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Wahlkarten beantragen

Jede/r Wahlberechtigte für die Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022 hat die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen. Der Antrag kann schriftlich – z. B. per Post, E-Mail, über die App „Digitales Amt“, die Homepage der Marktgemeinde oder im Marktgemeindeamt (Bürgerservice) persönlich – eingebracht werden.

Auch mündlich – jedoch nicht telefonisch – kann persönlich während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt (Bürgerservice) eine Wahlkarte beantragt werden. Die Angabe eines Grunds, z. B. Ortsabwesenheit, ist zwingend erforderlich. Eine Beantragung durch einen bevollmächtigten Vertreter oder „Sammelanträge für die Familie“ sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Wahlkarten werden per Post (Einschreiben) an die Antragsteller übermittelt.

Letzter Tag der schriftlichen Beantragung: Einlangen am Mittwoch, 5. Oktober 2022.
Persönlich im Marktgemeindeamt bis Freitag, 7. Oktober 2022 um 12 Uhr.

Rückfragen unter Tel. 03335 / 2038 DW 300 oder DW 400.