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Heizverbot bei mangelhaftem Rauchfangkehrerbefund

Mit der Steierm. Kehrordnung 2018 muss der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer mind. alle 10 Jahre die Abgasanlagen (Rauchfänge) auf Betriebsdichtheit prüfen, Heizungsanlagen mind. alle 2 Jahre.

Im Zuge solcher Überprüfungen werden immer wieder Mängel festgestellt, welche Leben und Gesundheit der Bewohner gefährden können. Wenn die Baubehörde Kenntnis von solchen Mängeln bei Abgasanlagen (Rauchfänge) oder Heizungsanlagen erlangt, hat sie als Sofortmaßnahme ein Benützungsverbot behördlich auszusprechen. Haben Sie daher bitte Verständnis, wenn bei einem mangelhaften Rauchfangkehrer-Befund automatisch der negative Bescheid der Behörde folgt.

Nach Sanierung des Mangels und positivem Rauchfangkehrerattest kann die Anlage wieder benützt werden. Die Vorteile eines dichten Rauchfanges:
• Verhinderung von gesundheitsschädlichem oder tödlichem Abgasaustritt in Wohnräume
• Verhinderung von Feuchteschäden
• Senkung der Brandgefahr insbesondere in Zwischendecken
• optimale Funktion (Zug) der Feuerstätte durch dichte Abgasanlagen

Für Fragen steht das Bauamt gerne zur Verfügung.