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Author: Doris Gerngroß-Hirt

175 Naturpark-Volksschulkinder zeigen Klima- und Wassertipps

Kinder-Kunstwerke mit Wassertipps im Klimawandel sind im Naturpark Pöllauer Tal zu bestaunen. Erste Ausstellungsorte sind der Schlosspark und die Sparkasse Pöllau.

Im Klimaschulen-Projekt „WWW Wasser – Woher-Wofür-Wohin?“ erleben Schüler im Naturpark Pöllauer Tal das Thema „Wasser im Klimawandel“ mit allen Sinnen. Mit dem erarbeiteten Wissen zum Klimawandel und den Erfahrungen als Klimadetektive wissen die Naturpark-Volksschulkinder was zu tun ist. 175 Zeichnungen mit Klima- und Wassertipps wurden von den Kindern der fünf Naturpark-Volksschulen (VS Pöllau Grazerstraße, VS Pöllauberg, VS Saifen-Boden, VS Schönegg, VS Sonnhofen) gemalt und gezeichnet. „Die Kinder zeigen in der KLAR! Naturpark Pöllauer Tal mit ihren Tipps vor, wie ein wertschätzender Umgang mit der Ressource Wasser funktioniert. Wir freuen uns diese Kunstwerke präsentieren zu können.“, so Projektleiterin Victoria Schlagbauer, MSc.

Die Ausstellung der Klima- und Wassertipps wurden unter Beisein von 1. Vizebürgermeister Josef Pfeifer der Marktgemeinde Pöllau feierlich eröffnet. Auf Wassertanks, welche zur dezentralen Brauchwasserversorgung in den Naturpark-Gemeinden Pöllau und Pöllauberg verwendet werden, und in Ausstellungen der Öffentlichkeit können diese nun bestaunt werden. Als eine der ersten Ausstellungsorte dienen der Schlosspark Pöllau und das Foyer der Sparkasse Pöllau. Damit wird über die Weltsparzeit hinaus ein Zeichen gesetzt, dass Ressourcen- und Wassersparen mit dem Gedanken des Sparens zur Weltsparzeit einhergeht. „Als regionale Bank unterstützen wir gerne das Klimaschulen-Projekt im Naturpark Pöllauer Tal und es freut uns sehr, die bunten Kunstwerke der Kinder bei uns in der Filiale präsentieren zu dürfen. Wenn wir alle einen kleinen Beitrag leisten, können wir gemeinsam unsere Zukunft nachhaltig verbessern.“, so Vorstandsdirektor Jürgen Flicker.

Das Projekt „WWW Wasser – Woher-Wofür-Wohin?“ wird gefördert aus Mitteln des Klima- und Energiefonds und im Rahmen des Programms „Klimaschulen“ durchgeführt.

Schüler der 3.b-Klasse der Naturparkvolksschule Pöllau-Grazerstraße mit 1. Vizebürgermeister Josef Pfeifer (Marktgemeinde Pöllau), Prok. Adolf Schloffer (Sparkasse Pöllau), Jennifer Golec (Sparkasse Pöllau), KLAR!-Managerin Victoria Schlagbauer und Klassenlehrerin Carina Hirt bei der Ausstellungseröffnung in der Sparkasse Pöllau

Fotos: KLAR! Naturpark Pöllauer Tal

Achtung vor illegalen Abfallsammlern

Vor einer Zunahme des Diebstahls von Elektroaltgeräten und Müll durch illegale Sammler warnen die Abfallverbände. Das werde mit harten Strafen geahndet, und zwar auch für jene, die ihnen den Müll bzw. die Rohstoffe überlassen.

Derzeit erreichen den Abfallwirtschaftsverband Meldungen, dass nach dem Lockdown wieder eine Zunahme von illegalen Müllsammeltätigkeiten durch ausländische Sammler (so genannte „Kleinmaschinenbrigaden“) zu beobachten sei. Mit Hilfe von Flugzetteln werde die Bevölkerung ersucht, alte Gegenstände zur Abholung bereitzustellen. Damit mache man sich aber strafbar, warnen die Verantwortlichen des AWV Hartberg.

