Dauerkundmachung Bauamt
Kundmachung von Bauverhandlungen auch im Internet unter der Adresse der Behörde
Nähere Informationen: Dauerkundmachung Bauamt
Kundmachung von Bauverhandlungen auch im Internet unter der Adresse der Behörde
Nähere Informationen: Dauerkundmachung Bauamt
Silvester ist nicht weit und damit auch die Verlockung, mit Feuerwerks- und Knallkörpern Stimmung zu machen. Aus diesem Grund weist das Innenministerium darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände im Ortsgebiet verboten sind! Es bedarf dafür einer Genehmigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Bitte nehmen Sie Rücksicht – vor allem auf Kinder, ältere Mitbürger, Kranke und Tiere!
Schon gewusst? Anträge nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz können einfach über das Internet mittels eAMS-Konto gestellt werden. Die Zugangsdaten dafür sind beim AMS Hartberg anzufordern. Wer einen FinanzOnline-Zugang hat, kann sich für sein eAMS-Konto gleich über FinanzOnline registrieren.
Kontakt
AMS Hartberg
Grünfeldgasse 1, 8230 Hartberg
Tel. +43 50 904 640, ams.hartberg@ams.at
Ein Thema, das nicht ausschließlich Landwirte betrifft: In der Marktgemeinde Pöllau gibt es mehrere kostenlose Sammelstellen. Zu beachten ist, dass ab einem Gewicht von 30 Kilogramm die Steirische Tierkörperverwertungsges.m.b.H. & CoKG. (TKV) angerufen werden muss, um das verendete Tier direkt abzuholen (kostenpflichtig):Tel. 03453 2510. Meldungen können auch über deren Homepage erfolgen: www.sttkv.at
Bei Bedarf informiert Sandra Putz vom Referat Infrastruktur der Marktgemeinde Pöllau: Tel. (03335) 2038 600
TKV-Sammelstellen:
Zum Thema TKV-Container ein Hinweis, der eigentlich nicht erforderlich sein sollte: Es dürfen darin ausschließlich tote Tiere entsorgt werden. Traurig, aber wahr: Aus einem der frei zugänglichen TKV-Behälter wurden zwei lebende Hennen gerettet…
Wer eine Veranstaltung plant, sollte diese nicht nur gut bewerben – es ist auch Nachstehendes zu beachten: So sollte nicht darauf vergessen werden, dass bei der Gemeinde je nach Art des Events eine Veranstaltungsmeldung (zwei Wochen vor Beginn für Gastgewerbebetriebe und Veranstaltungsstätten) oder eine Veranstaltungsanzeige (sechs Wochen davor) zu machen ist.
Ebenso sind Veranstaltungen, bei denen Musik gespielt wird, in den meisten Fällen AKM-pflichtig – informieren Sie sich im Internet auf www.akm.at!
Bei all‘ diesen Belangen sind den Veranstaltenden Sandra Putz (Tel. (03335) 2038 600) und Walter Lembäcker (Tel. (03335 ) 2038 602) vom Referat Infrastruktur der Marktgemeinde Pöllau behilflich – informieren Sie sich rechtzeitig!
Lithium-Akkus hat so gut wie jeder bei sich zu Hause – sei es im Handy, in der Digitalkamera, im Akkuschrauber oder im E-Bike. Da bei unsachgemäßer Handhabung von diesen Akkus aber auch Brandgefahr ausgehen kann, empfiehlt der Abfallwirtschaftsverband Hartberg einen sorgfältigen Umgang.
Lithium ist ein hochreaktives Metall: Kommt es mit Luft oder Wasser in Kontakt, kann es zu heftigen Reaktionen bis hin zu Bränden oder Explosionen durch Selbstentzündung kommen. Gleiches kann die Folge eines Kurzschlusses sein, also wenn der Plus- und Minus-Pol über elektrische Leiter in Kontakt kommen. Lithium-Batterien sowie Lithium-Akkus sind durch das aufgedruckte „Li“-Zeichen erkennbar und sind bei sachgemäßem Gebrauch weitgehend sicher.
Ab sofort müssen Lithium-Akkus getrennt im Altstoffsammelzentrum abgegeben werden. Dafür stehen neue explosionssichere 60-Liter-Fässer mit Entlüftungseinrichtung zur Verfügung. Akkus aus Elektrogeräten sollten, sofern dies möglich ist, entfernt und extra abgegeben werden. Freiliegende Kontakte sollen nach Möglichkeit vor der Abgabe im ASZ abgeklebt werden, um das Risiko von Kurzschlüssen zu minimieren.
Wichtig! Ausgediente Akkus und Batterien auf Grund der Brandgefahr keinesfalls in die Restmüllmülltonne werfen. Die Lithium-Ionen-Akkus bzw. Elektroaltgeräte mit solchen Akkus oder Batterien können im ASZ kostenlos abgegeben werden. Sie werden wenn möglich recycelt oder umweltgerecht entsorgt. Informationen zum Thema gibt’s im ASZ oder bei Umwelt-und Abfallberater Gerhard Kerschbaumer vom Abfallwirtschaftsverband Hartberg: Tel. 03332 6545623
Feuchttücher killen Pumpen und erhöhen die Abwassergebühren.
