… lautet der Titel des Leitfadens für gebietstypisches, zeitgemäßes Bauen in der Oststeiermark. Darin sind wertvolle Tipps für Bauherrn und Planer festgehalten, um einfache, funktionelle und leistbare Bauwerke zu schaffen.
Bauwerke prägen die Landschaft für uns und unsere nächsten Generationen. Lernen wir von unseren früheren Generationen: Einfach bauen ist günstig bauen! Dabei ist der wertschätzende und respektvolle Umgang mit dem Bauplatz und der vorherrschenden Landschaft Grundvoraussetzung für die Erhaltung unseres einzigartigen Landschaftsbildes und unserer Lebensqualität.
Baukultur ist auch „Umbaukultur“. Es geht dabei um eine neue Kultur der Nutzung alter Gebäudesubstanz durch Umbau, Wiederverwendung oder Neukombination. Kompetente PlanerInnen arbeiten mit dem, was bereits vorhanden ist, experimentieren und finden oft überraschende Antworten. Die Bestandsnutzung ist ein Beitrag zur aktuellen Ressourcenfragen in Bezug auf Material- und Flächenverbrauch.
Der praktische Ratgeber wurde von der BBL Oststeiermark und LAG Zeitkultur Oststeirisches Kernland in Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienststellen herausgegeben kann kostenlos vom Bauamt abgeholt oder unter nachstehendem Link heruntergeladen werden:
Wie die Steirische Landesjägerschaft informiert, startete mit dem ersten April das neue Jagdjahr 2022/23. Dieses Datum wurde nicht umsonst gewählt, es das „Wirtschaftsjahr“ für die Belange der Jagd. Der Start im April hat gute Gründe: Hier beginnt alles Leben in der Natur.
Im Mai kommen die ersten Rehkitze zur Welt. Die jungen Kitze sind am Beginn ihres Lebens nicht größer als eine Packung Milch. Rund ein- bis eineinhalb Kilogramm bringen sie auf die Waage. Doch sie haben eine, sich über Jahrtausende bewährte Überlebensstrategie entwickelt: Kitze ducken sich in den, sie umgebenden Untergrund. Durch ihre Kitzflecken getarnt verschwimmt ihre Silhouette mit der Umgebung. Zusätzlich habend die kleinen Rehe keine Witterung, dies bedeutet, dass sie nach nichts riechen. Fressfeinde wie Fuchs, Goldschakal oder auch Wildschweine erkennen sie nicht und laufen bei ihrer Futtersuche an ihnen vorüber.
Problematisch sind gerade in diesen ersten Lebenswochen die „Rettungsversuche“ von unwissenden Personen, die meinen die Rehkitze in Sicherheit zu bringen. Damit besiegeln sie nur allzu oft das Schicksal der Kleinen. Schon allein das Berühren der Kitze überträgt die Witterung des Menschen auf sie, die Mutter nimmt sie dann nicht mehr an, der sichere Tod für den Rehnachwuchs.
Durch die Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich dieses wichtigen Themas, gibt es immer mehr Menschen, die sich aktiv an der Rehkitzrettung vor der Mahd einbringen wollen. Hierbei werden Rehkitze unmittelbar vor der Mahd beim Durchstreifen einer Wiese zu Fuß oder durch das Abfliegen mittels einer Drohne mit Wärmebildkamera aufgesucht und aus der Wiese getragen. Es darf dabei kein direkter Körperkontakt bestehen, ein Büschel Gras und Handschuhe helfen hierbei. Sollte sich hier jemand einbringen wollen, ist unbedingt die örtliche Jägerschaft zu verständigen. Wer sich nämlich als nicht Jagdausübungsberechtigter auf eigene Faust auf Kitzsuche begibt, macht ich strafbar.
Auch freilaufende Hunde sind jetzt ein Problem, der Versuch mit dem zarten Rehkitz zu spielen endet leider meist tödlich. Das passiert oft unbemerkt vom Besitzer. Daher gilt im Interesse der Wildtiere: Hunde an die Leine!
