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Wirtschaft & Umwelt

Abgesagt! Müllsammelaktion am 18. April 2020

26.3.2020
Müllsammelaktion aufgrund des Coronavirus abgesagt!

 

Der Frühling steht vor der Tür, die Natur atmet auf und alle Vorbereitungen für die größte Müllsammelaktion des Landes sind getroffen. Denn über den Winter hat sich allerlei Müll angesammelt, den es zu beseitigen gilt. Neben dem sauberen Ortsbild steht auch wieder der Aspekt der Bewusstseinsbildung im Mittelpunkt. An der landesweiten Aktion beteiligen sich von 23. März bis 9. Mai 2020 alle Gemeinden des Bezirkes. In enger Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftsverband und mit Unterstützung der Berg- und Naturwacht, vieler Schulen und Kindergärten, Feuerwehren, Jäger, und vielen Vereinen werden sich im Hartbergerland voraussichtlich wieder knapp 5000 Personen an dieser Flurreinigungsaktion beteiligen.
Einsatz gegen den Abfall in der Natur
Achtlos weggeworfene Glasflaschen, Zigarettenstummeln, Dosen und Plastikflaschen usw. werden von den fleißigen Müllsammlern in Säcken gesammelt und anschließend im Altstoffsammelzentrum sorgfältig getrennt und entsorgt. Durch die engagierte Arbeit dieser Personen werden öffentliche Flächen wie Wiesen, Wälder, Wege, Bachläufe und Parks vom Müll befreit.
Mitsammeln zahlt sich aus
Für die Teilnehmenden an dieser Flurreinigungsaktion gibt es wieder schöne Preise zu gewinnen z. B. Urlaube in der Thermenregion Bad Waltersdorf, Ballonfahrten, Fahrräder, Schokolade für ein Jahr und vieles mehr.
Gemeinsam…
In allen Ortsteilen unserer Marktgemeinde findet der Aktionstag zum Müllsammeln diesmal am Samstag, dem 18. April 2020, statt, gestartet wird zeitgleich um 13.30 Uhr: 

Ortsteil Treffpunkt
Pöllau Parkcafé, Schlosspark
Rabenwald ehemaliges Gemeindeamt
Saifen-Boden ehemaliges Gemeindeamt
Schönegg ehemaliges Gemeindeamt
Sonnhofen Sportplatz bzw. Volksschule

Organisation und Einteilung erfolgen in allen Ortsteilen wie in den vergangenen Jahren. Ersatztermin bei Schlechtwetter ist der 25. April 2020. Nähere Infos gibt es in der Marktgemeinde Pöllau bei Sandra Putz: Tel. (03335) 2038 DW 600.
… oder doch allein aktiv?
Gerne können Sie auch zu einem anderen Termin in Ihrer Umgebung die weggeworfenen Abfälle einsammeln. Ihren persönlichen Müllsammelsack und eine Gewinnkarte gibt’s im Referat Infrastruktur am Standort Schulplatz der Marktgemeinde Pöllau. Nähere Infos im Referat Infrastruktur sowie bei Umwelt- und Abfallberater Gerhard Kerschbaumer: Tel. 03332 65456 DW 23, kerschbaumer@awv-hartberg.at

Einfriedungen und Bepflanzungen im Bereich von Gemeindestraßen

Einfriedungen und Zäune entlang von öffentlichen Gemeindestraßen sind innerhalb von 2 M von der Grundgrenze immer bewilligungspflichtig.

• Bis zu einer Höhe von 1,50 m im Anzeigeverfahren,
• ab 1,50 m im Bewilligungsverfahren;

Sie müssen von der Straßengrenze im Allgemeinen einen Abstand von mind. 2,00 m einhalten. Massive Mauern und Sockel unterliegen strengeren Bestimmungen. Die nachstehende Skizze veranschaulicht die Bestimmungen des Räumlichen Leitbildes:

Bei Errichtung eines Einfahrtstores muss zwischen der öffentlichen Straße (Asphaltrand) bzw. dem Gehsteigrand und dem Tor ein Mindestabstand von 5,00 m gegeben sein, wenn nicht außerhalb der Einzäunung neben der Einfahrt die Abstellmöglichkeit für mind. 1 PKW gegeben ist (Einfahrt muss immer frei bleiben).

