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Löschwasserversorgungsanlagen

Im Zuge von Baueinreichungen ist u.a. vom Planverfasser die Löschwassermenge zu berechnen und die Löschwasserversorgung zu prüfen und verbindlich anzuführen. Im verbauten Gebiet ist die Gemeinde für den Grundschutz zuständig, im unverbauten Gebiet ist der Bauwerber für die Bereitstellung in Form von Löschteichen, Löschwasserbehälter oder sonstigen geeigneten Anlagen (aufgelassene Güllegruben, Trinkwasserspeicher, etc.) verantwortlich.

 

Die angegebenen Anlagen werden in enger Zusammenarbeit mit Herrn HLM Peter Hofer von der Freiwilligen Feuerwehr Pöllau auf Zufahrtsmöglichkeit und Entnahmemöglichkeit begutachtet. Im Ernstfall können damit Leben und Gesundheit gerettet und enorme Sachschäden verhindert werden.

 

Folgende Förderungen können über die FF-Pöllau beim Landesfeuerwehrverband Steiermark beantragt werden:

  • Löschteich max. € 1.500,-
  • Löschwasserbehälter max. € 5.000,-
  • Überflurhydrant max. € 250,-

Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Bauamt Pöllau

 

Von Seiten der Marktgemeinde Pöllau ist eine Förderung in Form der Rückerstattung der Verwaltungsabgabe für Löschteichanlagen bis zu einem Betrag von max. € 975,- möglich.

 

Die Marktgemeinde Pöllau ist ebenso bemüht, das bestehende Hydrantennetz auszubauen und die notwendigen Wassermengen durch geeignete Leitungsführung und –dimensionierung sicherzustellen. Leider ist das aufgrund der Geländesituation und teilweise fehlender Wasserversorgungsanlagen nicht in allen Siedlungslagen möglich. Ein Löschwasserkonzept soll die langfristige Strategie für eine möglichst umfassende Versorgung sicherstellen.

 

Die Löschwasseranlagen selbst sind auch baurechtlich zu beurteilen. Kommen Sie daher bereits zu Planungsbeginn ins Bauamt und geben Sie Ihre Vorhaben bekannt, damit wir bzw. v.a. die FF-Pöllau diese fachlich beurteilen und umfassend beraten können.