Aber auch in den Bergwäldern geht es jetzt so richtig rund: Die Auer- und Birkhahnen vollführen ihr Liebesspiel, die Balz. Nur wenige kennen diese Tiere überhaupt, zu Gesicht bekommen sie noch weniger. Wichtig für diese Tiere ist, dass dies auch so bleibt, denn gerade die Raufußhühner, wie sie in der Weidmannsprache genannt werden, brauchen vor allem eines: Ruhe!
Die Hühnervögel sind ohnehin mit einer Vielzahl an Problemen konfrontiert: Bergwälder wachsen aufgrund des Klimawandels immer dichter zu und die letzten Teilpopulationen verinseln zusehends. Der genetische Austausch wird damit erschwert bzw. unterbunden. Zusätzlich dringen Freizeitsportler mit Fahrrädern, Tourenskiern oder auch zu Fuß in die Wohnungen der Tiere ein. Diese flüchten und verbrauchen dabei Unmengen an Energie. Vor allem in den Wintermonaten und jetzt im ausgehenden Winter kann dies den Tod dieser seltenen Vögel bedeuten.
Respektieren wir die Ruhebedürfnisse unserer Wildtiere in ihren wenigen, übrig gebliebenen Rückzugsräumen!
Geben Sie Ihren Elektrogeräten eine zweite Chance. Das ist nicht nur viel billiger, sondern auch umweltfreundlicher.
Wenn Sie jetzt Ihre kaputten Elektrogeräte für Haushalt, Freizeit und Garten wie Toaster, Fernseher oder Rasenmäher reparieren lassen, sparen Sie mit dem Reparaturbonus 50 % und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt. Bis zu 200 Euro je Reparatur übernimmt das Klimaschutzministerium und Sie zahlen in Ihrem Reparaturbetrieb nur noch die Differenz. Für den Zeitraum 2022 bis 2023 werden 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Anzahl der Reparaturen von Elektro -und Elektronikgeräten zu steigern. Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Europäischen Union.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät genutzt werden.
Was kann gefördert werden?
Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Ebenso sind Reparaturen nicht elektronischer Gerätebauteile (z.B. ein defektes Rad eines Staubsaugers) förderungsfähig. Generell ausgeschlossen von der Förderung ist der Neukauf eines Gerätes.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderungshöhe beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Der Förderungsbetrag wird auf ganze Euro abgerundet. Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung bezogen wurde, die Reparatur beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden. Die Förderung ist pro Gerät inklusive Kostenvoranschlag mit maximal 200 Euro begrenzt. Ein Bon kann für die Reparatur und/oder den Kostenvoranschlag eines Gerätes verwendet werden. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung gegen Vorlage eines Reparaturbons vom Partnerbetrieb abgezogen.
Wo bekomme ich den Reparaturbon?
Der Reparaturbon kann schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe bei Bezahlung der Rechnung eingelöst werden. Weiter Informationen erhalten Sie bei den Umweltberatern des Abfallwirtschaftsverbandes Hartberg unter der Tel. 03332/65456
Das Arbeitsmarktservice (AMS) und die Wirtschaftskammer (WKO) Steiermark unterstützen Ukraine-Flüchtlinge bei der Integration in den Arbeitsmarkt und veranstalten unter dem Motto „Your Job in Styria“ eine Jobmesse für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Diese findet am Mittwoch, dem 25. Mai 2022, von 09 bis 12.30 Uhr im Europasaal der WKO Steiermark statt (Körblergasse 111/113, 8010 Graz). Steirische Firmen werden sich und ihre offenen Stellen den geflüchteten Menschen aus der Ukraine präsentieren. Zahlreiche Institutionen und Vereine wie beispielsweise der Österreichische Integrationsfonds, die Bildungsdirektion, die Caritas, die Kinderdrehscheibe, das Sozialministeriumservice oder der Verein zebra informieren und beraten bei Fragen zu Arbeit, Bildung, Kinderbetreuung und Soziales.
