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Gemeindeförderungen wegen budgetärer Lage gestrichen

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemeindeförderungen für die Errichtung von PV-Anlagen, solarthermischen Anlagen sowie Biomasseheizungen ersatzlos zu streichen. Hintergrund ist die angespannte finanzielle Lage, welche die Gemeinde zwingt, umfassende Einsparungen vorzunehmen.

Ansuchen für solche Förderungen können nur noch bis 31.12.2025 eingebracht werden und setzen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine bereits vorliegende Baubewilligung bzw. Baumeldung sowie die Fertigstellung der Anlage (mit Beweisfoto) voraus.