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Wirtschaft & Umwelt

Neu im Bauamt: Ing. Ebenbauer Elisabeth

Nachdem Herr Josef Rechberger vom Bauamt in das Finanzreferat gewechselt ist, wird der Ortsverwaltungsteil Pöllau seit 01.12.2023 von Frau Ing. Elisabeth Ebenbauer betreut. Frau Ebenbauer war bis dato bei verschiedenen Baufirmen u.a. als Planverfasserin von Einreichunterlagen tätig und ist daher mit der Materie bereits vertraut.

Damit steht wieder eine kompetente Ansprechpartnerin im Bauamt Pöllau für die bau- und raumordnungsrechtlichen Fragen und Anliegen unserer GemeindebürgerInnen zur Verfügung.

Energieberatung im Bauamt Pöllau

Herr DI Primas informiert die Bauwerber im Rahmen von Energiesprechtagen über effiziente Energienutzung bei Neu- und Umbauten, Energiesparen, und über die möglichen Förderschienen von Bund und Land. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin mit Herrn Primas im Bauamt Pöllau oder vor Ort unter 0681 818 513 93.

Aktualisierung Ortsbildkonzept

Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten bei Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Ortsbildschutzzone Pöllau wurde das Konzept aktualisiert und u.a. folgende Änderungen beschlossen:

  • Aufhebung Flächenbeschränkung für PV-Anlagen
  • Planungshilfe für Dachflächenanlagen (Vorgaben für die architektonische Verteilung der Module auf den Dachflächen)
  • Definition von ortsbildrelevanten Dachflächen
  • Richtlinien für Kleingartenanlagen
  • Anpassungen an geänderte Rechtslage

Es ist natürlich immer eine Gradwanderung, das schützenswerte Ortsbild mit dem historischen Markt zu erhalten und gleichzeitig die notwendigen und sinnvollen Photovoltaikanlagen zur grünen Energieerzeugung behutsam auf die Dachflächen zu installieren (Kultur bewahren – Erneuerung zulassen). Das Ergebnis soll jedenfalls „im Auge des Betrachters nicht weh tun“.

Interessenten können sich das Konzept mit den Planungshilfen wie folgt herunterlagen:

Vollständiges Ortsbildkonzept Pöllau per 31.10.2023 herunterladen Kurzinfo Ortsbildkonzept

Hohe Kosten durch Sperrmüll im Restmüll

Leider kommt es immer öfter vor, dass Bürger Restmüll, der in die schwarze Tonne gehört, zur Sperrmüllsammlung bringen. Ausschließlich die Größe und nicht die Menge des Abfalls machen den Unterschied zwischen Sperrmüll und Restmüll. Auch fünf volle Restmüllsäcke werden nicht zum Sperrmüll. Die eigene Restmülltonne sollte deshalb auch für den „kleinen“ Müll genützt werden. Sonst bleiben vielleicht Mülltonnen halbleer. Im Gegenzug wird bei der Sperrmüllsammlung aber Restmüll angeliefert. Das sind vor allem Kinderspielzeug, Wasserschläuche, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Zahnbürsten, Einwegrasierer, Glühbirnen usw. Damit hat das Übernahmepersonal im Altstoffsammelzentrum unnötige Arbeit und zusätzliches Sammelvolumen wird benötigt. Fällt in einem Haushalt kurzfristig mehr Restmüll an, können schwarze Restmüllsäcke im Gemeindeamt und im Altstoffsammelzentrum gekauft werden. Diese können dann mit der Restmüllsammlung mitgegeben werden.
Sperrmüll sind restmüllähnliche Stoffe, die aufgrund ihrer Größe nicht in der Restmülltonne entsorgt werden können!

Was gehört nun zum Sperrmüll?
Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichtes nicht in den Restmülltonnen gesammelt werden können, z. B. Möbel, Matratzen, Polstermöbel, Teppiche, Bodenbeläge, leere Reisekoffer, große Kunststoffgegenstände (Kinderbadewanne, Rohre) etc.

Wohin mit dem Sperrmüll?
Abgabe zu den Öffnungszeiten im Altstoffsammelzentrum. Dabei sind der sperrige Abfall und leicht demontierbare Eisenteile bzw. Holzteile getrennt bereitzustellen. Diese Arbeit eines jeden Bürgers führt zu einer deutlichen Kostenreduzierung, da die Nachsortierung einfacher und kostengünstiger wird. Informationen dazu erteilen Ihnen gerne unsere ASZ-Mitarbeiter und unser zuständiger Umwelt- und Abfallberater Gerhard Kerschbaumer (Tel. 03332/65456-23)