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Marktgemeindeamt

Sprengelfremder Schulbesuch

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anträge auf sprengelfremden Schulbesuch gemäß § 23 Abs. 2 Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz bis spätestens Ende Februar für das folgende Schuljahr zu stellen sind. Aus diesem Grund sind Anträge für einen sprengelfremden Schulbesuche für das Schuljahr 2025/2026 bis spätestens 28. Februar 2025 im Marktgemeindeamt einzubringen, da später gestellte Anträge von der Bildungsdirektion Steiermark nicht genehmigt werden können.

Starthilfe für das Schuljahr 2024/25

Die Marktgemeinde Pöllau hält auch heuer wieder ein Schulstartgeld in Form von Gutscheinen bereit: Es ist für alle Kinder mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde, die im Schuljahr 2024/25 erstmalig eine 1. bzw. 5. Schulstufe der Pflichtschule besuchen, vorgesehen.

Die Aktion wird mit € 80,- von der Marktgemeinde finanziert, € 20,- sponsern die teilnehmenden Betriebe. Die Gutscheine (Gesamthöhe € 100,- pro Kind) können in folgenden Pöllauer Betrieben eingelöst werden:

  • – Papier Ines Friedrich: € 30,-
  • – Schuhhaus Pöltl: € 30,-
  • – Schweighofer Kurzwaren & Textilien: € 20,-
  • – Dekozauber Schweighofer: € 20,-

Die Abholung der Gutscheine ist ab sofort durch einen Erziehungsberechtigten des Kindes bis spätestens 15. Dezember 2024 im Bürgerservice (Rathaus) der Marktgemeinde Pöllau möglich. Die Gutscheine sind bis 15. Dezember 2024 bei den teilnehmenden Betrieben einlösbar.

Hecken schneiden!

Alles grünt und blüht: Die Eigentümer von Hecken an öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege und Straßen) werden gebeten, die Sträucher so zurückzuschneiden, dass der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr diese Bereiche uneingeschränkt passieren kann.