Neue Amtliche Nachrichten online (JG 2 / Nr. 1-2024)
Die aktuelle Ausgabe der Amtlichen Nachrichten ist online und diese Woche auch in Ihrem Briefkasten!
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Voriges Jahr kam es im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, vornehmlich in Höhenlagen von 800 m bis 1.100 m Seehöhe, zu beträchtlichen Schäden durch Nassschnee. Vor allem zu spät durchforstete Nadelholzbestände waren von dem Schadereignis besonders betroffen. Zur Vermeidung einer gefahrdrohenden Borkenkäfervermehrung ist dieses Schadholz unbedingt und möglichst rasch aufzuarbeiten. Weiters verweist das Forstfachreferat auf Entschädigungsansprüche nach dem Katastrophenfonds. Informationen im Forstfachreferat der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld: Tel. 03332/606-270
Auch heuer wird der alljährliche steiermarkweite Frühjahrsputz durchgeführt. In allen Ortsteilen unserer Marktgemeinde findet der Aktionstag zum Müllsammeln diesmal am Samstag, dem 6. April 2024, statt. Gestartet wird zeitgleich um 13.30 Uhr. Bei Schlechtwetter gibt es keinen gemeinsamen Ersatztermin, gerne können Sie aber auch zu einem anderen Termin in Ihrer Umgebung achtlos weggeworfene Abfälle einsammeln. Die Organisation und die Einteilung erfolgen in allen Ortsteilen wie in den vergangenen Jahren:
| Ortsteil | Treffpunkt |
| · Pöllau: | Freiluftklasse, Schlosspark |
| · Rabenwald: | ehemaliges Gemeindeamt |
| · Saifen-Boden: | ehemaliges Gemeindeamt |
| · Schönegg: | ehemaliges Gemeindeamt |
| · Sonnhofen: | Sportplatz bzw. Volksschule |
Nähere Infos gibt es in der Marktgemeinde Pöllau bei Sandra Putz, Referat Infrastruktur: Tel. (03335) 2038 DW 600
Eigentümer von Grundstücken in der Marktgemeinde Pöllau haben in der Zeit von 2. April bis 10. Mai 2024 die Möglichkeit, die ihnen zustehende Jagdpacht während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt (Bürgerservice/Amtskassa) abzuholen. Es ist auch jährlich eine schriftliche Anforderung per Post oder E-Mail unter Angabe der Kontakt- und Kontodaten möglich: gde@poellau.gv.at
Bitte weisen Sie im Rahmen der Antragstellung Ihren aktuellen Grundbuchauszug vor. Aufgrund der gesetzlichen Lage ist die Jagdpacht eine Holschuld und darf daher nicht automatisch überwiesen werden.
Zu beachten! Die Frist für die Abholung endet nach sechs Wochen am 10. Mai 2024, 12 Uhr.
Aufgrund der Förderoffensiven von Bund und Land und der Photovoltaik-Steuerbefreiung überlegen viele Menschen den Ein- oder Umstieg auf „grüne Energie“. Neben wirtschaftlichen Überlegungen müssen auch baurechtliche Vorgaben erfüllt werden.
Damit die Planung nicht in die falsche Richtung geht, laden wir alle Interessenten ein, vorab im Bauamt ihre geplanten Vorhaben bekanntzugeben, damit im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgespräches wichtige Informationen ausgetauscht werden können. Dies betrifft vor allem:
Auskünfte zu Förderungen gibt gerne unser Energieberater DI Matthias Primas (Tel. 0681/81851393). Die Online-Antragstellung kann durch Antragsteller selbst erfolgen. Ansonsten unterstützen unter anderem
Je nach Umfang der Förderanträge werden dafür € 150,- bis € 400,- verrechnet.
Energieberatung mit DI Matthias Primas, MSc im Bauamt der Marktgemeinde Pöllau:
3.5., 2.8., 8.11.2024 (jeweils 8-12 Uhr).
Anmeldung: Tel. 0681/81851393, energieagentur-suedost.at
Alle Infos zum Zweiundmehr-Familienpass auch im Internet.
In großen Bereichen der Josef-Stibor-Straße muss die Ortswasserleitung kommenden Donnerstag, 21. März 2024, wegen Umschlussarbeiten abgeschaltet werden. Die Arbeiten dauern voraussichtlich von 8 bis 17 Uhr.
Nehmen Sie in dieser Zeit keine wasserverbrauchenden Geräte in Betrieb. Benötigtes Wasser sollte vorab als Reserve vorbereitet werden. Wir bitten um Verständnis und sind um ehestmögliche Beendigung der Arbeiten bemüht.

Dienstag, 19. März 2024, – Josefitag – kein Parteienverkehr im Marktgemeindeamt
Für das Entfachen von Brauchtumsfeuern bestehen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes strenge zeitliche Einschränkungen. Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:
Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. In jedem Fall muss bereits länger gelagertes Material umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!
Vorsicht:
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.
Sicherheitsvorkehrungen:
Für Rückfragen stehen Ihnen die Umwelt- und Abfallberater des AWV Hartberg gerne zu Verfügung: Tel. 03332 / 65456