Auf landwirtschaftlichen Flächen ist das Grabenverfüllen mit reinem Bodenaushubmaterial zum Zwecke der Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverhältnisse bewilligungspflichtig. Das Vorhaben muss vor Beginn der Geländeveränderung bei der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld beantragt werden.
Für Menge und Qualität des aufzubringenden Bodenaushubmaterials ist sowohl der Lieferant als auch der Eigentümer verantwortlich. Daher sind Aufzeichnungen und Fotos für spätere Kontrollen unbedingt notwendig. Ansonsten drohen hohe Nachzahlungen für Altlastensanierungsbeitrag, Säumnis- und Verspätungszuschlag (je nach Menge über € 100.000,-).
Auf forstwirtschaftlichen Flächen sind Ablagerungen generell verboten.
Auf Flächen im Bauland und daran angrenzende Flächen sind Geländeveränderungen bewilligungspflichtig und im Bauamt der Gemeinde zu beantragen.
Nachdem BM Fritz Hammerl im Vorjahr seine Sachverständigentätigkeit beendet hat, wurden von BM Franz Schirnhofer kurzfristig sämtliche bewilligungspflichtigen Bauvorhaben zur Beurteilung übernommen.
Auf der Suche nach einem weiteren kompetenten Sachverständigen konnte Arch. DI Karl Pichler als bautechn. Sachverständiger für die Ortsverwaltungsteile Schönegg und Sonnhofen gewonnen werden. Zusätzlich wird er bei Bedarf Arch. DI Handler als Ortsbildsachverständigen vertreten.
Somit wird die Marktgemeinde Pöllau in baurechtlichen Fragen und Verfahren weiterhin bestens unterstützt.
Arch.DI Karl Pichler stammt ursprünglich aus Obersaifen und hat nach dem Studium seinen Wohnsitz in Albersdorf bei Gleisdorf begründet. Er ist seit 2012 als Architekt tätig und vielleicht schon durch verschiedene Planungen im Pöllauer Tal bekannt.
Die individuelle Energieberatung erfolgt per Telefon, im Büro oder Vor-Ort. Außerdem kann ein Gebäudecheck durchgeführt werden. Und der Selbstbehalt kann bei Umsetzung verschiedener Maßnahmen zurückbezahlt werden. Weitere Infos unter: www.ich-tus.steiermark.at/Beratung
Mit 08.10.2021 ist die letzte Novelle des Stmk. Baugesetzes in Kraft getreten. Nachstehende wesentliche Änderungen sind u.a.:
Die Grenze für bewilligungspflichtige Photovoltaik- und Solaranlagen wurde von 50 kWp auf 400 m² Bruttokollektorfläche abgeändert. Bis 400 m2 sind diese Anlagen meldepflichtig.
Die Grenze für meldepflichtige stationäre Batterieanlagen in Gebäuden wurde mit max. 20 kWh Energieinhalt definiert (Nachweis Energieinhalt). Darüber sind diese bewilligungspflichtig.
Bei Neubauten und größeren Renovierungen von Gebäuden muss die technische, ökologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Einsatzes von hocheffizienten alternativen Systemen berücksichtigt und dokumentiert werden.
Bei Neubauten von Gebäuden oder überdachten Bauwerken sind solare Energiesysteme zu errichten. Die Größe der PV- oder Solaranlage richtet sich nach der Größe der Bruttogeschossflächen.
Bei Neubauten von Wohngebäuden hat die Warmwasserbereitung durch solarthermische Anlagen, Fernwärme oder anderen erneuerbaren Energiesystemen zu erfolgen.
Bei Neubauten und „konditionierten“ Nutzungsänderungen dürfen keine Öl-, Gas-, oder Kohleheizungen eingebaut werden.
Gebäudetechn. Systeme sind auf ihre Gesamtenergieeffizienz zu bewerten.
Bei Neubauten und größeren Renovierungen mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 KFZ-Abstellplätzen ist für alle Abstellplätze eine Leitungsinfrastruktur für künftige Ladepunkte für Elektrofahrzeuge herzustellen (mind. 11kW). Bei besonderen Nutzungen (Büro, Geschäfte, Heime, Sportanlagen, Schulen, etc.) sind entsprechende Ladepunkte zu errichten.
