Öko-Förderungen
Folgende Öko-Förderungen werden auf Antrag ausbezahlt:
Photovoltaikanlage (nur mehr bis 31.12.2025 möglich!)
Mit 01.05.2024 (Datum der Meldung bzw. Bewilligung) wurde die Gemeindeförderung für den Zeitraum der Mehrwertsteuerbefreiung stillgelegt.
Nach dem Wegfall der Mehrwertsteuerbefreiung gilt wieder die ursprüngliche Förderregelung: € 70,-/kWp für max. 5 kWp+€ 150,- Sockelbetrag bei Zusatzförderung durch Bund oder Land (max. € 500,- bei Vorlage der Rechnung mit Mehrwertsteuer);
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.25 beschlossen, die Gemeindeförderungen für die Errichtung von PV-Anlagen, solarthermischen Anlagen sowie Biomasseheizungen ersatzlos zu streichen. Hintergrund ist die angespannte finanzielle Lage, welche die Gemeinde zwingt, umfassende Einsparungen vorzunehmen.
Ansuchen für solche Förderungen können nur noch bis 31.12.2025 eingebracht werden und setzen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine bereits vorliegende Baubewilligung bzw. Baumeldung sowie die Fertigstellung der Anlage (mit Beweisfoto) voraus.
Biomasseheizung (nur mehr bis 31.12.2025 möglich!)
30 % der Landesförderung, max. € 350,–
Solaranlage (nur mehr bis 31.12.2025 möglich!)
€ 22,50/m2 Nettokollektorfläche, max. € 300,–
Regenwassersammelanlage
€ 60,–/m3, max. € 200,– Gemeindeförderung
Zusätzlich wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Land eine Förderung in Höhe von € 1.000,- pro Anlage pauschal ausbezahlt (mind. 5 m3 Inhalt, baurechtl. Meldung, Rechungsdatum ab 2024, etc.).
Löschwasserversorgungsanlagen
Rückerstattung der Abgabe für die baurechtliche Bewilligung von Löschwasserbehältern bzw. -teichen: bis zu € 975,- (je nach Fassungsvermögen)
Spätestens im Zuge der Förderantragstellung wird der Förderwerber (=Bauwerber) vom Bauamt informiert, welche Unterlagen für eine entsprechende baurechtliche Bewilligung bzw. Mitteilung notwendig sind. Nach Vorliegen dieser Unterlagen erfolgt die Förderfreigabe durch das Bauamt an das Finanzreferat und damit die Auszahlung.
Infoblatt Ökoförderungen Antrag ÖkoförderungenWeitere Förderstellen
Land Steiermark
Direktförderung für Anlagenerrichter & Zinsenzuschuss für Sanierungsmaßnahmen
www.wohnbau.steiermark.at/
www.lea.at
Land Steiermark
Jungfamilienkredit
http://www.wohnbau.steiermark.at/
Bund
Holz-Solar-PV-Direktförderung
www.klimafonds.gv.at
Bund
Sanierungsscheck
www.sanierungsscheck16.at
www.umweltfoerderung.at
Landwirtschaftskammer
Direktförderung
https://stmk.lko.at
www.agrar.steiermark.at
Energieversorger
Diverse Energiespar-maßnahmen
Energieförderservice Tel. 07744 2040204
http://www.energie-foerder-service.at/