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Besamungszuschuss ab 08. Jänner 2025 beantragen

Anträge für den Besamungszuschuss für das Jahr 2024 sind ab 08. Jänner 2026 bei Sandra Putz im Bürgerservice während der Amtsstunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung abzugeben. Bitte beachten Sie, dass die Einreichfrist am 05. Februar 2026 endet. Die erforderlichen Unterlagen wie Stallregisterauszug und Abgangsliste (jeweils von 01.01.2025 bis 31.12.2025) aller weiblichen Rinder ab dem 16. Monat sind mitzubringen. Rinderhalter, die keinen Stallregisterauszug haben, müssen diesen vorab bei der Landwirtschaftskammer anfordern. Diese Liste ist mitzubringen, um den Antrag stellen zu können. Das Formular für den Deminimis-Förderantrag wird von der Marktgemeinde zur Verfügung gestellt.