Skip to content Skip to left sidebar Skip to right sidebar Skip to footer

Kundmachung

Jagdpacht bis 31. Juli holen

Grundstückseigentümer haben in der Zeit von 17. Juni bis 31. Juli 2019 die Möglichkeit, die ihnen zustehende Jagdpacht während der Amtsstunden in der Marktgemeinde abzuholen oder unter Angabe der Kontodaten schriftlich anzufordern: maria.prassl@poellau.gv.at

Bitte weisen Sie im Rahmen der Antragstellung Ihren aktuellen Grundbuchauszug vor. Aufgrund der gesetzlichen Lage ist die Jagdpacht eine Holschuld und darf daher nicht automatisch überwiesen werden.

Bitte beachten! Die Frist für die Abholung endet laut Steiermärkischen Jagdgesetz nach sechs Wochen am 31. Juli 2019.

Für nähere Infos hier klicken.