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Amtsleitung

Rückschau auf das Jahr 2018

Im Rahmen der Weihnachtsfeier für Bedienstete, Gemeinderäte und Ehrenamtliche dankte Bürgermeister Johann Schirnhofer den 104 Teil- und Vollzeitbeschäftigten sowie den Ehrenamtlichen für ihren Einsatz. Besonders würdigte er das Engagement jener Mitarbeitenden, die 2018 ein Dienstjubiläum feierte. Applaus gab es für jene Bediensteten, die in die Pension verabschiedet wurden.

 

Dienstjubiläum feierten
10 Jahre: Elke Lang (Raumpflegerin)
15 Jahre: Thomas Hofstädter (Musikschullehrer), Mag. Katalin Kiss (Musikschullehrerin), Andrea Pfeifer (Raumpflegerin)
20 Jahre: MMag. Dietmar Hammerl (Musikschullehrer), Manuela Moosbacher (Kindergartenpädagogin), Bakk. Alexandra Pflanzl (Musikschullehrerin), Notburga Stelzer (Raumpflegerin)
25 Jahre: Friedrich Lang (Bauhofmitarbeiter), Andreas Paar (Bauhofmitarbeiter)
30 Jahre: Mag. Josef Rois, Musikschullehrer

Seit 2018 neu im Dienst der Marktgemeinde
Klaudia Brandner MA (Musikschulehrerin), Heide Doringer (Raumpflegerin), Johann Maierhofer (Bauhofmitarbeiter), Mag. Franz Posch (Musikschullehrer), Josef Rechberger (Verwaltungsbediensteter), Lukas Schweighofer (Verwaltungsbediensteter), Helga Trummer (Verwaltungsbedienstete)

2018 aus dem Dienst der Marktgemeinde ausgeschieden
Mag. Franz Ebner (Musikschullehrer), Erika Kernbichler (Raumpflegerin), Christina Krobath (Kindergärtnerin), Josef Letonia (Bauhofmitarbeiter), Corinna Retter (Kindergärtnerin), Anna Rechberger (Verwaltungsbedienstete)

Langjährige Bedienstete und verdiente „Neo-Pensionäre“ wurden vom Gemeindevorstand geehrt.

 

 

Neu in den Gemeindedienst eingetreten: Josef Rechberger (links) sowie – im Bild von rechts nach links – Heide Doringer, Lukas Schweighofer, Helga Trummer, Klaudia Brandner MA. Nicht am Bild mit dem Gemeindevorstand: Johann Maierhofer und Mag. Franz Posch

Sozialförderung

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Pöllau hat in seiner Sitzung vom 14. Juni 2018 einstimmig die Einführung einer haushaltsbezogenen Sozialförderung ab 1. Jänner 2019 beschlossen:

Der Gemeinderat hat die rechtliche Verpflichtung, innerhalb der aktuellen Funktionsperiode im neuen Gemeindegebiet einheitliche Abgabenverordnungen zu beschließen, um dem Gebot der Gleichheit sämtlicher Abgabepflichtigen Genüge zu tun. Im Rahmen dieser Bearbeitung wurde auch die finanzielle Belastung der Haushalte erkannt und versucht, sozial Schwächeren eine Unterstützung zu gewähren. Die Höhe der Förderung liegt bei maximal € 50,-.

Höhe der Förderung für Haushalte mit gemeindeeigenen
– Wasseranschluss: € 30,-
– Kanalanschluss: € 20,-
– Wasser- und Kanalanschluss: € 50,-

Ansuchen Sozialförderung