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Amtsleitung

Bachböschungen frei halten

Grünschnitt darf nicht an den Bachböschungen entsorgt werden! Abgesehen von der Geruchsbelästigung können diese Ablagerungen bei Hochwasser mitgerissen werden und verstärkt zu Verklausungen führen. Grün- und Baumschnitt kann zum Bioabfallplatz beim Abfallsammelzentrum in der Gewerbezone gebracht werden.

Nur für Regenwasser

Hätten Sie’s gewusst? Verschmutztes Wasser vom Aufwaschen, Lösungsmittel von Farben oder Ähnliches dürfen nicht in die Oberflächenabflüsse geschüttet werden. Diese münden nämlich direkt in die Bäche.

Überhängende Zweige entfernen

Alle Eigentümer von Hecken an öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege und Straße) werden gebeten, diese so zurückzuschneiden, dass der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr diese Bereiche ständig uneingeschränkt passieren kann.

Mit Leine oder Beißkorb

Bitte beachten Sie: Hunde müssen im öffentlichen Raum entweder an der Leine geführt werden oder einen Beißkorb tragen!