Marktgemeindeamt
Ausreichend Luft für Feuerstätten

Jede Feuerstätte benötigt für eine optimale und wirtschaftliche Verbrennung ausreichend Luft (Verbrennungsluft). Die verbrauchte Luft verlässt im Abgas durch die Abgasanlage die Wohnung, und die notwendige Verbrennungsluft strömt durch Mauerritzen, Fenster- und Türschlitze nach. Der optimale und gefahrlose Abzug der Abgase ist somit gewährleistet (der sogenannte „Rauchfangzug“ ist möglich).
Gerade bei den heutigen modernen Bauweisen und Sanierungsmaßnahmen werden die Gebäudehüllen immer dichter (Wärmedämmung, dichte Fenster und Türen, Einbau von Rollläden, …). Dadurch funktioniert der natürliche Auftrieb der Abgasanalage nicht mehr, die Abgase bleiben im Fang „stehen“ oder strömen zurück. Ein weiterer Faktor ist, das Dunstabzugshauben, Bad- oder WC-Lüfter Luft absaugen und ein gefährlicher Unterdruck entsteht. Die Kraft der Gebläse zieht Rauchgase aus dem Kaminofen direkt in den Raum. Rauchgas- bzw. Kohlenmonoxidvergiftungen können die Folge sein. Das kann leider auch tödlich enden.
Auch nachträgliche Veränderungen am Gebäude können die Verbrennungsluftzuführung wesentlich verschlechtern:
- Einbau oder Abdichtung neuer Türen und Fenster
- Wärmedämmung der Außenwände
- Einbau von Rollläden
- Einbau von Dunstabzügen, Absaugventilatoren, kontrollierte Wohnraumlüftungen, Wärmepumpen, etc.
Der Rauchfangkehrer hat spezielle Messgeräte zum Messen dieser notwendigen Verbrennungsluftzufuhr und informiert über die optimalen Maßnahmen für den sicheren Betrieb der Feuerungsanlage.
Bei einem negativen Rauchfangbefund ist die Baubehörde zur Ausstellung eines Heizverbot-Bescheides verpflichtet. Erst nach Sanierung und positivem Rauchfangkehrerbefund ist eine Wiederinbetriebnahme der Heizanlage möglich.
Sperre im Bereich Stiegengasse ab 21.11.
Die Stiegengasse im Zentrum der Marktgemeinde ist ab Montag, 21. November, 7 Uhr, bis voraussichtlich Dienstag, 22. November 2022, 17 Uhr, aufgrund von Grabungsarbeiten gesperrt.
Eine Umleitung vor Ort ist eingerichtet, Anrainer werden von der bauausführenden Firma genauer informiert.

Sperre im Bereich Josef-Stibor-Straße
Die Verbindung Josef-Stibor-Straße – Flurgasse und der Gehweg in der Flurgasse sind ab sofort bis voraussichtlich 30. November 2022 aufgrund von Grabungsarbeiten gesperrt.
Eine Umleitung vor Ort ist eingerichtet, Anrainer werden von der bauausführenden Firma genauer informiert.

Projektwerkstatt am 10. November
Die Marktgemeinde Pöllau lädt am 10. November 2022 im Rahmen des LA21-Bürger:innen-Beteiligungsprozesses zur Projektwertstatt. Anmeldung erbeten.
Nähere Informationen zur LA21-Ortsentwicklung – hier klicken.
Kesseltausch baurechtlich betrachtet

Wenn beim Heizungstausch auch bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen von Räumlichkeiten betroffen sind, ist neben den üblichen Einreichunterlagen vom Installateur auch eine Bestätigung eines Baumeisters, Architekten oder Ziviltechnikers notwendig, dass die baurechtlichen Normen eingehalten werden.
Nutzungsänderungen sind z.B. der Einbau einer Zentralheizung in einem nicht bewilligten Heizraum oder die Lagerung von Brennstoffen (z.B. Pellets) in einem nicht bewilligten Brennstofflagerraum.
Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, vor Planungsbeginn im Bauamt zu einem kostenlosen Beratungsgespräch „vorbeizuschauen“.
Immobilien kostenfrei bei Willhaben inserieren

Die Marktgemeinde Pöllau hat seit 2017 eine eigene Immobilien-Plattform auf ihrer Homepage betrieben. Auf dieser konnte nach den angebotenen Immobilien gesucht werden bzw. konnten diese dort direkt angeboten werden.
Anfang Oktober wurde dieses Service in Zusammenarbeit mit der Regionalentwicklung Oststeiermark und der größten österreichischen Immobilienplattform „Willhaben“ abgeändert:
Damit ergeben sich folgende Vorteile für Immobilienanbieter:
- Sämtliche Angebote im Gemeindegebiet können kostenlos eingegeben und veröffentlicht werden.
- Das Inserat erreicht nun einen wesentlich größeren Interessentenkreis.
- Wer bisher auf Willhaben kostenpflichtig inseriert hat, kann dies nunmehr kostenfrei erledigen.
und für Immobiliensuchende:
- Nunmehr sind sämtlich angebotenen Immobilien direkt unter „willhaben“ abrufbar und man kann entsprechende Suchagenten setzen. Dann erhält man automatisch die neuesten Angebote.
Die bisherige Plattform wurde inaktiv gesetzt und sämtliche Angebote können hier nicht mehr abgerufen werden. Bestehende Angebote müssen also erneut eingegeben werden. Bei Fragen oder Problemen können Sie gerne im Bauamt Pöllau rückfragen.