Baukundmachung-Verhandlung am 16.04.2024
- Umbau und Nutzungsänderung Rinderstall zu Legehennenstall und 2. Neubau überdachte Halle für Hackgutlager
Da die Route der Müllabfuhr wechseln kann, ist es wichtig, Behälter und Säcke am Vorabend bzw. spätestens um 6 Uhr am Abholtag bereitzustellen.
Müllkalender auf unserer Homepage und – mit Erinnerungsfunktion – in der Pöllauer-Tal-App!
Zur Erinnerung! Für das Entfachen von Brauchtumsfeuern bestehen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes strenge zeitliche Einschränkungen. Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:
Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. In jedem Fall muss bereits länger gelagertes Material umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!
Vorsicht:
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.
Sicherheitsvorkehrungen:
Für Rückfragen stehen Ihnen die Umwelt- und Abfallberater des AWV Hartberg gerne zu Verfügung: Tel. 03332 / 65456
Die Marktgemeinde bietet zurzeit 1 Kinderkrippengruppe, 7 Kindergartengruppen, Nachmittagsbetreuung für Volks- und Mittelschüler in der VS Grazerstraße sowie Sommerbetreuung für Krippe, Kindergarten und Pflichtschule.
Aufgrund einer Gesetzesnovellierung können Gemeinden eine Betreuung durch Tageseltern in gemeindeeigenen Räumlichkeiten anbieten. In Pöllau eignet sich dafür das ehemalige Gemeindeamt Rabenwald mit maximal zwei Gruppen sowie das Gärtnerhaus im Schlosspark mit maximal einer Gruppe. Insgesamt könnten somit 3 Tagesmütter beschäftigt werden, die jeweils bis zu 4 Kinder gleichzeitig im Alter von 0 bis zum Ende der Schulpflicht betreuen dürfen. Geplant ist diese Form der Betreuung für Kinder mit Hauptwohnsitz Pöllau ab Herbst, vorbehaltlich des dafür erforderlichen Gemeinderatsbeschlusses.
Um den Bedarf zu erheben, bitten wir interessierte Pöllauer Eltern, bis spätestens 19.4.2024 den nachstehenden Fragebogen auszufüllen und per Post, Mail oder persönlich zu übermitteln:
Marktgemeinde Pöllau
Hauptplatz 3
8225 Pöllau
gde@poellau.gv.at
Die aktuelle Ausgabe der Amtlichen Nachrichten ist online und diese Woche auch in Ihrem Briefkasten!
Voriges Jahr kam es im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, vornehmlich in Höhenlagen von 800 m bis 1.100 m Seehöhe, zu beträchtlichen Schäden durch Nassschnee. Vor allem zu spät durchforstete Nadelholzbestände waren von dem Schadereignis besonders betroffen. Zur Vermeidung einer gefahrdrohenden Borkenkäfervermehrung ist dieses Schadholz unbedingt und möglichst rasch aufzuarbeiten. Weiters verweist das Forstfachreferat auf Entschädigungsansprüche nach dem Katastrophenfonds. Informationen im Forstfachreferat der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld: Tel. 03332/606-270
Auch heuer wird der alljährliche steiermarkweite Frühjahrsputz durchgeführt. In allen Ortsteilen unserer Marktgemeinde findet der Aktionstag zum Müllsammeln diesmal am Samstag, dem 6. April 2024, statt. Gestartet wird zeitgleich um 13.30 Uhr. Bei Schlechtwetter gibt es keinen gemeinsamen Ersatztermin, gerne können Sie aber auch zu einem anderen Termin in Ihrer Umgebung achtlos weggeworfene Abfälle einsammeln. Die Organisation und die Einteilung erfolgen in allen Ortsteilen wie in den vergangenen Jahren:
Ortsteil | Treffpunkt |
· Pöllau: | Freiluftklasse, Schlosspark |
· Rabenwald: | ehemaliges Gemeindeamt |
· Saifen-Boden: | ehemaliges Gemeindeamt |
· Schönegg: | ehemaliges Gemeindeamt |
· Sonnhofen: | Sportplatz bzw. Volksschule |
Nähere Infos gibt es in der Marktgemeinde Pöllau bei Sandra Putz, Referat Infrastruktur: Tel. (03335) 2038 DW 600
Eigentümer von Grundstücken in der Marktgemeinde Pöllau haben in der Zeit von 2. April bis 10. Mai 2024 die Möglichkeit, die ihnen zustehende Jagdpacht während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt (Bürgerservice/Amtskassa) abzuholen. Es ist auch jährlich eine schriftliche Anforderung per Post oder E-Mail unter Angabe der Kontakt- und Kontodaten möglich: gde@poellau.gv.at
Bitte weisen Sie im Rahmen der Antragstellung Ihren aktuellen Grundbuchauszug vor. Aufgrund der gesetzlichen Lage ist die Jagdpacht eine Holschuld und darf daher nicht automatisch überwiesen werden.
Zu beachten! Die Frist für die Abholung endet nach sechs Wochen am 10. Mai 2024, 12 Uhr.