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Entfallene Kehrarbeiten sind nachzuholen

Wie Rauchfangkehrermeister Günther Stalzer informiert, wurden mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gemäß Kehrordnung vorübergehend bis zum 13. April 2020 aufgrund der Coronavirus-Pandemie eingeschränkt (nur Notfall-Dienste). Ab 14. April konnten diese Tätigkeiten aufgrund eines entsprechenden Bescheids der Landesregierung wieder aufgenommen werden.

Die entfallenen Kehrarbeiten sind gemäß dieses Bescheids vollinhaltlich nachzuholen, d. h. die regelmäßigen Kehrtätigkeiten wurden lediglich aufgeschoben und sind im Jahr 2020 wie gewohnt durchzuführen. Die Mitarbeiter der Firma Stalzer sind angewiesen, die Arbeiten nach Maßgabe der geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften durchzuführen und wurden dementsprechend geschult. Auch Abgasmessungen, optische Überprüfungen, Dichtheitsprüfungen, Verbrennungsluftnachweise etc. können wieder durchgeführt werden.

Wer Sicherheitsbedenken hat, wird gebeten, sich telefonisch mit der Firma Stalzer in Verbindung zu setzen.

Kontakt
Firma Günther Stalzer, öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer
Görzgasse 142 | 8225 Pöllau
Tel. (03335) 2276 | gstalzer@htb.at
www.stalzer.info