner Gesamtheit betrachten

Bei Neubauten an die Zukunft denken:

Wenn jemand ein neues Objekt auf einer unbebauten Flächen errichten möchte, sollte er schon bei der Planung folgende wesentlichen Sachverhalte mitberücksichtigen:

• Ausrichtung optimieren (Wohnbereich nach Süden, Zufahrt, Lärm, Nachbarobjekte, Beschattungen, etc.)
• Zufahrt in Einreichprojekt entsprechend ersichtlich machen (Einfahrtstrompete ohne Sichtbehinderung, max. 5 % Neigung, Einfahrtstore außerhalb des 5-M-Bauverbotsbereich, etc.)
• geplante Einfriedungen oder Böschungsmauern (Sicht- oder Lärmschutz) im Einreichprojekt darstellen
• künftige Zubauten (z.B. 2. Wohneinheit, weitere KFZ-Abstellplätze, Überdachungen, etc.) räumlich einplanen. Es kommt immer wieder vor, dass spätere Zubauten aufgrund gesetzlicher Mindestabstände schwer bis gar nicht möglich sind. Bei 2-3 Generationen muss man mit 4-8 KFZ-Abstellflächen rechnen.
• Sämtliche Infrastrukturleitungen (Wasser, Kanal, Strom, Post, Fernwärme, etc.) im Einreichprojekt darstellen
• behindertengerechte Lösungen anstreben bzw. zumindest bautechnisch vorbereiten (Türbreiten, Behinderten-WC, Stufenvermeidung, etc.)
• absturzgefährliche Stellen vermeiden oder sichern
• funktionierende Oberflächenwasserentsorgung planen und errichten. Nachträgliche Einbauten sind teuer und schwieriger zu lösen.
• Geländeveränderungen (Abgrabungen oder Aufschüttungen) darstellen

Bei Um- und Zubauten an den Bestand denken:

• Gibt es neben dem geplanten Um- oder Zubau weitere bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen, welche bis dato nicht bewilligt wurden? Diese können kostengünstig in die Einreichunterlagen miteingearbeitet werden.
Wenn im Rahmen der Projektprüfung oder bei der Bauverhandlungen „Schwarzbauten“ festgestellt werden, ist die Baubehörde gesetzlich verpflichtet, einen Beseitigungsauftrag bescheidmäßig vorzuschreiben.

• Gibt es für sämtliche Bauvorhaben seit dem Jahr 1969 die gesetzlich vorgeschriebenen Benützungsbewilligungen? Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann gleichzeitig mit der Bauverhandlung eine kostengünstigere Endbeschau durchgeführt werden.
Wenn im Rahmen der Projektprüfung festgestellt wird, dass eine Benützungsbewilligung nicht vorhanden ist, ist die Baubehörde gesetzlich verpflichtet, ein Benützungsverbot bescheidmäßig auszusprechen.

Ein kompetenter Planer wird diese Punkte schon im Vorfeld prüfen und entsprechend berücksichtigen. Eine ausgereifte Planung erspart bewilligungspflichtige und teure Abänderungen in der Bauphase und garantiert eine optimale Benutzbarkeit des Objektes.

Weitere Infos erhalten Sie gerne von den Mitarbeitern des Bauamtes der Marktgemeindeamtes Pöllau.

Gelbe Säcke

Ab sofort ist für jeden Pöllauer Haushalt der Jahresvorrat an Gelben Säcken für 2019 erhältlich: Für Ein- bis Zweipersonenhaushalte gibt es eine Rolle und für Drei- und Mehr-Personen-Haushalte zwei Rollen Gelbe Säcke, kostenlos abzuholen in den ASZ-Sammelstellen, im Bürgerservice (Rathaus) und im Referat Infrastruktur (Standort Schulplatz). Geht der Jahresvorrat zur Neige, gibt’s die Gelben Säcke auch während des Kalenderjahres an den genannten Ausgabestellen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten.