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Marktgemeindeamt

„Umstellung auf grüne Energie“ zuerst mit dem Bauamt abklären

Aufgrund der Förderoffensiven von Bund und Land und der PV-Steuerbefreiung überlegen sehr viele GemeindebürgerInnen den Umstieg oder Einstieg auf „grüne Energie“. Neben den wirtschaftlichen Überlegungen müssen auch baurechtliche Vorgaben erfüllt werden.

Damit die Planung nicht in die „falsche Richtung“ geht, möchten wir alle Interessenten einladen,vorab im Bauamt Ihre geplanten Vorhaben bekanntzugeben, damit im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgespräches wichtige Informationen ausgetauscht werden können. Dies betrifft v.a.

  • Installation oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
  • Installation oder Erweiterung von stationären Batterien (Akkus)
  • Heizungstausch
  • Wärmepumpe
  • Erdwärme
  • Fenstertausch
  • Fassadendämmung
  • Umfassende Sanierung
  • etc.

Für Auskünfte zu den umfangreichen Bundes- und Landesförderungen steht unser Energieberater, Herr DI Matthias Primas unter der Tel.Nr. 0681 818 513 93 gerne zur Verfügung. Die fachlich hochwertigen Beratungsgespräche sind zwar kostenpflichtig, werden aber vom Land Steiermark bezuschusst bzw. im Falle von Umsetzungsmaßnahmen zur Gänze rückerstattet.

Die Online-Antragstellung kann grundsätzlich durch den Antragsteller selber erfolgen. Ansonsten steht u.a. die Energieberatungsstelle Innovationszentrum W.E.I.Z., Franz-Pichler-Straße 30, 8160 Weiz unter der Tel.Nr. 0664 60931 188 nach tel. Voranmeldung zur Verfügung. Je nach Umfang der Förderanträge werden dafür zwischen € 150,- bis 400,- verrechnet.

20.2.: Teilsperre der Hinterbrühl

Spaziergänger und Sportler aufgepasst! Am kommenden Dienstag, dem 20. Februar 2024, muss der Weg durch die Hinterbrühl im Bereich von der Brücke bis zur Grillstation ganztägig gesperrt werden. Der Grund sind Holzschlägerungsarbeiten.
Es ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt, den Bereich in diesem Zeitraum zu betreten!

Altkleidersammlung im ASZ

Irgendwann kommt auch für das „beste Stückchen“, sei es ein lieb gewordener Pullover, eine schöne Bluse oder gar die Lieblingsjacke der Augenblick, an dem sie sich von ihm trennen. Es wird zur Altkleidung.

Gesammelt wird tragfähige Bekleidung und Schuhe

Gesammelt werden: Damen-, Herren- und Kinderbekleidung im sauberen Zustand, Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche, Gürtel und Taschen, tragfähige und saubere Schuhe paarweise zusammengebunden. Bitte geben Sie Ihre Altkleider in durchsichtigen Säcken verpackt zu den bekannten Öffnungszeiten im Altstoffsammelzentrum (ASZ) ab.

Nicht zur Altkleidersammlung gehören: Teppiche, Lumpen, Kinderspielzeug, Polster und Decken mit Federnfüllung, Schneidereiabfälle und verschmutzte oder nasse Kleidung.

Wo bekomme ich Altkleidersäcke?

Säcke zum Sammeln können im Marktgemeindeamt und im ASZ abgeholt werden.

Was passiert mit den Altkleidern?

Altkleider und Schuhe werden an Sortierbetriebe geliefert und in bis zu 70 verschiedene Fraktionen sortiert (nach Farbe, Größe, Damen-, Herren-, Kinderkleidung, Winter- und Sommerware etc.). Die Top-Qualität wird nach der Sortierung in inländischen Second-Hand-Läden verkauft, Ware guter und mittlerer Qualität geht nach Osteuropa und in den außereuropäischen Raum. Durch die sinnvolle Verwertung werden die gesammelten Altkleider als Wirtschaftsgut und als Rohstoff auf einen guten Weg gebracht. Die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Altkleidern entlastet die Restmülltonne, stärkt die Kreislaufwirtschaft und schafft nicht zuletzt Arbeitsplätze im Bezirk.

Danke für Ihren Beitrag zur getrennten Sammlung!

Für nähere Informationen stehen Ihnen die Gemeindemitarbeiter und die Umwelt – und Abfallberater des Abfallwirtschaftsverbandes Hartberg unter Tel. 03332/65456 gerne zur Verfügung.

Heizkostenzuschuss noch bis 29. Februar 2024 beantragen

Seit 2. Oktober 2023 können anspruchsberechtigte Pöllauerinnen und Pöllauer im Bürgerservice während der Amtsstunden Anträge für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark stellen. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf € 340,- für alle Heizungsanlagen. Diese finanzielle Unterstützung kann noch bis 29. Februar 2024 beantragt werden.

Mitzubringen sind alle Einkommensnachweise und etwaige Beihilfen der im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen! Beachten Sie die nachstehend angeführten Richtlinien für diesen einmaligen Kostenzuschuss:

 

PARTEIENVERKEHRSZEITEN DER MARKTGEMEINDE PÖLLAU
Montag: 8-12 Uhr, 13-17 Uhr
Dienstag: 8-12 Uhr
Donnerstag: 8-12 Uhr, 13-17 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr

Besamungszuschuss für Rinder beantragen

Anträge für den Rinderbesamungszuschuss für das Jahr 2023 sind noch bis 31.1.2024 bei Sandra Putz und Walter Lembäcker im Referat Infrastruktur während der Amtsstunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung abzugeben. Bitte beachten Sie, dass die Einreichfrist am 31.1.2024 endet.

Die erforderlichen Unterlagen wie Stallregisterauszug und Abgangsliste (jeweils von 1.1.2023 bis 31.12.2023) aller weiblichen Rinder ab dem 16. Monat sind mitzubringen. Rinderhalter, die keinen Stallregisterauszug haben, müssen diesen vorab bei der Landwirtschaftskammer anfordern. Diese Liste ist mitzubringen, um den Antrag stellen zu können.

Das Formular für den De-minimis-Förderantrag wird von der Marktgemeinde zur Verfügung gestellt. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Referats Infrastruktur gerne zur Verfügung.