Entlang der Straße dürfen Sträucher oder Bepflanzungen vor dem Schnitt nicht über die vorgegebene Abstandslinie in die Straße ragen.

Besonders zu beachten ist, dass bei der Errichtung von Zäunen und Bepflanzungen im Bereich von Grundstückseinfahrten keine Sichtbehinderung geschaffen wird, und es darf auch keine Gefährdung der Straßenbenützer entstehen.

Bei Landesstraßen gelten größere Abstände: 5 m bzw. 15 m; hier ist gesondert anzusuchen;

Was soll verwendet werden?
 nur einheimische Pflanzen bzw. Sträucher
 keine feuerbrandgefährdeten Ziergehölze

Aushubmaterial rechtssicher lagern

Im Zuge von Bauprojekten kommt es immer wieder zu Anfragen, wo das überschüssige Aushubmaterial abgelagert werden kann.

Ebenso gibt es Grundeigentümer bzw. Landwirte, welche ihre Grundstücke durch Geländeauffüllungen aufwerten und damit die Bewirtschaftung verbessern möchten.

Dazu verweisen wir ausdrücklich auf nachstehende gesetzliche Vorgaben:

1. Anzeigepflichtiges Bauvorhaben im Bauamt einreichen:

Bei Veränderungen des natürlichen Geländes im Bauland oder an Bauland angrenzend;

2. Ansuchen bei der Bezirkshauptmannschaft um naturschutzrechtliche oder forstrechtliche Bewilligung:

Bei Veränderung des natürlichen Geländes im Freiland zur Verbesserung der Bewirtschaftung; nähere Auskünfte dazu erteilen:
– landwirtschaftliche Agrarstrukturverbesserungen zur ALSAG-Beitragsfreiheit: Herr Ing. Werner Prettenthaler 0676 866 43 308
– Naturschutzrecht: Frau Mag. Elisabeth Pölzler-Schalk 0676 866 43 360
– Waldgrundstück (Forstrecht): OFR DI Franz Hippacher unter der Tel.Nr. 0676 866 40 370


3. ALSAG-Beitragspflicht:

Lt. Altlastensanierungsgesetz wird nach folgenden Abfällen unterschieden:
– Bodenaushub: 0-5 % bodenfremde Bestandteile; nur bei zulässiger Verwendung beitragsfrei! (= für Schüttung mit entspr. Bewilligungen nach Baurecht, Naturschutzrecht, Forstrecht, Wasserrecht, etc.)
– Erdaushub: 6-49 % bodenfremde Bestandteile wie z.B. Ziegel, organ. Abfälle, Wurzelstöcke, etc.; nur bei zulässiger Verwendung beitragsfrei! (= für Schüttung mit entspr. Bewilligungen nach Baurecht, Naturschutzrecht, Forstrecht, Wasserrecht, etc.)
– Baurestmassen ab 50 % bodenfremde Bestandteile  beitragspflichtig (ab € 9,20 pro angef. Tonne)
Unabhängig von der Beitragspflicht muss der Grundeigentümer genaue Aufzeichnungen und Nachweise führen. Lt. Gesetz ist er auch für die Beitragsfreiheit nachweispflichtig!

