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Amtstafel

Umstellung auf „grüne Energie“

Aufgrund der Förderoffensiven von Bund und Land und der Photovoltaik-Steuerbefreiung überlegen viele Menschen den Ein- oder Umstieg auf „grüne Energie“. Neben wirtschaftlichen Überlegungen müssen auch baurechtliche Vorgaben erfüllt werden.
Damit die Planung nicht in die falsche Richtung geht, laden wir alle Interessenten ein, vorab im Bauamt ihre geplanten Vorhaben bekanntzugeben, damit im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgespräches wichtige Informationen ausgetauscht werden können. Dies betrifft vor allem:

  • – Installation oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
  • – Installation oder Erweiterung von stationären Batterien (Akkus)
  • – Heizungstausch
  • – Wärmepumpe
  • – Erdwärme
  • – Fenstertausch
  • – Fassadendämmung
  • – Umfassende Sanierung …

Auskünfte zu Förderungen gibt gerne unser Energieberater DI Matthias Primas (Tel. 0681/81851393). Die Online-Antragstellung kann durch Antragsteller selbst erfolgen. Ansonsten unterstützen unter anderem

  • – Regionalenergie Steiermark (Voranmeldung: Tel. 03172/30321-0)
  • – Energieberatungsstelle Innovationszentrum W.E.I.Z. (Voranmeldung: Tel. 0664/60931188).

Je nach Umfang der Förderanträge werden dafür € 150,- bis € 400,- verrechnet.


Energieberatung mit DI Matthias Primas, MSc im Bauamt der Marktgemeinde Pöllau:
3.5., 2.8., 8.11.2024 (jeweils 8-12 Uhr).
Anmeldung: Tel. 0681/81851393, energieagentur-suedost.at

Josef-Stibor-Straße: Wasserabschaltung am Donnerstag

In großen Bereichen der Josef-Stibor-Straße muss die Ortswasserleitung kommenden Donnerstag, 21. März 2024, wegen Umschlussarbeiten abgeschaltet werden. Die Arbeiten dauern voraussichtlich von 8 bis 17 Uhr.

Nehmen Sie in dieser Zeit keine wasserverbrauchenden Geräte in Betrieb. Benötigtes Wasser sollte vorab als Reserve vorbereitet werden. Wir bitten um Verständnis und sind um ehestmögliche Beendigung der Arbeiten bemüht.

Genaue Bestimmungen für Osterfeuer

Für das Entfachen von Brauchtumsfeuern bestehen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes strenge zeitliche Einschränkungen. Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (30. März 2024): Das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2024): Da der 21. Juni auf einen Freitag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nachfolgenden Samstag, dem 22. Juni 2024, zulässig.

Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. In jedem Fall muss bereits länger gelagertes Material umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!

Vorsicht:

Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.

Sicherheitsvorkehrungen:

  • – Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden.
  • – Löschhilfsmittel sind bereit zu halten.
  • – Bei Beendigung ist das Feuer zu löschen bzw. zu beaufsichtigen.
  • – Mindestabstandsregelungen:
    • 100 m von Energieversorgungsanlagen
      50 m von Gebäuden
      50 m von öffentlichen Verkehrsflächen
      40 m von Bäumen, Hecken, Büschen

Für Rückfragen stehen Ihnen die Umwelt- und Abfallberater des AWV Hartberg gerne zu Verfügung: Tel. 03332 / 65456

Bedarfserhebung: Tagesmütter in Gemeinderäumlichkeiten für Pöllauer Kinder

Die Marktgemeinde bietet zurzeit 1 Kinderkrippengruppe, 7 Kindergartengruppen, Nachmittagsbetreuung für Volks- und Mittelschüler in der VS Grazerstraße sowie Sommerbetreuung für Krippe, Kindergarten und Pflichtschule.

Aufgrund einer Gesetzesnovellierung können Gemeinden eine Betreuung durch Tageseltern in gemeindeeigenen Räumlichkeiten anbieten. In Pöllau eignet sich dafür das ehemalige Gemeindeamt Rabenwald mit maximal zwei Gruppen sowie das Gärtnerhaus im Schlosspark mit maximal einer Gruppe. Insgesamt könnten somit 3 Tagesmütter beschäftigt werden, die jeweils bis zu 4 Kinder gleichzeitig im Alter von 0 bis zum Ende der Schulpflicht betreuen dürfen. Geplant ist diese Form der Betreuung für Kinder mit Hauptwohnsitz Pöllau ab Herbst, vorbehaltlich des dafür erforderlichen Gemeinderatsbeschlusses.

Um den Bedarf zu erheben, bitten wir interessierte Pöllauer Eltern, bis spätestens 19.4.2024 den nachstehenden Fragebogen auszufüllen und per Post, Mail oder persönlich zu übermitteln:

Marktgemeinde Pöllau
Hauptplatz 3
8225 Pöllau
gde@poellau.gv.at