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Bauamt-Infos

Neu im Bauamt: Ing. Ebenbauer Elisabeth

Nachdem Herr Josef Rechberger vom Bauamt in das Finanzreferat gewechselt ist, wird der Ortsverwaltungsteil Pöllau seit 01.12.2023 von Frau Ing. Elisabeth Ebenbauer betreut. Frau Ebenbauer war bis dato bei verschiedenen Baufirmen u.a. als Planverfasserin von Einreichunterlagen tätig und ist daher mit der Materie bereits vertraut.

Damit steht wieder eine kompetente Ansprechpartnerin im Bauamt Pöllau für die bau- und raumordnungsrechtlichen Fragen und Anliegen unserer GemeindebürgerInnen zur Verfügung.

Energieberatung im Bauamt Pöllau

Herr DI Primas informiert die Bauwerber im Rahmen von Energiesprechtagen über effiziente Energienutzung bei Neu- und Umbauten, Energiesparen, und über die möglichen Förderschienen von Bund und Land. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin mit Herrn Primas im Bauamt Pöllau oder vor Ort unter 0681 818 513 93.

Aktualisierung Ortsbildkonzept

Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten bei Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Ortsbildschutzzone Pöllau wurde das Konzept aktualisiert und u.a. folgende Änderungen beschlossen:

  • Aufhebung Flächenbeschränkung für PV-Anlagen
  • Planungshilfe für Dachflächenanlagen (Vorgaben für die architektonische Verteilung der Module auf den Dachflächen)
  • Definition von ortsbildrelevanten Dachflächen
  • Richtlinien für Kleingartenanlagen
  • Anpassungen an geänderte Rechtslage

Es ist natürlich immer eine Gradwanderung, das schützenswerte Ortsbild mit dem historischen Markt zu erhalten und gleichzeitig die notwendigen und sinnvollen Photovoltaikanlagen zur grünen Energieerzeugung behutsam auf die Dachflächen zu installieren (Kultur bewahren – Erneuerung zulassen). Das Ergebnis soll jedenfalls „im Auge des Betrachters nicht weh tun“.

Interessenten können sich das Konzept mit den Planungshilfen wie folgt herunterlagen:

Vollständiges Ortsbildkonzept Pöllau per 31.10.2023 herunterladen Kurzinfo Ortsbildkonzept

Geförderte Energieberatung des Landes 2023

Das Land Steiermark fördert auch im heurigen Jahr die individuelle Energieberatung: Diese erfolgt per Telefon, in der Energieberatungsstelle oder bei Ihnen zuhause. Sie erhalten dabei Informationen über Energiesparpotentiale in Ihrem Haushalt, Energiekostenreduktion, erneuerbare Energie und Klimaschutz.
Die Ich-tu’s-Serviceline ist von Montag bis Freitag telefonisch erreichbar: Tel. 0316 877 3955
Weitere Infos über Kosten und Fördermöglichkeiten unter: www.ich-tus.at

Kein Ofeneinbau in Eigenregie

Die massiv angestiegenen Energiekosten für Strom und fossile Brennstoffe befeuern die Suche nach alternativen Heizsystemen. Oftmals werden Holzöfen in Eigenregie installiert oder reaktiviert.

Feuerstätten sind aber keine Objekte, welche in Eigenregie und ohne Planung angeschafft, aufgestellt und angeschlossen werden dürfen. Es braucht die Abklärung mit dem zuständigen Rauchfangkehrer und im Falle von Mietwohnungen auch die Genehmigung des Vermieters. Fachkundige Planung und fachkundiger Einbau des Ofens und dessen Anschluss an den Kamin (Abgasanlage) sind notwendig.

Gibt es dabei Mängel, kann es zur Brandentstehung oder zu Rauchgasaustritt kommen – in beiden Fällen besteht Lebensgefahr für die Bewohner!

Daher bitte folgende Schritte einhalten:

  1. Information beim Fachbetrieb und Auswahl des gewünschten Produktes
  2. Abklärung mit dem zuständigen Rauchfangkehrermeister
  3. Abklärung mit der Baubehörde
  4. Anschluss durch befugte Firma
  5. Dichtheitsprüfung durch den zuständigen Rauchfangkehrermeister
  6. Übergabe der Einreichunterlagen an die Baubehörde

Ausreichend Luft für Feuerstätten

Jede Feuerstätte benötigt für eine optimale und wirtschaftliche Verbrennung ausreichend Luft (Verbrennungsluft). Die verbrauchte Luft verlässt im Abgas durch die Abgasanlage die Wohnung, und die notwendige Verbrennungsluft strömt durch Mauerritzen, Fenster- und Türschlitze nach. Der optimale und gefahrlose Abzug der Abgase ist somit gewährleistet (der sogenannte „Rauchfangzug“ ist möglich).

Gerade bei den heutigen modernen Bauweisen und Sanierungsmaßnahmen werden die Gebäudehüllen immer dichter (Wärmedämmung, dichte Fenster und Türen, Einbau von Rollläden, …). Dadurch funktioniert der natürliche Auftrieb der Abgasanalage nicht mehr, die Abgase bleiben im Fang „stehen“ oder strömen zurück. Ein weiterer Faktor ist, das Dunstabzugshauben, Bad- oder WC-Lüfter Luft absaugen und ein gefährlicher Unterdruck entsteht. Die Kraft der Gebläse zieht Rauchgase aus dem Kaminofen direkt in den Raum. Rauchgas- bzw. Kohlenmonoxidvergiftungen können die Folge sein. Das kann leider auch tödlich enden.

Auch nachträgliche Veränderungen am Gebäude können die Verbrennungsluftzuführung wesentlich verschlechtern:

  • Einbau oder Abdichtung neuer Türen und Fenster
  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Einbau von Rollläden
  • Einbau von Dunstabzügen, Absaugventilatoren, kontrollierte Wohnraumlüftungen, Wärmepumpen, etc.

Der Rauchfangkehrer hat spezielle Messgeräte zum Messen dieser notwendigen Verbrennungsluftzufuhr und informiert über die optimalen Maßnahmen für den sicheren Betrieb der Feuerungsanlage.

Bei einem negativen Rauchfangbefund ist die Baubehörde zur Ausstellung eines Heizverbot-Bescheides verpflichtet. Erst nach Sanierung und positivem Rauchfangkehrerbefund ist eine Wiederinbetriebnahme der Heizanlage möglich.

Kesseltausch baurechtlich betrachtet

Wenn beim Heizungstausch auch bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen von Räumlichkeiten betroffen sind, ist neben den üblichen Einreichunterlagen vom Installateur auch eine Bestätigung eines Baumeisters, Architekten oder Ziviltechnikers notwendig, dass die baurechtlichen Normen eingehalten werden.

Nutzungsänderungen sind z.B. der Einbau einer Zentralheizung in einem nicht bewilligten Heizraum oder die Lagerung von Brennstoffen (z.B. Pellets) in einem nicht bewilligten Brennstofflagerraum.

Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, vor Planungsbeginn im Bauamt zu einem kostenlosen Beratungsgespräch „vorbeizuschauen“.