Weiters wurden folgende Gesetze umbenannt: Aus dem „Stmk. Feuerungsanlagengesetzes 2016“ wird das „Stmk. Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021“ (gültig ab 08.10.2021) bzw. aus der „Stmk. Feuerungsanlagenverordnung 2016“ wird die „Stmk. Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2021“
U.a. sind darin festgelegt, dass Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 70 kW sowie Klimaanlagen mit einer Nennkälteleistung von mehr als 70 kW alle 5 Jahre einer Inspektion zu unterziehen sind. Erstmalig ist diese bis spätestens 16.10.2022 durchzuführen.
Vor einer Zunahme des Diebstahls von Elektroaltgeräten und Müll durch illegale Sammler warnen die Abfallverbände. Das werde mit harten Strafen geahndet, und zwar auch für jene, die ihnen den Müll bzw. die Rohstoffe überlassen.
Derzeit erreichen den Abfallwirtschaftsverband Meldungen, dass nach dem Lockdown wieder eine Zunahme von illegalen Müllsammeltätigkeiten durch ausländische Sammler (so genannte „Kleinmaschinenbrigaden“) zu beobachten sei. Mit Hilfe von Flugzetteln werde die Bevölkerung ersucht, alte Gegenstände zur Abholung bereitzustellen. Damit mache man sich aber strafbar, warnen die Verantwortlichen des AWV Hartberg.
„Hinter den illegalen Sammlern stehen oft große Organisationen, die billig gesammelte Waren um gutes Geld weiterverkaufen und die übriggebliebenen Geräte und Waren dann auf billigste und meist umweltschädliche Art und Weise entsorgen. Wir arbeiten hier eng mit der Bezirkshauptmannschaft und der Polizei zusammen, um dieser Illegalität Einhalt zu gebieten“, erklärt Georg Pfeifer, Geschäftsführer des AWV Hartberg. Derartige Sammlungen würden nicht nur die hohen Qualitätsstandards der Abfallwirtschaft untergraben, sondern auch zu massiven Wertstoffverlusten führen.
Abfallwirtschaftsgesetz sieht hohe Strafen vor
Den illegalen Sammlern gehe es vor allem um die wertvollen Rohstoffe wie Kupfer oder Eisen, die sich in den ausrangierten Elektrogeräten befinden und die anschließend ausgebaut und verkauft würden. Laut Abfallwirtschaftsgesetz müssen Abfälle allerdings zu befugten Sammlern und Behandlern (ASZ) gebracht werden. „In Elektroaltgeräten sind zahlreiche Stoffe und Materialien enthalten, die bei einer richtigen Entsorgung recycelt und damit wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgebracht werden können. Deshalb ist es gerade bei diesen Geräten besonders wichtig, diese ordnungsgemäß zu entsorgen, und nicht illegalen Abfallsammlern aus dem osteuropäischen Ausland mitzugeben. Dort herrschen mitunter andere technische Standards der Verwertung, die einerseits die heimische Recyclingwirtschaft benachteiligen, zudem verboten sind und der Umwelt schaden. Im schlimmsten Fall werden alte Geräte kurzerhand bei uns zerlegt, die Wertstoffe entnommen und der Abfall bleibt zurück in unserer Natur“, warnt Abfallberater Gerhard Kerschbaumer.
Die Abfallverbände arbeiten mit ihren Kooperationspartnern ständig daran, dass alle gesetzlichen Bestimmungen beim Transport und der Behandlung von Abfällen eingehalten werden und es zu keinen ungeregelten Transporten ins Ausland oder in Entwicklungsländer komme. Für Elektroaltgeräte besteht ein engmaschiges Netz von Sammel- und Abgabestellen, das sich über die Jahre sehr bewährt habe.
Zum Foto: Abfallberater Gerhard Kerschbaumer und AWV-Geschäftsführer Georg Pfeifer (von rechts) warnen vor illegallen Müllsammlern.