Skip to content Skip to left sidebar Skip to right sidebar Skip to footer

Amtstafel

Rasenmähen und andere lärmende Tätigkeiten

Die Marktgemeinde Pöllau ersucht, das Rasenmähen und andere lärmende Tätigkeiten nur zu folgenden Zeiten durchzuführen:

  • Montag bis Freitag: von 7 bis 12 Uhr und von 15 bis 19 Uhr
  • samstags: von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das Rasenmähen und andere lärmende Tätigkeiten keinesfalls an Sonn- und Feiertagen erfolgen sollen.

Löschwasserversorgungsanlagen

Im Zuge von Baueinreichungen ist u.a. vom Planverfasser die Löschwassermenge zu berechnen und die Löschwasserversorgung zu prüfen und verbindlich anzuführen. Im verbauten Gebiet ist die Gemeinde für den Grundschutz zuständig, im unverbauten Gebiet ist der Bauwerber für die Bereitstellung in Form von Löschteichen, Löschwasserbehälter oder sonstigen geeigneten Anlagen (aufgelassene Güllegruben, Trinkwasserspeicher, etc.) verantwortlich.

 

Die angegebenen Anlagen werden in enger Zusammenarbeit mit Herrn HLM Peter Hofer von der Freiwilligen Feuerwehr Pöllau auf Zufahrtsmöglichkeit und Entnahmemöglichkeit begutachtet. Im Ernstfall können damit Leben und Gesundheit gerettet und enorme Sachschäden verhindert werden.

 

Folgende Förderungen können über die FF-Pöllau beim Landesfeuerwehrverband Steiermark beantragt werden:

  • Löschteich max. € 1.500,-
  • Löschwasserbehälter max. € 5.000,-
  • Überflurhydrant max. € 250,-

Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Bauamt Pöllau

 

Von Seiten der Marktgemeinde Pöllau ist eine Förderung in Form der Rückerstattung der Verwaltungsabgabe für Löschteichanlagen bis zu einem Betrag von max. € 975,- möglich.

 

Die Marktgemeinde Pöllau ist ebenso bemüht, das bestehende Hydrantennetz auszubauen und die notwendigen Wassermengen durch geeignete Leitungsführung und –dimensionierung sicherzustellen. Leider ist das aufgrund der Geländesituation und teilweise fehlender Wasserversorgungsanlagen nicht in allen Siedlungslagen möglich. Ein Löschwasserkonzept soll die langfristige Strategie für eine möglichst umfassende Versorgung sicherstellen.

 

Die Löschwasseranlagen selbst sind auch baurechtlich zu beurteilen. Kommen Sie daher bereits zu Planungsbeginn ins Bauamt und geben Sie Ihre Vorhaben bekannt, damit wir bzw. v.a. die FF-Pöllau diese fachlich beurteilen und umfassend beraten können.

Bauplatz kostenfrei im Internet anbieten

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen zu gewidmeten Bauplätzen. Dazu können wir nur jene Grundstücke bekanntgeben, bei denen die Grundeigentümer das Verkaufsinteresse bekanntgegeben haben.

Bitte melden Sie sich im Bauamt Pöllau, wenn Sie einen oder mehrere Bauplätze verkaufen wollen. Wir nehmen dazu gerne Ihre Daten und Fotos auf und werden diese kostenfrei auf unserer Immobilienplattform veröffentlichen bzw. an interessierte Personen weitergeben.

Sie können auch gerne direkt die Daten eingeben: www.marktgemeinde-poellau.at/bauen-wohnen/immobilie-anbieten/

Das kostenfreie Service der Marktgemeinde Pöllau soll die aktive Baulandpolitik unterstützen und auch die nächsten Generationen im Pöllauer Tal „verwurzeln“.

Gedanken eines bemühten Bauamtsmitarbeiters

Die Arbeiter im Bauamt ist nicht immer einfach und lustig – und kann persönlich an die Substanz gehen. Das gibt es in jeder Berufsgruppe. So möchte ich auf diesem Wege an unsere GemeindebürgerInnen herantreten:

Unsere vordringliche Aufgabe ist die umfassende Information an Bauwerber, Eigentümer und Nutzer von baulichen Anlagen. Dazu müssen Sie aber mit uns rechtzeitig in Kontakt treten. Wir versuchen, rasch und in schriftlicher Form eine korrekte Auskunft zu den verschiedenen Anfragen und Wünschen zu geben. Mündliche Zusagen oder Baufreigaben sind und waren im Gesetz nie vorgesehen und haben keine rechtliche Relevanz.