„Hinter den illegalen Sammlern stehen oft große Organisationen, die billig gesammelte Waren um gutes Geld weiterverkaufen und die übriggebliebenen Geräte und Waren dann auf billigste und meist umweltschädliche Art und Weise entsorgen. Wir arbeiten hier eng mit der Bezirkshauptmannschaft und der Polizei zusammen, um dieser Illegalität Einhalt zu gebieten“, erklärt Georg Pfeifer, Geschäftsführer des AWV Hartberg. Derartige Sammlungen würden nicht nur die hohen Qualitätsstandards der Abfallwirtschaft untergraben, sondern auch zu massiven Wertstoffverlusten führen.

Abfallwirtschaftsgesetz sieht hohe Strafen vor

Den illegalen Sammlern gehe es vor allem um die wertvollen Rohstoffe wie Kupfer oder Eisen, die sich in den ausrangierten Elektrogeräten befinden und die anschließend ausgebaut und verkauft würden. Laut Abfallwirtschaftsgesetz müssen Abfälle allerdings zu befugten Sammlern und Behandlern (ASZ) gebracht werden. „In Elektroaltgeräten sind zahlreiche Stoffe und Materialien enthalten, die bei einer richtigen Entsorgung recycelt und damit wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgebracht werden können. Deshalb ist es gerade bei diesen Geräten besonders wichtig, diese ordnungsgemäß zu entsorgen, und nicht illegalen Abfallsammlern aus dem osteuropäischen Ausland mitzugeben. Dort herrschen mitunter andere technische Standards der Verwertung, die einerseits die heimische Recyclingwirtschaft benachteiligen, zudem verboten sind und der Umwelt schaden. Im schlimmsten Fall werden alte Geräte kurzerhand bei uns zerlegt, die Wertstoffe entnommen und der Abfall bleibt zurück in unserer Natur“, warnt Abfallberater Gerhard Kerschbaumer.

Die Abfallverbände arbeiten mit ihren Kooperationspartnern ständig daran, dass alle gesetzlichen Bestimmungen beim Transport und der Behandlung von Abfällen eingehalten werden und es zu keinen ungeregelten Transporten ins Ausland oder in Entwicklungsländer komme. Für Elektroaltgeräte besteht ein engmaschiges Netz von Sammel- und Abgabestellen, das sich über die Jahre sehr bewährt habe.

 

Zum Foto: Abfallberater Gerhard Kerschbaumer und AWV-Geschäftsführer Georg Pfeifer (von rechts) warnen vor illegallen Müllsammlern.

Familienpatinnen und -paten gesucht

„Ich will meine Freizeit, mein Wissen und meine Zuwendung gerne weiterschenken. Und das Tolle ist auch, dass ich von allen Familienmitgliedern etwas für meinen weiteren Lebensweg mitnehmen kann.“ So beschreibt eine berufstätige Frau die Motivation für ihre Tätigkeit als Familienpatin.

Ehrenamtliche Patinnen/Paten schenken Familien wöchentlich max. 3 Stunden ihrer Zeit, für die Dauer von bis zu 6 Monaten. Für die Familien ist die Patenschaft kostenlos. Alle, die Freude an einer freiwilligen Tätigkeit und Kindern haben, können Familienpatin/Familienpate werden. Als Patin/Pate haben sie die Möglichkeit an Stammtischen und Weiterbildlungen teilzunehmen und sind während ihrer Einsätze versichert. Derzeit warten rund 25 Familien in den Bezirken Weiz und Hartberg-Fürstenfeld auf entlastende Hände.

„G. ist meine allerbeste Freundin. Kann sie immer da wohnen? Ich mag sie so gerne. Ich will noch den ganzen Tag mit ihr spielen“, freut sich ein 3-jähriges Mädchen. Der kleine Bruder drückt seine Freude aus, indem er mit leuchtenden Augen zum Schuhe anziehen läuft, wenn er hört, dass mit der Patin etwas unternommen wird.