Er hat daher eine Liste mit folgenden Daten zu führen:
– allen Daten des Anlieferers (Name, Anschrift, Tel.),
– Zeitpunkt der Ablagerung
– Menge der Ablagerung
– Art der Ablagerung
– Fotodokumentation mit Tagesdatum
Beitragspflichtig ist immer der Auftraggeber. Daher ist es besonders wichtig, immer eine entsprechende Schüttvereinbarung schriftlich zu unterfertigen, woraus hervorgeht, wer der Auftraggeber und somit der Abgabepflichtige ist. Für nichtgemeldete abgabepflichtige Tätigkeiten sind empfindliche Strafen vorgesehen.

Jedes Vorhaben ist einzeln zu beurteilen. Eine verbindliche Auskunft zum Altlastensanierungsbeitrag kann nur vom Zollamt Graz gegeben werden.

4. Nachbarn und Berechtigte:

Es sind

 die geänderten Abflussverhältnisse,
 Erosionsprobleme,
 bestehende Leitungsführungen,
 Servitute,
 Nachbargrundgrenzen, etc.

zu berücksichtigen und das Einvernehmen mit Nachbarn und Berechtigten herzustellen.

Weitere Infos erhalten Sie gerne von den Mitarbeitern des Bauamtes.

Meldung von Saisonarbeitslosigkeit

Seit 2018 dürfen von den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark Einstellzusagen nur noch bis maximal zwei Monate berücksichtigt werden. Von 2. Dezember 2019 bis 31. Jänner 2020 gibt es in diesem Winter noch die Möglichkeit, während der Amtsstunden einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Darüber hinaus können Anträge auf Arbeitslosengeld einfach und bequem über das Internet mittels eAMS-Konto gestellt werden. Damit können die Vorteile des elektronischen Aktes in Form einer raschen Erledigungsdauer genützt werden. Wichtig ist, dass alle Angaben vollständig ausgefüllt werden. Das Konto bleibt immer aktiv – auch, wenn man wieder in Beschäftigung ist.
Wer einen FinanzOnline-Zugang hat, kann sich für sein eAMS-Konto gleich über FinanzOnline registrieren. Ansonsten können die Zugangsdaten dafür beim AMS Hartberg-Fürstenfeld telefonisch oder per Mail unter ams.hartberg@ams.at angefordert werden.

Folgende 5 Schritte sind für die Arbeitslosmeldung und die Beantragung des Arbeitslosengeldes erforderlich (spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit!):

 

 

 

Reinigung des Schmutzwasserkanals und Kamerabefahrung

Leitungskataster BA 103: Die Firma Stipits Entsorgung GmbH (Reinigung Schmutzwasserkanal) und die Firma WDL GmbH (Kamerabefahrung Schmutzwasserkanal) sind im Auftrag des Reinhalteverbandes Pöllauer Tal noch bis Ende November in der Region tätig. In der Marktgemeinde Pöllau betrifft dies die Ortsverwaltungsteile Pöllau und Saifen-Boden.

Durch die Hochdruck-Kanalreinigung werden Ablagerungen wie Sand, Fett und unsachgemäß entsorgte Speisereste, Windeln und Öle aus dem Kanalnetz beseitigt. Für den Fall, dass es während bzw. nach der Kanalspülung zu einer Geruchsbelästigung in den eigenen sanitären Anlagen kommt, werden die Betroffenen gebeten, Wasser in Waschbecken und Badewanne laufen zu lassen und die Toilettenspülung zu betätigen. Der Geruchverschluss wird dadurch wieder geschlossen und es kann keine Kanalluft mehr eintreten.

Das WC ist kein Mistkübel

Unglaubliche 12 Millionen Euro Mehrkosten werden in der Steiermark pro Jahr allein durch Fehlwürfe und unsachgemäße Entsorgung über den Kanal verursacht. Auch im Naturpark Pöllauer Tal werden Batterien, Stroh, Unterwäsche, Strümpfe, Socken, Binden, Tampons, Windeln, Wattestäbchen, Feuchttücher, Spritzen, Rasierklingen, Bioabfall, Speisereste, Frittieröle und andere Fette über den Kanal „entsorgt“, berichtet der Reinhalteverband Pöllauer Tal.
Diese sogenannten „Fehlwürfe“ verursachen:
– Verstopfung der Schmutzwasserkanäle
– Verstopfung von Pumpen und Beschädigung der Maschinen in der Kläranlage
– Verschlechterung der Reinigungsleistung der Kläranlage
– Geruchsbelästigung und Rattenplagen
– Gefährdung der Mitarbeiter

Daher der dringende Appell: Entsorgen Sie Abfälle über die dafür vorgesehenen Behälter, um die Funktionsfähigkeit des Kanals und Kläranlagen sicherstellen zu können.