Trotzdem wird unsere Arbeit nicht immer geschätzt und durch „Halbwahrheiten“ sogar schlecht geredet. Manchmal werden wir mit Vorwürfen konfrontiert, die jeglicher Grundlage entbehren. Ich bitte all jene, die sich ungerecht behandelt fühlen, direkt zu uns zu kommen. Wir sind ein transparenter Dienstleister, der die Karten auf den Tisch legt.

Haben Sie daher Verständnis für unsere Arbeit:

  • Bauberatungen durch die Bauamtsmitarbeiter sind immer kostenlos. Der 1. Weg sollte daher immer zu uns führen. Selbst angefertigte Skizzen mit Bemaßung von den Bauwünschen sind für die Erstbeurteilung und weitere Vorgangsweise sehr hilfreich.
  • Unser Baudatenblatt ist der Grundstein für eine erfolgreiche Planung und eine rasche Bewilligung bzw. Enderledigung.
  • Unsere umfangreichen Informationsblätter sind möglichst einfach und verständlich formuliert und sollen über die gesetzlichen Grundlagen und Vorgangsweisen informieren.
  • Zusätzliche Informationen sind auch über unsere Homepage abrufbar: https://www.marktgemeinde-poellau.at/bauen-wohnen/bauamt/
  • Formulierungen müssen teilweise in „Juristendeutsch“ verfasst werden, damit möglichst eindeutige Aussagen getroffen werden können. Wir versuchen trotzdem, verständlich zu erklären.
  • Die bautechnische Beurteilung erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Sachverständigen, welche sich an die jeweils gültigen Gesetze, Richtlinien und Normen zu halten haben. Abänderungen sind nur mit schlüssigen, plausiblen und nachvollziehbaren Gegengutachten möglich.
  • Eine qualitätsvolle Planung verhindert lange Bearbeitungszeiten und verringert die Gesamtkosten.
  • Bei Baueinreichungen wird auch der bauliche Bestand auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Im Bedarfsfall bitte „ein Gesamtbauvorhaben“ (Bauwunsch+nachträgl. Bewilligung konsensloser Bauten) einreichen.
  • Sollten wir im Zuge eines Verfahrens von konsenslosen baulichen Veränderungen Kenntnis erlangen, müssen wir einen Beseitigungsauftrag erteilen.
  • Bei fehlenden Benützungsbewilligungen ist ein Benützungsverbot auszusprechen, da der Gesetzgeber keinen anderen Spielraum zulässt.
  • Wenn der Bürgermeister oder seine Mitarbeiter die baurechtlichen Befugnisse überschreiten oder entsprechenden Handlungen unterlassen, wird dies als „Amtsmissbrauch“ strafrechtlich verfolgt.
  • Die Marktgemeinde kann bei Aufhebung von Bescheiden oder Feststellen von falschen Beurteilungen mit Regressforderungen belastet werden.
  • Immer öfter werden wir mit kritischen Anfragen von Nachbarn konfrontiert, im schlimmsten Fall mit Anzeigen, wo wir zur Überprüfung verpflichtet sind.
  • Die Rechtslage wird für Sie und Ihre Rechtsnachfolger leider nicht einfacher. Je früher Sie um eine ev. notwendige nachträgliche Bewilligung ansuchen, desto einfacher kann diese erwirkt werden.

 

Daher:

  • Trachten Sie auf sämtliche notwendigen Bewilligungen bei Ihren eigenen baulichen Anlagen!
  • „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – Wissen schützt vor Dummheit!“
  • Zögern Sie nicht, uns vorher zu fragen!
  • Distanzieren Sie sich von „Wirtshausgesprächen“, welche Behörden vorverurteilen, ohne zu hinterfragen.
  • Verlangen Sie von uns eine schriftliche Auskunft oder Bestätigung, damit Sie im Bedarfsfall (Rechtstreit, Versicherungsregress, Nachweispflicht, Haftungsanspruch, etc.) abgesichert sind!

Um Ihre Rechtssicherheit bemüht: Peter Retter