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Gedanken eines bemühten Bauamtsmitarbeiters

Die Arbeiter im Bauamt ist nicht immer einfach und lustig – und kann persönlich an die Substanz gehen. Das gibt es in jeder Berufsgruppe. So möchte ich auf diesem Wege an unsere GemeindebürgerInnen herantreten:

Unsere vordringliche Aufgabe ist die umfassende Information an Bauwerber, Eigentümer und Nutzer von baulichen Anlagen. Dazu müssen Sie aber mit uns rechtzeitig in Kontakt treten. Wir versuchen, rasch und in schriftlicher Form eine korrekte Auskunft zu den verschiedenen Anfragen und Wünschen zu geben. Mündliche Zusagen oder Baufreigaben sind und waren im Gesetz nie vorgesehen und haben keine rechtliche Relevanz.

Trotzdem wird unsere Arbeit nicht immer geschätzt und durch „Halbwahrheiten“ sogar schlecht geredet. Manchmal werden wir mit Vorwürfen konfrontiert, die jeglicher Grundlage entbehren. Ich bitte all jene, die sich ungerecht behandelt fühlen, direkt zu uns zu kommen. Wir sind ein transparenter Dienstleister, der die Karten auf den Tisch legt.

Haben Sie daher Verständnis für unsere Arbeit:

  • Bauberatungen durch die Bauamtsmitarbeiter sind immer kostenlos. Der 1. Weg sollte daher immer zu uns führen. Selbst angefertigte Skizzen mit Bemaßung von den Bauwünschen sind für die Erstbeurteilung und weitere Vorgangsweise sehr hilfreich.
  • Unser Baudatenblatt ist der Grundstein für eine erfolgreiche Planung und eine rasche Bewilligung bzw. Enderledigung.
  • Unsere umfangreichen Informationsblätter sind möglichst einfach und verständlich formuliert und sollen über die gesetzlichen Grundlagen und Vorgangsweisen informieren.
  • Zusätzliche Informationen sind auch über unsere Homepage abrufbar: https://www.marktgemeinde-poellau.at/bauen-wohnen/bauamt/
  • Formulierungen müssen teilweise in „Juristendeutsch“ verfasst werden, damit möglichst eindeutige Aussagen getroffen werden können. Wir versuchen trotzdem, verständlich zu erklären.
  • Die bautechnische Beurteilung erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Sachverständigen, welche sich an die jeweils gültigen Gesetze, Richtlinien und Normen zu halten haben. Abänderungen sind nur mit schlüssigen, plausiblen und nachvollziehbaren Gegengutachten möglich.
  • Eine qualitätsvolle Planung verhindert lange Bearbeitungszeiten und verringert die Gesamtkosten.
  • Bei Baueinreichungen wird auch der bauliche Bestand auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Im Bedarfsfall bitte „ein Gesamtbauvorhaben“ (Bauwunsch+nachträgl. Bewilligung konsensloser Bauten) einreichen.
  • Sollten wir im Zuge eines Verfahrens von konsenslosen baulichen Veränderungen Kenntnis erlangen, müssen wir einen Beseitigungsauftrag erteilen.
  • Bei fehlenden Benützungsbewilligungen ist ein Benützungsverbot auszusprechen, da der Gesetzgeber keinen anderen Spielraum zulässt.
  • Wenn der Bürgermeister oder seine Mitarbeiter die baurechtlichen Befugnisse überschreiten oder entsprechenden Handlungen unterlassen, wird dies als „Amtsmissbrauch“ strafrechtlich verfolgt.
  • Die Marktgemeinde kann bei Aufhebung von Bescheiden oder Feststellen von falschen Beurteilungen mit Regressforderungen belastet werden.
  • Immer öfter werden wir mit kritischen Anfragen von Nachbarn konfrontiert, im schlimmsten Fall mit Anzeigen, wo wir zur Überprüfung verpflichtet sind.
  • Die Rechtslage wird für Sie und Ihre Rechtsnachfolger leider nicht einfacher. Je früher Sie um eine ev. notwendige nachträgliche Bewilligung ansuchen, desto einfacher kann diese erwirkt werden.

 

Daher:

  • Trachten Sie auf sämtliche notwendigen Bewilligungen bei Ihren eigenen baulichen Anlagen!
  • „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – Wissen schützt vor Dummheit!“
  • Zögern Sie nicht, uns vorher zu fragen!
  • Distanzieren Sie sich von „Wirtshausgesprächen“, welche Behörden vorverurteilen, ohne zu hinterfragen.
  • Verlangen Sie von uns eine schriftliche Auskunft oder Bestätigung, damit Sie im Bedarfsfall (Rechtstreit, Versicherungsregress, Nachweispflicht, Haftungsanspruch, etc.) abgesichert sind!

Um Ihre Rechtssicherheit bemüht: Peter Retter