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Amtstafel

GO-ON Suizidprävention lädt ein

2011 startete GO-ON Suizidprävention Steiermark als Pilotprojekt in den Bezirken Hartberg und Murau. Aufgrund der hohen Suizidrate ist GO-ON mittlerweile flächendeckend in der gesamten Steiermark aktiv. Mittels Vorträgen, Workshops und Webinaren für Privatpersonen und Professionist*innen (wie Einsatzkräfte, Lehrpersonen, Gesundheitspersonal) wird auf dieses, leider immer noch mit einem großen Tabu behaftete Thema, aufmerksam gemacht.  

Ziel ist es das schwierige Thema Suizid zu enttabuisieren, Bewusstsein zu schaffen und es Betroffenen zu erleichtern, darüber zu sprechen. Außerdem wird dabei Wissen vermittelt und darüber informiert, wo man sich (professionelle) Hilfe in Krisenfällen und bei psychischen Problemen holen kann. Dabei ist ein Hauptaugenmerk von GO-ON Suizidprävention Steiermark auch auf den Aufbau der eigenen Resilienz, also der inneren Widerstandsfähigkeit, gelegt.  

Bei dem gemeinsamen „10 Schritte zur psychischen Gesundheit”-Spaziergang am 10. September 2022 wollen wir Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlichen Alters und Geschlechts ansprechen. Ziel des Spaziergangs ist es, mit einfachsten und alltäglichen Mitteln und Methoden die eigene psychische Gesundheit zu stärken. Dabei werden bereits vorhandene persönliche Erfahrungen, Herausforderungen und Stärken positiv genutzt, um die psychische Widerstandskraft zu erhöhen; ganz unter dem Motto: „Wie uns eigene Lebenskrisen stärken und was wir von anderen Menschen lernen können.” 

Der Spaziergang findet am Samstag, den 10. September 2022, von 15 bis 18 Uhr in Hartberg statt. Treffpunkt: Schlosspark Hartberg, Herrengasse 1. Der Spaziergang findet auch bei schlechtem Wetter statt. Anschließend gibt es die Möglichkeit eines Ausklangs bei Snacks, Getränken und gemeinsamen Gesprächen. 

Um Anmeldung bis spätestens 8. September wird gebeten: hb@suizidpraevention-stmk.at oder per SMS an 0676/ 847 886 322

Hilfe für Betroffene: Psychosoziale Beratungsstelle Hartberg, Tel. 03332/662660; Telefonseelsorge: Tel. 142 

Batteriespeicher baurechtlich melden

Aufgrund der Energiekrise und der bestehenden Einspeiseproblematik planen manche Eigentümer von Photovoltaikanlagen den Einbau eines stationären Batteriespeichers. Auch hier bitten wir vorweg in das Bauamt zu kommen und den Standort für solche Anlagen abklären zu lassen. Je nach Größe und Gegebenheit ist ein eigener Raum mit erhöhter Brandgefahr (ähnlich einem Heizraum) vorzusehen.

Bis zu einem Energiegehalt von 20 kWh sind solche Batterien meldepflichtig, darüber bewilligungspflichtig. Im Brandschadensfall kann die ordnungsgemäße Meldung von großer Bedeutung werden.

Öffentliche Gewässer sind keine Mistkübel

Leider erfolgten in letzter Zeit wieder Hinweise, dass aus öffentlichen Gewässern, Saifen- oder Werksbach, Ratten auf Privatgrundstücke kommen. Die Tiere werden insbesondere durch das Entsorgen von biogenen Abfällen wie Speisereste, Obstreste, Grasschnitt und dergleichen in Fließgewässer angelockt und dringen in der Folge auch auf Privatgrundstücke vor.

Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Entsorgen jeglichen Abfalls – auch von biogenen Stoffen – in Gewässern strengstens verboten ist. Im Falle des Nachweises des Verursachers kann und wird ausnahmslos ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Eine Rattenvertilgungsaktion durch einen zertifizierten Kammerjäger ist naturgemäß bei Fließgewässern nicht möglich. Eine solche kann bei Bedarf im Bereich des öffentlichen und nach außen geschlossenen Abwasserkanalsystems durch die Marktgemeinde veranlasst werden.

Die Marktgemeinde appelliert daher nochmals eindringlich, alle biogenen Abfälle über die dafür vorhandenen Bioabfallbehälter und alle anderen Abfälle entsprechend den Entsorgungsvorschriften ordnungsgemäß und nach Fraktionen getrennt zu entsorgen.