Amtsleitung
Eintragungsverfahren für Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen“
Klicken statt anstellen
Wer eine Handy-Signatur hat, kann von zuhause oder unterwegs aus bequem und minutenschnell erledigen, wofür andere mitunter Wartezeiten in Kauf nehmen müssen: Die Abgabe einer Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren ist entweder mittels Handysignatur online oder im Marktgemeindeamt (siehe Öffnungszeiten während des Eintragszeitraums) möglich.
Doch nicht nur Volksbegehren können mit der Handy-Signatur unterstützt werden: Es handelt sich dabei um eine rechtsgültige elektronische Unterschrift für Bürgerinnen und Bürger im Internet. Die Handy-Signatur ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Dabei dient das Mobiltelefon als virtueller Ausweis. Die Aktivierung und Verwendung der Handy-Signatur ist kostenlos. Die Handy-Signatur erlaubt einen einfachen Einstieg in zahlreiche Internetdienste von Verwaltung und Wirtschaft. Dies sind neben der Eintragung bei Volksbegehren beispielsweise:
- – Online-Amtswege (FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage, Pensionskonto)
- – Elektronisches Postamt: (Behörden-)Post wird sicher elektronisch zugestellt
- – PDF signieren
- – Datentresor
Die Aktivierung der Handy-Signatur ist einfach, kostenlos und unbürokratisch. Grundsätzlich benötigt wird dafür ein Handy, das SMS empfangen kann und eine österreichische oder deutsche SIM-Karte enthält (auch Wertkartentelefone).
Zur Aktivierung gibt es mehre Möglichkeiten, beispielsweise:
Persönliche Aktivierung in einer der Registrierungsstellen (z.B. in den Hartberger Außenstellen der Gebietskrankenkasse und der Wirtschaftskammer) | Mitzubringen: Handy sowie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
Dauer: wenige Minuten |
Online-Aktivierung über FinanzOnline | Voraussetzung: FinanzOnline-Zugang Dauer: einige Tage Wartezeit auf Bestätigung per RSa-Brief |
Online-Aktivierung mit bestehender Bürgerkarte | Voraussetzung: aktivierte Bürgerkarte (z.B. e-card als Bürgerkarte) Dauer: wenige Minuten |
Ausführliche Informationen zur Handy-Signatur finden Sie auf www.oesterreich.gv.at
Handysignatur
Jagdpacht bis 31. Juli holen
Grundstückseigentümer haben in der Zeit von 17. Juni bis 31. Juli 2019 die Möglichkeit, die ihnen zustehende Jagdpacht während der Amtsstunden in der Marktgemeinde abzuholen oder unter Angabe der Kontodaten schriftlich anzufordern: maria.prassl@poellau.gv.at
Bitte weisen Sie im Rahmen der Antragstellung Ihren aktuellen Grundbuchauszug vor. Aufgrund der gesetzlichen Lage ist die Jagdpacht eine Holschuld und darf daher nicht automatisch überwiesen werden.
Bitte beachten! Die Frist für die Abholung endet laut Steiermärkischen Jagdgesetz nach sechs Wochen am 31. Juli 2019.