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Wer oder was ist ein Bauführer?

Der Bauherr muss für sein Bauvorhaben eine befugte Firma namhaft machen. Dieser sogenannte Bauführer muss

  1. die gewerbliche Berechtigung für entsprechende Bauausführungen besitzen (Baumeister, Zimmermeister für Holzbauten, Techniker, etc.)
  2. den Baubeginn im Bauamt melden.
  3. Plan und Baubeschreibung im Bauamt unterschreiben
  4. die Verantwortung für die fachtechnische, bewilligungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Ausführung der gesamten baulichen Anlage übernehmen

Ohne Bauführerstempel kann keine Benützungsbewilligung erteilt werden und ein allenfalls begonnenes Bauvorhaben ist einzustellen bzw. zu beseitigen, da es keinen rechtmäßigen Bestand darstellt.

Bei Durchsicht der Bauakten wird immer wieder festgestellt, dass kein Bauführerstempel vorhanden ist. Es ergeht die dringende Bitte alle Bauherren, ihre Baupläne und Baubeschreibungen zu kontrollieren. Spätestens vor Benützung des Vorhabens wird der Bauführerstempel kontrolliert! Dann kann es aber auch schon zu spät sein (Firma existiert nicht mehr oder verweigert die Namhaftmachung, etc.).