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Author: Doris Gerngroß-Hirt

Gelbe Säcke

Ab sofort ist für jeden Pöllauer Haushalt der Jahresvorrat an Gelben Säcken für 2019 erhältlich: Für Ein- bis Zweipersonenhaushalte gibt es eine Rolle und für Drei- und Mehr-Personen-Haushalte zwei Rollen Gelbe Säcke, kostenlos abzuholen in den ASZ-Sammelstellen, im Bürgerservice (Rathaus) und im Referat Infrastruktur (Standort Schulplatz). Geht der Jahresvorrat zur Neige, gibt’s die Gelben Säcke auch während des Kalenderjahres an den genannten Ausgabestellen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten.

Öffentliche Verkehrsmittel günstig nützen

Auch in diesem Winter gibt es wieder die steiermarkweite Aktion „Meine Luft-Reine Luft“. Sie zielt darauf ab, durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel an der Verbesserung unserer Luft mitzuwirken – denn jeder mit Bus und Bahn gefahrene Kilometer trägt zur Luftreinhaltung bei.

Wer auf „Öffis“ umsteigt, kann von folgendem Angebot profitieren:

Stundenkarte = Tageskarte: Wer an einem Freitag im Zeitraum Dezember 2018 bis Ende Februar 2019 eine beliebige Stundenkarte kauft, bekommt den restlichen Tag (bis 24 Uhr) für diese Tarifzonen dazu geschenkt. Als großes Plus gilt in der Vorweihnachtszeit von 10. bis 24. Dezember 2018 diese Aktion sogar an allen Tagen der Woche.

Diese Aktion gilt für alle 1- bis 6-Stunden-Karten zum vollen oder ermäßigten Preis und auch für alle 10-Zonen-Karten (Vollpreis und ermäßigt). Auch die Familienermäßigung kann angewendet werden. Fahrkarten können u. a. in allen Verkaufsstellen der Verbund Linie, in den Fahrzeugen, bei Mobil-Zentral, über die Ticketautomaten, über oebb.at und die ÖBB-Ticket-App gekauft werden.

Für nähere Informationen hier klicken.

Ressourcen im Land behalten

Jedes Jahr ein neues Handy, ein schnellerer Laptop und eine hippe Digi-Cam: Unser Konsumverhalten lässt die weltweiten Müllberge wachsen. Ausgediente Elektrogeräte sind jedoch viel zu schade für den Abfall, denn sie enthalten wertvolle Rohstoffe, die verwertbar sind. Rund 180.000 Tonnen Elektrogeräte werden in Österreich jährlich in Umlauf gebracht. Doch nur rund 80.000 Tonnen ausgedienter Elektrogeräte werden bei den offiziellen Sammelstellen einer fachgerechten Entsorgung zugeführt. Der Rest landet im Keller, im Restmüll oder in den Autos von Altstoffsammlern, die damit wertvolle Rohstoffe ins Ausland bringen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern haben wir in Österreich Umweltstandards, die zu den besten der Welt zählen. Behalten wir doch unsere Ressourcen im Land, wo sie optimal wiederverwendet oder umweltgerecht verwertet werden. Ressourcenknappheit und Klimawandel sollten uns eine Warnung und ein Ansporn sein, achtsam mit unseren vorhandenen Rohstoffen und der Umwelt umzugehen. Gemeinsam können wir eine lebenswerte Zukunft gestalten. Der Weg zur Sammelstelle im ASZ ist ein einfacher Schritt in die richtige Richtung!

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie in den Abfallsammelzentren, auf www.elektro-ade.at oder beim Abfallwirtschaftsverband Hartberg: Tel. 03332 65456

Öffentliches Wassergut

Was ist Öffentliches Wassergut?

Als Öffentliches Wassergut (ÖWG) werden Grundstücke bezeichnet, die in Verbindung zu einem Gewässer stehen und sich im Eigentum der Republik Österreich befinden. Verwaltet werden sie vom Land Steiermark in Zusammenarbeit mit den Baubezirksleitungen.

Die Flächen des ÖWG sind bedeutende Naturräume, die auch dem Menschen als Erholungs- und Freizeitraum zur Verfügung stehen können. Sie sind auch unverzichtbar als Hochwasserabflussbereiche und Überflutungsflächen. Daher liegt es im öffentlichen Interesse und somit im Interesse aller, diese Flächen zu schützen bzw. verantwortungsvoll zu nutzen.

Das Öffentliche Wassergut ist allgemeines Gut und kann unter Beachtung der Widmungszwecke und im Rahmen des Gemeingebrauches von allen genutzt werden.

Was ist nicht erlaubt?

Ablagerungen z. B. von Müll oder Holz oder das Entsorgen von Grünschnitt sind ausnahmslos untersagt und gesetzlich verboten. Nicht erlaubt ist das eigenmächtige Entfernen von Bäumen. Das Errichten von diversen Bauten ist ebenso nicht erlaubt, gesetzliche Bauabstände sind einzuhalten. Stauanlagen, Ufersicherungen und dergleichen müssen vorher genehmigt werden. Pflanzen, Steine, Sand, Schotter oder Wasser dürfen nur ohne die Verwendung von besonderen Vorrichtungen entnommen werden. Jegliche Einleitungen müssen vorher bewilligt werden. Für das Fischen im öffentlichen Gewässer benötigt man das Fischereirecht.

Nähere Informationen zur Nutzung des Öffentlichen Wassergutes gibt es in der Broschüre „Öffentliches Wassergut in der Steiermark“, zum Download erhältlich unter www.wasserwirtschaft.steiermark.at.