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Türnummer als Adressezusatz

Mit der Baubewilligung zur Errichtung von neuen Wohneinheiten muss die Baubehörde diese an die Statistik Austria (Bauvorhabensmeldung an das Adress-, Gebäude und Wohnungsregister) melden. Sind in einem Gebäude mehrere Wohnungen vorhanden, müssen diese unterschiedlich gekennzeichnet werden, damit die künftige Wohnsitzanmeldung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Ebenso ist die Fertigstellungsmeldung (Benützungsbewilligung) vor der tatsächlichen Benützung der Wohneinheit elektronisch zu erfassen.

Die Standardunterscheidung dabei ist die Türnummer. Behörden, Zustelldienste, Navigationsdienste und Statistik haben damit korrekte und eindeutige Bezeichnungen, welche entsprechend be- und verarbeitet werden können.

Bei Neuanlage von weiteren Wohnungen erfolgt die Türnummernvergabe automatisch, bei bestehenden Mehrparteienhäusern, kann es im Rahmen der nachträglichen Bearbeitung zu Korrekturen kommen. Künftig wird daher in solchen Fällen die neue Türnummer als Adresszusatz aufscheinen.

In Zukunft ist es geplant, dass diese Daten vom Finanzamt als Grundlage für die Berechnung des Einheitswertes herangezogen werden. Somit ist eine aktuelle und korrekte Dateneingabe besonders wichtig.

Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie gerne ins Bauamt Pöllau kommen und mit dem zuständigen Mitarbeiter die Situation abklären.