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Amtsleitung

Sozialförderung

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Pöllau hat in seiner Sitzung vom 14. Juni 2018 einstimmig die Einführung einer haushaltsbezogenen Sozialförderung ab 1. Jänner 2019 beschlossen:

Der Gemeinderat hat die rechtliche Verpflichtung, innerhalb der aktuellen Funktionsperiode im neuen Gemeindegebiet einheitliche Abgabenverordnungen zu beschließen, um dem Gebot der Gleichheit sämtlicher Abgabepflichtigen Genüge zu tun. Im Rahmen dieser Bearbeitung wurde auch die finanzielle Belastung der Haushalte erkannt und versucht, sozial Schwächeren eine Unterstützung zu gewähren. Die Höhe der Förderung liegt bei maximal € 50,-.

Höhe der Förderung für Haushalte mit gemeindeeigenen
– Wasseranschluss: € 30,-
– Kanalanschluss: € 20,-
– Wasser- und Kanalanschluss: € 50,-

Ansuchen Sozialförderung

Bundesförderungen für erneuerbare Energien

Neben dem Land Steiermark hat nun auch der Bund seine Förderungen für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gefördert werden Photovoltaikanlagen, thermische Solaranlagen, Holzheizungen sowie thermische Sanierungen.

Photovoltaikanlagen werden bis 5 kWp mit max. € 275/kWp gefördert.

Thermische Solaranlagen ab einer Fläche von 4 m² werden mit max. € 700 gefördert. Das Wohnhaus muss älter als 15 Jahre alt sein.

Auch die Heizungsumstellung wird gefördert: Stückholz-, Pellets- und Hackschnitzelheizungen werden in Kombination mit einer thermischen Sanierungsmaßnahme mit max. € 5.000 gefördert. Ohne einer thermischen Sanierung werden Pellets- und Hackschnitzelheizungen mit max. € 2.000 gefördert.

Thermische Sanierungen werden vom Bund im Rahmen vom Sanierungsscheck 2018 mit max. € 7.000 gefördert.

Die Einreichung für alle Bundesförderungen erfolgt online auf www.klimafonds.gv.at. Eine Kombination mit den Direktförderungen vom Land Steiermark ist möglich. Gerne steht die Lokale Energieagentur – LEA für weitere Fragen unter office@lea.at bzw. unter der Telefonnummer 03152/8575-500 zur Verfügung.

Immobilienangebot kostenfrei auf die Homepage

Die Marktgemeinde Pöllau hat eine Internet-Plattform eingerichtet, auf welcher folgende Angebote kostenfrei veröffentlicht werden können:

 Bauplatzverkauf
 Verkauf von Haus oder Wohnung
 Vermietung von Haus oder Wohnung
 Verkauf landwirtschaftlicher Grundflächen
 Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundflächen

Die Angebote können direkt auf der Homepage eingegeben werden:

https://www.marktgemeinde-poellau.at/bauen-wohnen/immobilie-anbieten /

Oder Sie kommen mit Text und aussagekräftigen Fotos ins Bauamt. Nutzen Sie dieses Service, um Ihr Angebot regional zielgerichtet zu veröffentlichen oder um nach Angeboten im Pöllauer Tal zu suchen.

Kein Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen

„Obwohl der Winterdienst Tag und Nacht im Einsatz ist, sind nicht alle Straßen und zu jeder Zeit geräumt und gestreut. Autofahrer haben keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen und müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit immer den Witterungsbedingungen anpassen.“

Zitat: Hans Danzinger, ÖAMTC-Fahrtechnik

aus: auto touring, ÖAMTC-Clubzeitung, Ausgabe Dezember 2017

Lustig ohne Krawall

Silvester ist nicht weit und damit auch die Verlockung, mit Feuerwerks- und Knallkörpern Stimmung zu machen. Aus diesem Grund weist das Innenministerium darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände im Ortsgebiet verboten sind! Es bedarf dafür einer Genehmigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Bitte nehmen Sie Rücksicht – vor allem auf Kinder, ältere Mitbürger, Kranke und Tiere!

Hundeabgabe

Wer einen Hund halten möchte, hat damit nicht nur viel Verantwortung und Freude, es sind auch Abgaben zu leisten: Bitte kommen Sie mit dem Impfpass des Tieres in das Marktgemeindeamt, um ihren vierbeinigen Liebling anzumelden. Infos: Tel. (03335) 2038 DW 402 oder Tel. DW 502
Übrigens: Bedarfszuweisungen und Förderungen des Landes sind auch davon abhängig, ob kommunale Abgaben wie die Hundeabgabe tatsächlich eingehoben werden!
Hier klicken, um zum Erhebungsformular für die Anmeldung Ihres Hundes zu gelangen.

Gassisäckchen
Dank gebührt all‘ jenen Hundebesitzern, die die Häufchen ihrer vierbeinigen Freunde in den dafür vorgesehenen Gassisäckchen entsorgen und sich an die Leinen- und Beißkorbpflicht im öffentlichen Raum halten. Und wer im freien Gelände unterwegs ist: Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Vierbeiner die Futterwiesen nicht als Hundeklo benutzt. Der Kot löst sich trotz Regens nicht vollständig auf und könnte so ins Grünfutter der Nutztiere gelangen.

Bachböschungen frei halten

Grünschnitt darf nicht an den Bachböschungen entsorgt werden! Abgesehen von der Geruchsbelästigung können diese Ablagerungen bei Hochwasser mitgerissen werden und verstärkt zu Verklausungen führen. Grün- und Baumschnitt kann zum Bioabfallplatz beim Abfallsammelzentrum in der Gewerbezone gebracht werden.