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Marktgemeindeamt

Allgemeinmediziner aus Rohr bei Hartberg bietet Unterstützung an

Dr. Arthur Gölly aus Rohr bei Hartberg hat sich dazu bereit erklärt, Patientinnen und Patienten aus Pöllau aufzunehmen. Er ist Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Innere Medizin mit Ärztlicher Hausapotheke.

Kontakt:
Ordination Dr. Arthur Gölly
Unterrohr 139
8294 Rohr bei Hartberg
Tel: 03332/8111
www.goelly.at

Ordinationszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 7.30-11 Uhr
Mittwoch: 15-18 Uhr
Freitag: 7.30-11 Uhr, 12.30-15.30 Uhr
Die Ordination ist während des Urlaubs von 27. Juli bis 4. August 2024 geschlossen.

Verlängerung bis 20.9.: Sanierung des „Tavernenwegs“

Bauvorhaben: Straßensanierung der Gemeindestraße „Tavernenweg“ im Bereich von Kreuzungsbereich „Tavernenweg“ und „Römerweg“ bis Kreuzungsbereich „Tavernenweg“ und „Steinpeterweg“ (ca. 1.500 m nach Zissertaverne)

Straßenbezeichnung: Tavernenweg 602

Zeitraum: laufend bis 20. September 2024

Maßnahme: Straßensperre im Bereich des oben angeführten Bereichs der Gemeindestraße „Tavernenweg“, ausgenommen Anrainer und Linienverkehr, werktags 7 bis 18 Uhr

Zufahrt von Pöllau kommend bis zum Kreuzungsbereich „Tavernenweg“ und „Römerweg“, und von Vorau kommend bis Kreuzungsbereich „Tavernenweg“ und Steinpeterweg“ (ca. 1500 m nach Zissertaverne) möglich

Verantwortlicher Bauleiter: Ing. Josef Spielhofer, 0316/877 6840
Stellvertretender Bauleiter: Markus Vorraber, Mobil 0676/86666824
Polier: Jürgen Fleck, Mobil 0664/73859944

Römerweg (Prätis): Teil- und Totalsperre in der Zeit von 15. bis 19.7.

Bauvorhaben: Grabungsarbeiten für die Verlegung von Stromkabeln sowie von Glasfaserverbundrohren im Bereich von Objekt Prätis 67 (König)

Baustellenlänge ca. 10m

Straßenbezeichnung: Römerweg 609

Zeitraum: 15. Juli bis 19. Juli 2024

Maßnahme: Halbseitige Sperre und kurzfristige Totalsperre der Gemeindestraßen „Römerweg“ wegen Grabungsarbeiten auf und neben der Gemeindestraße im oben angeführten Bereich

Verantwortlicher Bauleiter: Jürgen Peter Grabenhofer, Mobil 0670/7717772

Stellvertreterin: Andrea Grabenhofer, Mobil 0664/3924027

Sprengelfremder Schulbesuch

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anträge auf sprengelfremden Schulbesuch gemäß § 23 Abs. 2 Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz bis spätestens Ende Februar für das folgende Schuljahr zu stellen sind. Aus diesem Grund sind Anträge für einen sprengelfremden Schulbesuche für das Schuljahr 2025/2026 bis spätestens 28. Februar 2025 im Marktgemeindeamt einzubringen, da später gestellte Anträge von der Bildungsdirektion Steiermark nicht genehmigt werden können.