Ab Mittwoch, 22. Februar: Verkehrsbeschränkung wegen Tauwetters
Wegen der mit dem Eintritt des Tauwetters aufgetretenen außerordentlichen Gefährdung des Straßenzustandes werden die in der nachstehenden Verordnung genannten Gemeindestraßen ab 22. Februar 2023 bis auf Widerruf mit 7,5 t gewichtsbeschränkt.