Die ehrliche und spontane Freude der Kinder, wenn sie sich auf den Besuch der Patin/des Paten freuen, sind herzerwärmend. Möchten auch Sie die Magie einer Familienpatenschaft mit eigenem Herzen spüren, dann melden Sie sich beim Team der Chance B.

Nähere Informationen:
Tel. 0664/60 409 700
freiwillig@chanceb.at
www.chanceb.at

Prachtvolle Karossen bei herrlichem Wetter

Die Oldtimer der „Weinlese-Classic“ machten am 25. September 2021 in Pöllau Station. Ein Augen- und auch Ohrenschmaus für die Fans der liebevoll gepflegten Karossen, die am Hauptplatz von Bürgermeister Johann Schirnhofer und Gerlinde Kohl (Tourismusverband) empfangen wurden.

 

Fotos: Helmut Schweighofer

Zivilschutz-Probealarm am 2. Oktober

Am Samstag, dem 2. Oktober 2021, wird in Österreich zwischen 12 und 12.45 Uhr der jährliche bundesweite Zivilschutz-Probealarm durchgeführt. Die Signale werden von der Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Koordinationscenter des Bundesministeriums für Inneres bzw. von den Landeswarnzentralen in den einzelnen Bundesländern ausgelöst werden. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen vertraut gemacht werden.

 

 

Kleinkläranlagen-Betreiber im Pöllauer Tal

Kleinkläranlagen wurden mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld wasserrechtlich bewilligt und mit einer Bewilligungsdauer befristet. Läuft die Bewilligungsdauer ab, besteht die Möglichkeit um Wiederverleihung (Verlängerung) des Wasserrechtes anzusuchen. Ansuchen um Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes können frühestens fünf Jahre, spätestens 6 Monate vor Ablauf der Bewilligungsdauer gestellt werden. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Berechtigten den Antrag fristgerecht zu stellen.

Sollte das Ende der Bewilligung nicht bekannt sein, die Dauer ist im Bewilligungsbescheid angeführt, besteht die Möglichkeit entweder bei der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld oder beim Reinhalteverband Pöllauer Tal anzufragen.

Eine weitere Besonderheit ist, dass das Wasserrecht mit der Liegenschaft verbunden ist. Wird die Liegenschaft, mit der ein Wasserbenutzungsrecht verbunden ist, übertragen, so ist vom neuen Wasserberechtigten (Besitzer) dies bei der Wasserbuchbehörde (Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld) unter Vorlage eines Grundbuchauszuges, anzuzeigen.

Sollten Sie Fragen oder Unterstützung benötigen, so wenden Sie sich bitte an den Reinhalteverband Pöllauer Tal: (03335) 4192

Wiederverleihung von Wasserrechten

Bei der Erteilung von Wasserrechten (z. B. Kläranlagen, Teichanlagen, Wasserentnahmen) ist gem. § 21 Wasserrechtsgesetz (WRG) die Bewilligungsdauer zu befristen. Läuft die Bewilligungsdauer von Wasserrechten ab, besteht die Möglichkeit, für die Wasserberechtigten um Wiederverleihung (Verlängerung) des Wasserrechtes nach § 21 Abs. 3 WRG anzusuchen. Dabei weist das WRG eine Besonderheit auf, dass nämlich frühestens 5 Jahre, spätestens aber 6 Monate vor Ablauf der Bewilligungsdauer das Ansuchen auf Wiederverleihung des Wasserrechtes gestellt werden muss. Das Wasserrecht ist dann durch die Behörde zu verlängern, wenn nicht öffentliche Interessen dagegensprechen und der Stand der Technik eingehalten wird.

Der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld als Wasserrechtsbehörde ist es aufgrund der Fülle der über die Jahrzehnte gewährten Wasserrechte nicht möglich, die Wasserberechtigten vor Ablauf der Frist anzuschreiben. Es liegt in der Verpflichtung der Berechtigten, die Anträge fristgerecht zu stellen. Die Bezirkshauptmannschaft ist jedoch gerne bereit über Anfrage die Bewilligungsdauer in den Bescheiden oder im Wasserbuch auszuheben, sollten Wasserberechtigte den Bewilligungsbescheid nicht archiviert haben: Tel. 03332 / 606