Feuchttücher sind technisierte und getränkte Stoffe aus synthetischen Fasern bzw. Naturfasern oder einem Fasergemisch. Neben dem Einsatz in den Bereichen Gewerbe, Industrie und Medizin, werden diese Tücher auch immer häufiger im Haushalt als WC-Hygienepapier und zur Körperpflege verwendet. Diese Tücher sind extrem reißfest. Werden sie nun über das WC oder den Ausguss entsorgt, beginnt das Problem.
Da sich Feuchttücher im Wasser nicht auflösen oder zersetzen, verstopfen sie Toiletten, Abflussrohre und sogar ganze Kanalstränge. Denn Feuchttücher wickeln sich um die Laufräder der Pumpen und führen so zum Pumpenversagen.
Die Behebung dieser Verstopfungen und Pumpenausfälle verursacht viel Arbeit und hohe Kosten, da ein beträchtlicher Einsatz von Personal und Spezialgeräten (Hochdruckkanalreinigung) erforderlich ist. Diese Kosten müssen alle tragen, da sie vom Kläranlagenbetreiber auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden und damit auf die Einwohner umgelegt werden.
Bitte entsorgen Sie WC-, Kosmetik-, Baby- und Hygienefeuchttücher nur über den Restmüll. Wenn Sie folgende Tipps und Tricks beachten, steht einer Verwendung von Feuchttüchern nichts im Wege. So schonen Sie die Umwelt und helfen mit, unnötige Kosten zu vermeiden:
Die Umwelt sagt „Danke“!
Weitere Auskünfte zum Thema Feuchttücher erhalten Sie beim Reinhalteverband Pöllauer Tal: Tel. 4192
Baurechtlich durch Bauamt
Alle Errichtungen, Änderungen oder Erweiterungen von Werbe- und Ankündigungseinrichtungen (Tafeln, Schaukästen, sonstige Vorrichtungen und Gegenstände, an denen Werbungen und Ankündigungen angebracht werden können, Bezeichnungen , Beschriftungen u. dgl.)“ sind im Bauamt der Marktgemeinde im Anzeigeverfahren bekanntzugeben.
Naturschutzrechtliche oder Ortsbildschutzrechtliche Bewilligung
Je nach Aufstellungsgebiet ist entsprechend anzusuchen. Das Bauamt ist gern behilflich.
Straßenrechtliche Bewilligung
Außerhalb von Ortsgebieten (nach der Straßenverkehrsordnung) sind Werbungen/ Ankündigungen innerhalb einer Entfernung von 100m vom Fahrbahnrand verboten. Die Bezirkshauptmannschaft hat jedoch Ausnahmen von diesem Verbot zu bewilligen, wenn die Werbungen und Ankündigungen einem dringlichen Bedürfnis der Straßenbenützer dienen oder für diese immerhin von erheblichem Interesse sind oder in einem nach dem Raumordnungsgesetz gewidmetem Bauland errichtet werden sollen und eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs und der Verkehrssicherheit – unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – nicht zu erwarten ist. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs ist bei einer Blendwirkung, Sichtbehinderung oder Verwechslungsgefahr mit Straßenverkehrszeichen gegeben. Keinesfalls erlaubt ist das „Plakatieren“ an Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, wie insbesondere bei/an Verkehrsampeln, Straßenverkehrszeichen, Verkehrsleiteinrichtungen, Schutzinseln, Straßenlaternen, Verkehrsspiegel etc.
Ø Wo darf man prinzipiell werben:
Grundsätzlich dürfen Werbungen/Ankündigungen, wie Plakate für diverse Veranstaltungen, Betriebe bzw. Produkte etc. nur in Ortsgebieten angebracht werden. Voraussetzung hiefür ist jedenfalls die Zustimmung des Grundeigentümers.
Ø Ausgenommen
sind gem. Naturschutzgesetz 2017 Wahlwerbungen innerhalb von 6 Wochen davor bis spätestens 2 Wochen nach dem Wahltag.
Nähere Auskünfte erteilen gerne die Mitarbeiter des Bauamtes sowie die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Anlagenreferat.
Das Stmk. Raumordnungsgesetz schränkt Bautätigkeiten im „nicht gewidmeten Bauland“ restriktiv ein:
Im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft können Um- und Zubauten sowie Nutzungsänderungen relativ einfach begründet werden und sind somit bewilligungsfähig. Als Landwirt im Sinne dieses Raumordnungsgesetzes ist eine aufrechte Bewirtschaftung mit entsprechenden Einkommensgrundlagen notwendig. Im Zweifelsfalles ist ein Gutachten der Agrarbezirksbehörde einzuholen.
Allen Landwirten wird daher empfohlen, ihren baulichen Bestand auf bewilligte Rechtmäßigkeit zu prüfen (Bau- und Benützungsbewilligung). Durch eventuelle Grundstücksverkäufe, Verpachtungen oder Gesetzesänderunen geht die „Landwirteeigenschaft im Sinne des Raumordnungsgesetzes“ verloren. Dann sind einzelen Bauvorhaben, Bestandsgebäude oder Nutzungsänderungen nicht mehr bewilligungsfähig. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Abbruch von bereits bestehenden Gebäuden kommen.
Außerhalb der Land- und Forstwirtschaft sind Um- und Zubauten sowie Nutzungsänderungen nur eingeschränkt möglich.
Die Austro Control GmbH weist als zuständige Luftfahrbehörde darauf hin, dass für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 („Drohnen“) bestimmte Vorgaben verbindlich sind.
Details finden Sie hier.
Kontakt
Austro Control
Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung
Tel. 0517 030
www.austrocontrol.at