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Bezirkshauptmannschaft

Forstschutzmaßnahmen

Voriges Jahr kam es im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, vornehmlich in Höhenlagen von 800 m bis 1.100 m Seehöhe, zu beträchtlichen Schäden durch Nassschnee. Vor allem zu spät durchforstete Nadelholzbestände waren von dem Schadereignis besonders betroffen. Zur Vermeidung einer gefahrdrohenden Borkenkäfervermehrung ist dieses Schadholz unbedingt und möglichst rasch aufzuarbeiten. Weiters verweist das Forstfachreferat auf Entschädigungsansprüche nach dem Katastrophenfonds. Informationen im Forstfachreferat der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld: Tel. 03332/606-270

Gratis-Urlaubsaktion für bedürftige Senioren

Heuer gibt es wieder eine Gratis-Urlaubsaktion des Landes Steiermark für bedürftige Seniorinnen und Senioren. Als kostenloses Service unterstützt die Marktgemeinde interessierte Pöllauerinnen und Pöllauer wieder beim Stellen der Anträge.
Antragsfrist: 14. April 2022

Für Interessierte aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld stehen heuer zwei Termine zur Verfügung:

    1. Turnus: Dienstag, 3. Mai, bis Dienstag, 10. Mai 2022
      „Martinhof“, 8543 St. Martin im Sulmtal, Oberhart 53 (16 Plätze)
    2. Turnus: Dienstag, 24. Mai, bis Dienstag, 31. Mai 2022
      „Alte Post“, 8541 Bad Schwanberg, Hauptplatz 20 (40 Plätze)

Für Informationen zu den Richtlinien der Seniorenurlaubsaktion hier klicken.

Vor dem Weg ins Marktgemeindeamt können die für den Antrag erforderlichen Formulare auch bereits abgerufen und ausgefüllt werden:
Antrag
Verständigung von Angehörigen
Ärztliche Bestätigung für Pflegegeldbezieher

Mitzubringen sind auch aktuelle Einkommensbelege (Pensionsabschnitte, aus denen die Zusammensetzung der Pension und ein eventuelles Ausgedinge ersichtlich sind).

Weitere Informationen:
www.soziales.steiermark.at
Bürgerservice der Marktgemeinde Pöllau: Tel. (03335) 2038

 

Hundekundekurs im Februar 2022

Am 11. Februar 2022 findet der nächste Hundekundekurs statt. In der Zeit von 14 bis 18.20 Uhr erfahren Neo-Hundebesitzer im Saal der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg, Wissenswertes über die Haltung der Vierbeiner.

Anmeldung erforderlich:
Tel. 03332 606 261, Tel. 03332 606 262, Tel. 03332 606 267
bhhf-veterinaerreferat@stmk.gv.at

Für nähere Informationen hier klicken.

 

 

 

Kleinkläranlagen-Betreiber im Pöllauer Tal

Kleinkläranlagen wurden mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld wasserrechtlich bewilligt und mit einer Bewilligungsdauer befristet. Läuft die Bewilligungsdauer ab, besteht die Möglichkeit um Wiederverleihung (Verlängerung) des Wasserrechtes anzusuchen. Ansuchen um Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes können frühestens fünf Jahre, spätestens 6 Monate vor Ablauf der Bewilligungsdauer gestellt werden. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Berechtigten den Antrag fristgerecht zu stellen.

Sollte das Ende der Bewilligung nicht bekannt sein, die Dauer ist im Bewilligungsbescheid angeführt, besteht die Möglichkeit entweder bei der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld oder beim Reinhalteverband Pöllauer Tal anzufragen.

Eine weitere Besonderheit ist, dass das Wasserrecht mit der Liegenschaft verbunden ist. Wird die Liegenschaft, mit der ein Wasserbenutzungsrecht verbunden ist, übertragen, so ist vom neuen Wasserberechtigten (Besitzer) dies bei der Wasserbuchbehörde (Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld) unter Vorlage eines Grundbuchauszuges, anzuzeigen.

Sollten Sie Fragen oder Unterstützung benötigen, so wenden Sie sich bitte an den Reinhalteverband Pöllauer Tal: (03335) 4192

Wiederverleihung von Wasserrechten

Bei der Erteilung von Wasserrechten (z. B. Kläranlagen, Teichanlagen, Wasserentnahmen) ist gem. § 21 Wasserrechtsgesetz (WRG) die Bewilligungsdauer zu befristen. Läuft die Bewilligungsdauer von Wasserrechten ab, besteht die Möglichkeit, für die Wasserberechtigten um Wiederverleihung (Verlängerung) des Wasserrechtes nach § 21 Abs. 3 WRG anzusuchen. Dabei weist das WRG eine Besonderheit auf, dass nämlich frühestens 5 Jahre, spätestens aber 6 Monate vor Ablauf der Bewilligungsdauer das Ansuchen auf Wiederverleihung des Wasserrechtes gestellt werden muss. Das Wasserrecht ist dann durch die Behörde zu verlängern, wenn nicht öffentliche Interessen dagegensprechen und der Stand der Technik eingehalten wird.

Der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld als Wasserrechtsbehörde ist es aufgrund der Fülle der über die Jahrzehnte gewährten Wasserrechte nicht möglich, die Wasserberechtigten vor Ablauf der Frist anzuschreiben. Es liegt in der Verpflichtung der Berechtigten, die Anträge fristgerecht zu stellen. Die Bezirkshauptmannschaft ist jedoch gerne bereit über Anfrage die Bewilligungsdauer in den Bescheiden oder im Wasserbuch auszuheben, sollten Wasserberechtigte den Bewilligungsbescheid nicht archiviert haben: Tel. 03332 / 606