 

„Fundstücke“ aus dem Kanal:

 

Öffentliche Verkehrsmittel günstig nützen

Auch in diesem Winter gibt es wieder die steiermarkweite Aktion „Meine Luft-Reine Luft“. Sie zielt darauf ab, durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel an der Verbesserung unserer Luft mitzuwirken – denn jeder mit Bus und Bahn gefahrene Kilometer trägt zur Luftreinhaltung bei.

Wer auf „Öffis“ umsteigt, kann von folgendem Angebot profitieren:

Stundenkarte = Tageskarte: Wer an einem Freitag im Zeitraum Dezember 2018 bis Ende Februar 2019 eine beliebige Stundenkarte kauft, bekommt den restlichen Tag (bis 24 Uhr) für diese Tarifzonen dazu geschenkt. Als großes Plus gilt in der Vorweihnachtszeit von 10. bis 24. Dezember 2018 diese Aktion sogar an allen Tagen der Woche.

Diese Aktion gilt für alle 1- bis 6-Stunden-Karten zum vollen oder ermäßigten Preis und auch für alle 10-Zonen-Karten (Vollpreis und ermäßigt). Auch die Familienermäßigung kann angewendet werden. Fahrkarten können u. a. in allen Verkaufsstellen der Verbund Linie, in den Fahrzeugen, bei Mobil-Zentral, über die Ticketautomaten, über oebb.at und die ÖBB-Ticket-App gekauft werden.

Für nähere Informationen hier klicken.

Ressourcen im Land behalten

Jedes Jahr ein neues Handy, ein schnellerer Laptop und eine hippe Digi-Cam: Unser Konsumverhalten lässt die weltweiten Müllberge wachsen. Ausgediente Elektrogeräte sind jedoch viel zu schade für den Abfall, denn sie enthalten wertvolle Rohstoffe, die verwertbar sind. Rund 180.000 Tonnen Elektrogeräte werden in Österreich jährlich in Umlauf gebracht. Doch nur rund 80.000 Tonnen ausgedienter Elektrogeräte werden bei den offiziellen Sammelstellen einer fachgerechten Entsorgung zugeführt. Der Rest landet im Keller, im Restmüll oder in den Autos von Altstoffsammlern, die damit wertvolle Rohstoffe ins Ausland bringen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern haben wir in Österreich Umweltstandards, die zu den besten der Welt zählen. Behalten wir doch unsere Ressourcen im Land, wo sie optimal wiederverwendet oder umweltgerecht verwertet werden. Ressourcenknappheit und Klimawandel sollten uns eine Warnung und ein Ansporn sein, achtsam mit unseren vorhandenen Rohstoffen und der Umwelt umzugehen. Gemeinsam können wir eine lebenswerte Zukunft gestalten. Der Weg zur Sammelstelle im ASZ ist ein einfacher Schritt in die richtige Richtung!

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie in den Abfallsammelzentren, auf www.elektro-ade.at oder beim Abfallwirtschaftsverband Hartberg: Tel. 03332 65456

Pendlerbeihilfe

Es ist möglich, rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr einen Antrag auf Pendlerbeihilfe zu stellen. Die neuen Antragsformulare sind online auf der Homepage der Arbeiterkammer Steiermark sowie in Papierform im Bürgerservice der Marktgemeinde erhältlich.