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Amtsleitung

Kein Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen

„Obwohl der Winterdienst Tag und Nacht im Einsatz ist, sind nicht alle Straßen und zu jeder Zeit geräumt und gestreut. Autofahrer haben keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen und müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit immer den Witterungsbedingungen anpassen.“

Zitat: Hans Danzinger, ÖAMTC-Fahrtechnik

aus: auto touring, ÖAMTC-Clubzeitung, Ausgabe Dezember 2017

Lustig ohne Krawall

Silvester ist nicht weit und damit auch die Verlockung, mit Feuerwerks- und Knallkörpern Stimmung zu machen. Aus diesem Grund weist das Innenministerium darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände im Ortsgebiet verboten sind! Es bedarf dafür einer Genehmigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Bitte nehmen Sie Rücksicht – vor allem auf Kinder, ältere Mitbürger, Kranke und Tiere!

Bachböschungen frei halten

Grünschnitt darf nicht an den Bachböschungen entsorgt werden! Abgesehen von der Geruchsbelästigung können diese Ablagerungen bei Hochwasser mitgerissen werden und verstärkt zu Verklausungen führen. Grün- und Baumschnitt kann zum Bioabfallplatz beim Abfallsammelzentrum in der Gewerbezone gebracht werden.

Nur für Regenwasser

Hätten Sie’s gewusst? Verschmutztes Wasser vom Aufwaschen, Lösungsmittel von Farben oder Ähnliches dürfen nicht in die Oberflächenabflüsse geschüttet werden. Diese münden nämlich direkt in die Bäche.

Überhängende Zweige entfernen

Alle Eigentümer von Hecken an öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege und Straße) werden gebeten, diese so zurückzuschneiden, dass der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr diese Bereiche ständig uneingeschränkt passieren kann.

Mit Leine oder Beißkorb

Bitte beachten Sie: Hunde müssen im öffentlichen Raum entweder an der Leine geführt werden oder einen Beißkorb tragen!