Jagdpachtauszahlung noch bis 26. Mai
Grundstückseigentümer haben noch bis einschließlich kommenden Freitag, 26. Mai 2023, 12 Uhr, die Möglichkeit, die ihnen zustehende Jagdpacht während der Amtsstunden in der Marktgemeinde (Bürgerservice/Amtskassa) abzuholen oder unter Angabe der Kontodaten schriftlich anzufordern: gde@poellau.gv.at
Bitte weisen Sie im Rahmen der Antragstellung Ihren aktuellen Grundbuchauszug vor. Aufgrund der gesetzlichen Lage ist die Jagdpacht eine Holschuld und darf daher nicht automatisch überwiesen werden.
Zu beachten! Die Frist für die Abholung endet nach sechs Wochen am 26. Mai 2023, 12 Uhr.