Überhängende Zweige entfernen
Alle Eigentümer von Hecken an öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege und Straße) werden gebeten, diese so zurückzuschneiden, dass der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr diese Bereiche ständig uneingeschränkt passieren kann.
Alle Eigentümer von Hecken an öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege und Straße) werden gebeten, diese so zurückzuschneiden, dass der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr diese Bereiche ständig uneingeschränkt passieren kann.
Bitte beachten Sie: Hunde müssen im öffentlichen Raum entweder an der Leine geführt werden oder einen Beißkorb tragen!